Welchen Einfluss hat ein Ehevertrag auf die Scheidung?

Haben ursprünglich nur Reiche und Prominente zur Hochzeit einen Ehevertrag abgeschlossen, folgen auch immer mehr Normalverdiener diesem Beispiel. Und das hat auch Vorteile, denn ein Ehevertrag regelt viele Dinge und Sachverhalte, die mit der Ehe zusammenhängen, und kann so Streitigkeiten verhindern. Ein solcher Vertrag kann nach Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) dabei sowohl vor, als auch nach der Ehe geschlossen werden und muss von einem Notar beurkundet werden, da er sonst unwirksam ist. Der Abschluss eines Ehevertrages ist meist sinnvoll, denn auch wenn die Ehe endet und die Scheidung ansteht, sind dann viele Dinge schon geregelt.

Wie kann der Güterstand im Ehevertrag geregelt werden?

Wenn eine Scheidung ansteht ist zu überlegen, was mit den vorhandenen Gütern der Eheleute geschieht. Die normale Regelung sieht hier die Zugewinngemeinschaft vor. Dabei wird das komplette Vermögen, das nach der Eheschließung erwirtschaftet wurde, gerecht halbiert und auf die Eheleute aufgeteilt. Während der Ehe selbst sind Vermögen oder Güter jedoch nicht – wie fälschlicherweise oft angenommen – gemeinschaftliches Eigentum, dass Vermögen gehört also in einer Ehe nicht automatisch beiden Ehegatten. Lediglich bei Scheidung oder Tod kommt es auf Antrag von einem Ehepartner zum Zugewinnausgleich. Wer das nicht möchte, kann einen Ehevertrag abschließen, der eine Klausel zum Güterstand enthält. Hier kann man beispielsweise den Zugewinnausgleich einfach streichen, so dass der Partner, der in der Ehe mehr erwirtschaftet, den Anderen nicht auszahlen muss. Auch kann man die Gütertrennung vereinbaren. Dabei behält im Falle der Scheidung jeder das, was er selbst in die Ehe mitgebracht hat und auch das, was er selbst während der Ehe erwirtschaftet. Eine weitere Möglichkeit ist die Gütergemeinschaft, bei der sowohl das mitgebrachte, als auch das in der Ehe entstandene Vermögen beiden gleich gehört.

Kann eine Regel zum Ehegattenunterhalt in den Ehevertrag aufgenommen werden?

Es gibt Eheverträge, die Klauseln zum sogenannten Ehegattenunterhalt enthalten. In diesem Fall wird z.B. der Unterhalt für den Ehepartner schon bei der Hochzeit mittels Vertrag auf einen bestimmten Betrag festgelegt. Das ist an sich zulässig, jedoch gibt es bestimmte Grenzen. Wer z.B. in der Ehe Kinder bekommt und diese nach einer Scheidung betreut, hat Anspruch auf Unterhalt. Eine Klausel, die dem Betreuenden diesen Unterhalt entzieht, ist nicht zulässig. Auch ist es nicht gestattet, den Unterhalt aufgrund eines bestimmten Alters oder wegen Krankheit zu streichen, auch nicht, wenn es im Ehevertrag so festgelegt wurde.

Soll der Versorgungsausgleich in den Ehevertrag mit aufgenommen werden?

Kommt es zur Scheidung, findet in der Regel der sogenannte Versorgungsausgleich statt, bei dem die Rentenanwartschaftsansprüche der beiden Ehegatten aufeinander aufgeteilt werden. Im Ehevertrag kann man hierzu bestimmte Regelungen treffen. So kann man festlegen, dass einer der Partner auf den Versorgungsausgleich verzichtet, wenn es zur Scheidung kommt. Voraussetzung hierfür ist allerding, dass zwischen dem Abschluss des Ehevertrages und der Scheidung mindestens ein Jahr liegt, anderenfalls kann die Regelung vor Gericht für unwirksam erklärt werden.

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