Trennungsjahr

Der deutsche Gesetzgeber hat im Familienrecht verschiedene Voraussetzungen für eine Scheidung definiert, zu denen das sogenannte Trennungsjahr gehört. Demnach müssen die beiden Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt sein, um rechtskräftig geschieden werden zu können. Gemäß § 1565 BGB ist dann von einem Scheitern der Ehe auszugehen, so dass eine Scheidung unausweichlich ist. In Deutschland kann demnach nur eine gescheiterte Ehe geschieden werden. Paare, die sich scheiden lassen wollen und bereits getrennt leben, bekommen durch dieses Jahr Zeit, sich mit der Situation der Trennung zu arrangieren und auf die Scheidung vorzubereiten. Außerdem haben die Ehegatten auf diese Art und Weise die Chance, den Schritt ausführlich zu überdenken und gegebenenfalls noch Abstand von der geplanten Scheidung zu nehmen. Sind beide Partner auch nach diesem Jahr fest entschlossen, können sie sich einvernehmlich scheiden lassen.

Wann beginnt das Trennungsjahr?

Ein großer Streitpunkt während einer Scheidung ist der Beginn des Trennungsjahres. Grundsätzlich ist dies der Zeitpunkt, an dem sich die Eheleute getrennt haben. Gemäß § 1567 BGB ist die Tatsache, dass keine häusliche Gemeinschaft besteht, kennzeichnend für das Getrenntleben. Eine gemeinsame Erklärung, der Auszug eines Partners aus der ehelichen Wohnung oder auch die Korrespondenz mit dem Anwalt können als Nachweise dienen.

Ist eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich? Oder kann man das Trennungsjahr verkürzen?

Wenn ein Ehepaar die Scheidung will, soll die juristische Trennung in der Regel möglichst schnell erfolgen. Die Beiden haben mitunter mit ihrer Partnerschaft abgeschlossen und wollen fortan getrennte Wege gehen. Während des Trennungsjahres leben sie zwar nicht mehr zusammen, sind aber auf dem Papier nach wie vor verheiratet. Dies missfällt vielen Ehegatten, weshalb sie nach einer Möglichkeit suchen, das Trennungsjahr zu verkürzen oder sich ganz ohne Trennungsjahr scheiden zu lassen. Das verhindert allerdings der deutsche Gesetzgeber durch die Scheidungsvoraussetzung der gescheiterten Ehe. Wenn sich die beiden Ehepartner hinsichtlich der Scheidung einig sind und beide ihre Ehe schnellstmöglich beenden wollen, können sie einen fiktiven Termin als Trennungszeitpunkt benennen. Solange sich die Partner nicht widersprechen, wird dies üblicherweise nicht weiter nachgeprüft.

Wie wirkt sich ein Versöhnungsversuch auf das Trennungsjahr aus?

Viele Menschen, die zunächst eine Scheidung anstreben, halten noch an ihrer Ehe fest und starten mitunter noch einen Versuch, die Beziehung zu retten. Nach der Trennung raufen sich die beiden Partner so noch einmal zusammen und wollen ihrer Liebe eine Chance geben. Leider gelingt dies nicht immer, so dass es doch bei einer Trennung bleibt. In solchen Situationen stellt sich die Frage, wie sich ein derartiger Versöhnungsversuch auf das Trennungsjahr auswirkt. Juristische Laien gehen oftmals davon aus, dass das Trennungsjahr nach der gescheiterten Versöhnung wieder neu beginnt. § 1567 BGB entsprechend ist dies nicht der Fall, wenn das erneute Zusammenleben nur eine kürzere Zeit andauert. Demnach kann ein Versöhnungsversuch bis zu drei Monate in Anspruch nehmen, ohne dass dies den Ablauf des Trennungsjahres beeinträchtigt.

Muss das Trennungsjahr beantragt werden?

Scheidungswillige Paare, die um die Bedeutung des Trennungsjahres wissen, glauben oftmals fälschlicherweise, dass sie das Trennungsjahr beantragen müssten. Dem ist allerdings nicht so, denn dieser Zeitraum beginnt automatisch zu dem Zeitpunkt, an dem sich die Ehepartner trennen. Nichtsdestotrotz redet man oftmals davon, das Trennungsjahr zu beantragen, wobei eher die Anerkennung gemeint ist. Es geht also vielmehr darum, den Antrag auf Scheidung beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. Da der Scheidungstermin erst nach Ablauf des Trennungsjahres erfolgen kann, spricht man manchmal umgangssprachlich davon, das Trennungsjahr zu beantragen, obwohl dies nicht ganz den Tatsachen entspricht.

Wie ist der Unterhalt im Trennungsjahr geregelt?

Getrennte Ehegatten im Scheidungsjahr fragen sich auch immer wieder, wie der Unterhalt in dieser Zeit geregelt ist. Dass die beiden Partner während der intakten Ehe füreinander sorgen, ist eine Selbstverständlichkeit, im Falle einer Trennung trifft dies aber nicht mehr zu. Kennzeichnend für das Trennungsjahr ist die Tatsache, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht, so dass die beiden Ehepartner auch wirtschaftlich unabhängig voneinander agieren. Wenn Kinder existieren, kann es dem betreuenden Elternteil jedoch nicht möglich sein, den Lebensunterhalt in vollem Umfang zu erwirtschaften. Gegebenenfalls besteht dann die Möglichkeit, Trennungsunterhalt zu beanspruchen. Maßgebend für den sogenannten Trennungsunterhalt ist § 1361 BGB. Demnach steht dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten Unterhalt zu. Aus diesem Paragraphen ergibt sich ein gesetzlicher Anspruch auf eine monatliche Geldrente. Sobald die Scheidung der Ehe rechtskräftig ist, fällt dieser Unterhaltsanspruch weg.

Besuchen Sie unseren Ratgeber und tauschen Sie sich mit Betroffenen aus!

© 2024 trennungsfaq.de • ImpressumDatenschutz