Finanzen und Vermögen

Eine Trennung oder Scheidung ist nicht nur geprägt von viel Liebeskummer oder Streitigkeiten um die gemeinsamen Kinder. Ein sehr einschneidender Aspekt ist meist auch die finanzielle Situation, die für mindestens einen der beiden Ex-Partner oft eine ganz besondere Belastung darstellt. Denn plötzlich ist man auf sich alleine gestellt und muss alles neu regeln. Themen wie Versicherungen oder Kredite müssen nun bedacht werden – möglicherweise alles Punkte, um die sich im Vorfeld der andere Partner gekümmert hat. Hinzu kommen finanzielle Schwierigkeiten wie Schulden oder Existenzängste und auch das bisherige Vermögen will aufgeteilt werden. Betroffene kommen auch in der schwierigen Zeit von Trennung und Scheidung kaum umhin, sich konkret mit den Themen Finanzen und Vermögen auseinanderzusetzen und stehen dabei letztendlich oft vor vielen Fragen, die beantwortet werden wollen.

Was passiert nach der Trennung oder Scheidung mit gemeinsamen Versicherungen?

Wer mitten in der Trennung oder gar in Scheidung lebt, muss vieles neu regeln. An Versicherungen denken da die wenigsten auf Anhieb, doch gibt es gerade hier vieles zu beachten. Denn in den meisten Partnerschaften wurden Versicherungen abgeschlossen, die den jeweils anderen Partner mitversichern oder beide Partner betreffen. Im Falle einer Trennung oder Scheidung müssen diese Verträge geprüft und bei Bedarf aufgelöst, geändert oder neu abgeschlossen werden. So ist es z.B. oft der Fall, dass Versicherungen schon mit dem Auszug eines Partners aus der gemeinsamen Wohnung oder mit der Scheidung der Ehegatten automatisch enden. Je nach Versicherung gibt es jedoch festgelegte Fristen, in denen auch nach einer Trennung oder Scheidung zum Teil noch Versicherungsschutz besteht. Innerhalb dieser Zeit sollte man sich dann schleunigst um eine eigene Versicherung kümmern, um hier finanzielle Verluste oder gar Schulden zu vermeiden.

Wie wird gemeinsames Eigentum aufgeteilt?

Was vielen im Rahmen einer Trennung oder Scheidung meist besonders viele Bauchschmerzen bereitet, ist die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens. An erster Stelle stehen hier meist Immobilien wie die Wohnung oder das Haus, das in glücklichen Zeiten gemeinsam angeschafft wurde. Ist das Ende der Beziehung oder gar die Scheidung in Sicht, müssen viele Fragen geklärt werden. Sind beide Partner Besitzer, kann überlegt werden, ob die Immobilie weiterhin behalten, verkauft oder auch vermietet wird. Doch was ist, wenn es nur einen Eigentümer gibt? Und wie werden der Hausrat und andere Vermögensgegenstände aufgeteilt? Gerade bei Ehegatten gibt es hier relative klare Regelungen, wie gemeinsame Güter und Vermögen im Falle einer Scheidung geteilt werden. Von Rechts Wegen gibt es dabei einige sogenannte Ausgleichssysteme, die dafür sorgen sollen, dass keiner der Eheleute benachteiligt wird. So gibt es unter anderem Regeln zur Aufteilung der gemeinsam genutzten Haushaltsgegenstände, wobei hier z.B. nicht nur Möbel, Geschirr und Bücher, sondern auch Haustiere darunter fallen. Auch das gemeinsame Auto ist an dieser Stelle ein häufiges Streitthema und wird – wenn es familiär genutzt wurde – ebenso aufgeteilt, wie die anderen genannten Dinge. Anders sieht es da bei Lebensgemeinschaften aus. Denn hier haben die jeweiligen Lebenspartner keine gesetzlichen Ansprüche und sollten daher eine gütliche Einigung anstreben. Am einfachsten gelingt die meist, wenn schon zu Zeiten der noch intakten Beziehung das Vermögen getrennt angeschafft, ein jeweils getrenntes Konto geführt und die Aufstellung genauestens dokumentiert wurde.

Steuern und Trennung / Scheidung

Gerade eine Scheidung zieht auch steuerliche Veränderungen nach sich, die bedacht werden sollten, damit keine finanziellen Nachteile entstehen. So hat z.B. die Höhe der Steuerlast einen Einfluss auf das Einkommen, aus dem der zu zahlende Unterhalt berechnet wird, während wiederum gezahlter Unterhalt die Steuerlast mindern kann. Um hier nicht unnötig viele Steuern bzw. Geld zahlen zu müssen, sollten Sie sich im Falle einer Scheidung genauestens über die steuerlichen Konsequenzen informieren und bestenfalls steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.

Welche finanziellen Unterstützungen gibt es?

Nach einer Trennung oder Scheidung stehen viele vor Existenzängsten. In der Regel hat der Allein- oder Mehrverdiener Trennungsunterhalt zu zahlen und der Elternteil, der keine Kinder betreut, Unterhalt für die Kinder. Doch oft gibt es Probleme oder auch Streitigkeiten, die die finanzielle Situation verschärfen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man als Ehegatte für sich selbst und/oder die Kinder keinen Unterhalt bekommt – etwa weil der jeweils andere seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt oder wegen zu geringem Einkommen nicht nachkommen kann – oder der Unterhalt nicht ausreicht, um das Leben zu bestreiten. Oft muss sich auch mindestens einer der Ex-Partner beruflich verändern und durch einen Umzug möglicherweise weitere Strecken oder gar eine andere Arbeitsstelle annehmen, weil die Betreuungszeiten der Kinder nicht mehr zum alten Job gepasst haben. Solche Veränderungen gehen nicht selten mit geringerem Lohn einher, was am Ende des Monats meist dazu führt, dass oft zu wenig Geld auf dem Konto ist, um damit das Leben von sich selbst und dem Kind zu bestreiten.

Um hier Abhilfe zu schaffen und keine Schulden machen zu müssen, gibt es für betroffene Personen Möglichkeiten, sich Unterstützung durch Dritte zu holen und finanzielle Mittel wie Arbeitslosengeld II oder einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen. Auf diese Weise können zumindest einige finanziellen Sorgen ein wenig gedämpft werden.

Die Kosten einer Scheidung

Bei unverheirateten Paaren kann eine Trennung bereits eine kostspielige Angelegenheit sein, weil das Eigentum aufgeteilt wird und mitunter ein Umzug ansteht. Ehegatten müssen zudem nicht nur ein nervenaufreibendes und streng geregeltes Scheidungsverfahren durchlaufen, sondern auch die damit verbundenen Kosten tragen. So kann eine Scheidung in finanzieller Hinsicht zu einer großen Belastung werden.

Die Scheidungskosten halten zwar niemanden davon ab, die Scheidung einzureichen, aber sie sollten doch vorab bedacht werden. Wer nun pauschale Angaben zu den anfallenden Scheidungskosten sucht, sollte wissen, dass diese vom jeweiligen Einzelfall abhängen und individuell berechnet werden. Ausschlaggebend ist hier der Verfahrenswert, der auch als Streitwert bezeichnet wird und als Berechnungsgrundlage für die Scheidungskosten dient. Es kommt immer wieder die Frage auf, wie der Verfahrenswert berechnet wird. Vereinfacht führen die folgenden Schritte zu einer Kalkulation des Streitwertes:

  • Nettoeinkommen beider Ehegatten werden addiert und mit drei multipliziert
  • Tilgungsraten für gemeinsame Schulden und Unterhaltsverpflichtungen werden subtrahiert

Auf diese Art und Weise gelangt man zum Verfahrenswert, der wiederum die Höhe der Scheidungskosten bestimmt. Da sich diese aus den Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammensetzen, sind hier das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie das Gerichtskostengesetz gleichermaßen relevant.

Wie lassen sich die Scheidungskosten reduzieren?

Ohne Anwalt und Gericht kann es keine offizielle Scheidung geben, so dass sich auch die damit verbundenen Gebühren nicht verhindern lassen. Nichtsdestotrotz besteht die Möglichkeit, die Scheidungskosten zu senken. Dazu kann man das Ganze als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen und auf diesem Wege sparen. Ansonsten ist es ratsam, etwaige Streitigkeiten beizulegen und ein Einvernehmen zu erreichen. So verhindert man einen Rosenkrieg vor Gericht und kann sich zudem einen Anwalt teilen. Dadurch spart man bares Geld.

Was hat es mit dem Trennungsunterhalt auf sich?

Im Falle einer Scheidung müssen die einstigen Lebenspartner ihr gesamtes Leben neu ordnen. Dazu gehören auch die Finanzen, die bislang gemeinschaftlich geregelt wurden. Ein Partner ist so deutlich schlechter gestellt und kann gegebenenfalls Anspruch auf Trennungsunterhalt haben. Derjenige, der weniger verdient, erhält demnach finanzielle Unterstützung vom Ex-Partner. Dadurch soll der Unterhalt während der Übergangsphase sichergestellt werden.

Wann besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt?

In Zusammenhang mit Trennungsunterhalt ist zunächst festzuhalten, dass ein solcher Anspruch nur während der Trennungsphase bestehen kann. Ist die Scheidung rechtskräftig, endet somit auch der etwaige Anspruch auf Trennungsunterhalt. Der Berechtigte muss allerdings einige Voraussetzungen erfüllen und darf nicht die Erwerbspflicht übergehen, die während des Trennungsjahres besteht. Bestehen aber triftige Gründe, wie zum Beispiel die Erziehung und Betreuung eines Kindes, kann der betreffende Partner auch ohne Job Anspruch auf Unterhalt haben.

Achtung! Tipp aus der Redaktion

Dass eine Trennung und insbesondere Scheidung emotional sehr aufwühlend ist, liegt in der Natur der Sache. Hinzu kommen noch finanzielle Sorgen, die für Existenzängste sorgen können. Die Einkommensverhältnisse verändern sich grundlegend, während zugleich hohe Scheidungskosten anfallen können. Mit dem folgenden Tipp aus unserer Redaktion lässt sich der finanzielle Druck zumindest etwas mindern.

Nehmen Sie Verfahrenskostenhilfe in Anspruch!

Menschen mit geringem Einkommen und/oder hohen Schulden befinden sich ohnehin in einer schwierigen finanziellen Lage, die sich durch hohe Kosten im Zuge einer Scheidung noch weiter verschärft. Die Scheidungskosten müssen allerdings niemanden in den finanziellen Ruin treiben, schließlich gibt es im Bedarfsfall die Verfahrenskostenhilfe. Diese ist teilweise noch unter ihrem alten Namen Prozesskostenhilfe bekannt. Wer über geringe Mittel verfügt, sollte sich nicht scheuen, einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen. Im Falle einer Bedürftigkeit kann diese dann als Zuschuss gewährt werden und eine kostenlose Scheidung ermöglichen oder die Kosten werden seitens des Staates vorgestreckt, worauf eine Rückzahlung in Raten erfolgt.

Besuchen Sie unseren Ratgeber und tauschen Sie sich mit Betroffenen aus!

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