Finanzielle Probleme

Finanzielle Probleme sind für viele getrennte Paare leider an der Tagesordnung. Insbesondere Familien müssen auch in wirtschaftlicher Hinsicht erst einmal lernen, mit der Trennung zurechtzukommen. Solange die Eltern zusammen leben, kommen sie gemeinsam für den Unterhalt der Familie auf und teilen sich somit alle anfallenden Kosten. Auch die Ausgaben für die Kinder werden so durch das gemeinsame Einkommen abgedeckt. Die Trennung ist folglich nicht nur emotional, sondern auch finanziell eine Belastung. Beide Partner müssen ihr Leben finanzieren. Außerdem muss derjenige, bei dem die Kinder nicht leben, auch noch Kindesunterhalt zahlen.

Woraus ergibt sich die Höhe des Kindesunterhalts?

Der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, nimmt seine gesetzliche Unterhaltspflicht durch die Pflege und Erziehung des Kindes wahr. Bei getrennt lebenden Eltern muss dann der andere Elternteil Barunterhalt leisten und somit monatlich Kindesunterhalt zahlen. Leben die Kinder bei der Mutter, muss demnach der Vater Unterhaltszahlungen leisten. In Anbetracht der Tatsache, dass die Mutter mit dem ihr zur Verfügung stehenden Einkommen eine Wohnung, Kleidung, Lebensmittel und alle weiteren Ausgaben für die Kinder finanzieren muss, dürfte es nachvollziehbar sein, dass sich der Vater finanziell daran beteiligen und etwas beisteuern muss.

In der Theorie klingt dies vollkommen logisch, in der Praxis kommt es dennoch immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Höhe des Unterhalts sorgt beispielsweise immer wieder für Konflikte. Der zur Zahlung verpflichtete Elternteil empfindet diesen mitunter als zu hoch, während der andere Elternteil der gegenteiligen Meinung ist. Die Düsseldorfer Tabelle dient dabei als zentraler Leitfaden für Familien in der Bundesrepublik Deutschland und wird vom Familiengericht für gewöhnlich als Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts genutzt. Diese macht das Alter der unterhaltsberechtigten Kinder sowie das monatliche Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen zur Grundlage für den Kindesunterhalt. Darüber hinaus ist darin der Selbstbehalt definiert, der dem Unterhaltspflichtigen zum Leben bleiben muss.

Was passiert, wenn man den Unterhalt nicht zahlen kann?

Durch den Selbstbehalt ist theoretisch dafür gesorgt, dass der Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltspflicht nachkommen und gleichzeitig seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Die Realität sieht jedoch oftmals anders aus, weshalb sich durchaus gravierende finanzielle Probleme ergeben können. Auch wer gewillt ist, für den Unterhalt seines Kindes aufzukommen, kann dies möglicherweise nicht realisieren. Es kommt aber auch vor, dass Unterhaltspflichtige nicht gewillt sind, sich weiter einzuschränken, um den Kindesunterhalt zu zahlen. Manche Elternteile, die sich ihrer Unterhaltspflicht entziehen wollen, setzen auf Schwarzarbeit oder tauchen vollkommen unter.

Es gibt aber auch viele Unterhaltspflichtige, die wirtschaftlich einfach nicht dazu in der Lage sind, den Kindesunterhalt zu zahlen. Elternteile, die der Unterhaltspflicht nicht nachkommen, müssen natürlich mit Konsequenzen rechnen. So kann es zu einer Pfändung kommen, um eventuell vorhandenes Vermögen zu verwerten.

Was kann man tun, wenn der Ex-Partner keinen Kindesunterhalt zahlt?

Nicht nur für die zahlungsunfähigen Unterhaltspflichtigen ist die Situation äußerst schwierig. Der andere Elternteil rechnet mit dem Kindesunterhalt und muss den Lebensunterhalt des Kindes trotz fehlender Zahlungen bestreiten. Finanzielle Probleme sind folglich oftmals vorprogrammiert. In Deutschland kann man sich dann an das Jugendamt wenden und dort Unterhaltsvorschuss erwirken. Die Gemeinde beziehungsweise Stadt geht dann in Vorleistung, um das Wohl des Kindes sicherzustellen. Nach einer Trennung oder Scheidung werden somit beide Seiten mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert und benötigen mitunter Hilfe, um diese zu bewältigen. Ein Kind braucht aber nicht nur Barunterhalt, sondern vor allem regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen.

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