Unterhalt

Der Unterhalt ist einer der größten Streitpunkte zwischen getrennten Eltern. Paare können nach einer Trennung einfach getrennte Wege gehen, doch Eltern haben diese Möglichkeit nicht, da sie ein Leben lang die Eltern ihrer gemeinsamen Kinder bleiben und daher für diese da sein müssen. Dies gilt nicht nur in emotionaler, sondern auch finanzieller Hinsicht. Aus diesem Grund sieht der deutsche Gesetzgeber für Eltern eine Unterhaltspflicht vor. Mütter und Väter müssen somit die Existenz ihrer Kinder sichern und für deren Unterhalt aufkommen bis die Kinder wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen und nicht mehr auf die finanzielle Unterstützung ihrer Eltern angewiesen sind.

Wer ist zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet?

Aus § 1601 BGB geht hervor, dass Verwandte in gerader Linie gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet sind. Dass Eltern für den Unterhalt ihres Nachwuchses verantwortlich sind, versteht sich ohnehin von selbst. Auf den ersten Blick erscheint es diesbezüglich allerdings verwirrend, dass im Falle getrennter Eltern nur ein Elternteil Unterhaltszahlungen leisten muss. Diese Verwirrung resultiert aus der Tatsache, dass der Begriff Unterhalt üblicherweise mit Geldzahlungen verbunden wird, doch juristisch unterscheidet man verschiedene Arten. Neben dem Barunterhalt gibt es auch noch den Naturalunterhalt und Betreuungsunterhalt.

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kommt seiner Unterhaltspflicht nach, indem er einen großen Teil der Erziehung leistet, das Kind im Alltag betreut und außerdem für Kleidung, Lebensmittel und alles andere sorgt, was das Kind benötigt. Im Gegensatz dazu muss der andere Elternteil finanzielle Unterstützung leisten und Barunterhalt zahlen.

Wie hoch ist der zu zahlende Unterhalt fürs Kind?

Als Mutter oder Vater fragt man sich natürlich, wie hoch der zu zahlende Unterhalt ist. Das zuständige Familiengericht wird diesen in einem entsprechenden Verfahren festsetzen und im Zuge dessen klare Verhältnisse schaffen. Viele Menschen möchten sich aber vorab ein erstes Bild machen, um zumindest grob abschätzen zu können, welche Höhe der Kindesunterhalt fällig ist. Die Düsseldorfer Tabelle dient dabei als Leitlinie und Richtschnur für den Unterhalt und gibt Auskunft über die Barunterhaltsverpflichtung. Familiengerichte in Deutschland legen ihrer Berechnung üblicherweise die Düsseldorfer Tabelle zugrunde. Demnach spielt neben dem jeweiligen Unterhaltsanspruch des Kindes unter anderem auch das Einkommen des zu Barunterhalt Verpflichteten eine Rolle bei der Höhe des Unterhalts.

Was kann man bei Problemen in Sachen Kindesunterhalt tun?

Leider läuft nicht immer alles so reibungslos, wie man sich dies wünschen würde, so dass es in vielen Fällen zu Problemen in Sachen Kindesunterhalt kommt. Mitunter kommt der zur Zahlung verpflichtete Elternteil der Unterhaltspflicht nicht nach oder kann aus wirtschaftlichen Gründen keinen Unterhalt leisten. Mutter und Vater sind sich vielleicht auch uneins, was die Höhe des Kindesunterhalts betrifft. All diese Situationen können recht heikel sein und gehen mit einem hohen Konfliktpotential einher. Ein vermeintlich kleines Problem führt im schlimmsten Fall zur Eskalation, wodurch eine unhaltbare Situation für die Familie entstehen kann.

Die Tatsache, dass der Kindesunterhalt nicht gezahlt wird, ist nicht nur ein großes Ärgernis, sondern kann auch zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, rechnet mit dem monatlichen Unterhalt und benötigt diesen mitunter, um alle anfallenden Ausgaben abzudecken. Finden keine Unterhaltszahlungen statt, kann dies ein großes Loch in die Haushaltskasse reißen und den betroffenen Elternteil in Bedrängnis bringen. Das Jugendamt ist dann der richtige Ansprechpartner und kann durch Unterhaltsvorschussleistungen der öffentlichen Hand Hilfe leisten. Auf diese Art und Weise soll sichergestellt werden, dass das Kind nicht unter den Problemen im Zusammenhang mit dem Unterhalt leidet. Eine ausführliche Beratung beim Rechtsanwalt oder in einer Beratungsstelle kann auch darüber informieren, wie es mit der Verwendung des Unterhalts aussieht, denn dieser Punkt sorgt ebenfalls häufig für Streit.

Trennungsunterhalt – Unterhaltsansprüche während des Trennungsjahres

Im Rahmen einer bestehenden Ehe sind die beiden Ehegatten gemäß § 1360 BGB dazu verpflichtet, zum Familienunterhalt beizutragen. Nicht selten ist aber ein Partner der Hauptverdiener, während der andere Gatte den Haushalt führt und die Kinder betreut und erzieht. Parallel ist dieser oftmals nicht oder nur in geringerem Maße erwerbstätig. Im Falle einer Trennung ist derjenige, der sich um Haushalt und Kinder gekümmert hat, deutlich schlechter gestellt, schließlich ist sein Arbeitseinkommen niedriger. Um hier einen Ausgleich zu schaffen, gibt es den Trennungsunterhalt, den derjenige mit geringerem Einkommen gegenüber seinem Ex-Partner beanspruchen kann.

Im Rahmen des Trennungsunterhalts muss der Besserverdienende seinen Ex-Partner finanziell unterstützen. Dies gilt allerdings nur für den Zeitraum zwischen Trennung und Eintritt der rechtskräftigen Scheidung. Es geht folglich nur darum, die Übergangsphase finanziell abzusichern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann allerdings auch nach der Scheidung noch ein Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem Ex-Partner bestehen.

Wann hat man nach der Scheidung Anspruch auf Unterhalt?

In § 1569 BGB findet sich zunächst der Grundsatz der Eigenverantwortung. Dieser besagt, dass nach der Scheidung beide Ehegatten selbst für ihren Unterhalt verantwortlich sind. Es gibt allerdings Situationen, in denen ein Ehegatte dazu nicht in der Lage ist und dann Unterhaltsansprüche geltend machen kann. Hier sind die folgenden Regelungen zu nennen:

  • § 1570 BGB Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
  • § 1571 BGB Unterhalt wegen Alters
  • § 1572 BGB Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen
  • § 1573 BGB Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt

Wie ist der Unterhalt bei getrenntlebenden Ehegatten geregelt?

Nicht nur der Trennungsunterhalt bis zur Scheidung sowie der nacheheliche Unterhalt, sondern auch der Unterhalt getrenntlebender Ehegatten ist von Gesetzes wegen genau geregelt. Leben Ehepartner getrennt, kann ein Ehegatte angemessenen Unterhalt gemäß § 1361 BGB verlangen. Dabei geht es darum, dass derjenige, der ein geringeres Einkommen beziehungsweise Vermögen hat, trotz der Trennungssituation den ehelichen Lebensverhältnissen entsprechend leben kann.

Was geschieht mit der gemeinsamen Wohnung im Falle einer Trennung?

Im Falle einer Trennung gehen die Ehegatten getrennte Wege und wollen nicht mehr unter einem Dach leben. Dementsprechend kann ein Ehegatte gemäß § 1361b BGB die Überlassung zur alleinigen Benutzung verlangen. Dies kann sich auf die gesamte Ehewohnung oder auch nur einen Teil beziehen. Hat ein Partner die Wohnung schließlich verlassen und nach seinem Auszug nicht binnen eines halben Jahres deutlich gemacht, dass er zurückkehren möchte, wird davon ausgegangen, dass er seinem Gatten die Wohnung dauerhaft überlässt.

Achtung! Tipp aus der Redaktion

Der Unterhalt ist stets ein heikles Thema und nicht selten Auslöser dafür, dass eine Scheidung zu einem wahren Rosenkrieg wird. Wenn es ums Geld geht, kennen die getrennten Ehegatten oftmals kein Pardon mehr. Grundsätzlich sollten alle Parteien versuchen, sich einvernehmlich zu einigen. Zudem ist es wichtig, dass man das in Zusammenhang mit einer Scheidung geltende Unterhaltsrecht kennt. Der folgende Tipp aus unserer Redaktion kann einen Beitrag dazu leisten und so helfen, den Unterhalt zu regeln.

Lassen Sie sich rund um den Unterhalt im Falle einer Trennung beziehungsweise Scheidung beraten!

Juristische Laien sollten sich nicht scheuen, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. In Zusammenhang mit dem Unterhalt im Rahmen einer Trennung beziehungsweise Scheidung geht es für beide Parteien um bares Geld. Unabhängig davon, ob man als Unterhaltspflichtiger mit etwaigen Forderungen konfrontiert wird oder als Unterhaltsberechtigter Unterhalt in Anspruch nehmen möchte, sollte man juristischen Beistand suchen. Im Rahmen einer individuellen Beratung kann man seine Situation darlegen. Die Anwältin beziehungsweise der Anwalt kann den Fall unter Berücksichtigung der Rechtslage einordnen und gegebenenfalls die Vertretung vor Gericht übernehmen. Auf diese Art und Weise verschenkt man keine Ansprüche beziehungsweise läuft nicht Gefahr, zu viel an den Ex-Partner zu zahlen.

Besuchen Sie unseren Ratgeber und tauschen Sie sich mit Betroffenen aus!

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