Nachehelicher Unterhalt – was muss man dazu wissen?

Trennen sich Ehegatten voneinander, hat der bedürftige Partner die Möglichkeit, Trennungsunterhalt zu beantragen, wenn der andere Ehepartner ausreichend viel verdient. Der Trennungsunterhalt ist dabei insbesondere dafür da, als wirtschaftlich schwächerer Partner sein Leben nach der Trennung neu ordnen zu können. Mit dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung fällt jedoch der Anspruch auf diese Form von Ehegattenunterhalt weg, denn grundsätzlich sollte nach der Scheidung jeder Ehegatte selbst für seinen Unterhalt sorgen können. In einigen Fällen gibt es hier jedoch Ausnahmen, um die Nachteile, die einer Person während der Ehe entstanden sind (z.B. keine Erwerbstätigkeit durch die Betreuung der Kinder), auszugleichen. Unterhaltsberechtigte haben dann einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Der nacheheliche Unterhalt ist eine Form von Ehegattenunterhalt, der auch als Geschiedenenunterhalt bekannt ist und nach der Scheidung gewährt wird.

Wie lange muss nachehelicher Unterhalt gezahlt werden?

Generell gibt es keine festen Regeln, wie lange nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss. Relevant für die Dauer ist zum einen, ob man als Ehegatte durch die Ehe Nachteile erlangt hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man während der Ehe die gemeinsamen Kinder betreut hat und deshalb seine Karriere aufgeben musste. Während der Ehe hat man somit weniger Geld verdient, als es ohne die Ehe möglich gewesen wäre. Solange diese Nachteile nach der Scheidung noch bestehen, muss der Unterhalt durch den Ehegatten in der Regel unbefristet weiter gezahlt werden. Generell kann man jedoch nicht mit einem lebenslangen nachehelichen Unterhalt rechnen, denn sowohl die Höhe der Leistung als auch die Dauer kann jederzeit verändert werden. Wenn entsprechende Gründe vorliegen, können die Zahlungen des Unterhalts also nach einer bestimmten Zeit z.B. herabgesetzt oder gar ganz gestrichen werden, jedoch nur, wenn das Gericht es so für gerecht hält.

Wie wird nachehelicher Unterhalt berechnet?

Die Berechnung des nachehelichen Unterhalts hängt von den Lebensverhältnissen in der Ehe ab. Dazu wird zum einen das Einkommen herangezogen, das in der Ehe insgesamt vorhanden war. Nach Abzug von z.B. ehelichen Darlehensbeträgen ergibt sich dann das unterhaltsrelevante Einkommen. Von diesem erhält der unterhaltsberechtigte Ehegatte einen Anteil von 3/7 als nachehelichen Unterhalt, aber nur, wenn dieser Betrag angemessen ist. Das Gericht prüft diesen Umstand genau und kann die Höhe des nachehelichen Unterhalts auch verringern oder in der Länge befristen, wenn dem unterhaltspflichtigen Ehegatten sonst z.B. nicht genug Einkommen zum Leben bleiben würde.

Was ist der Betreuungsunterhalt?

Der Betreuungsunterhalt ist ein Grund bzw. eine Form von nachehelichem Unterhalt und steht nach § 1570 BGB dem Elternteil zu, der die Kinder nach der Scheidung betreut. Der Betreuungsunterhalt soll dafür sorgen, dass man als betreuender Elternteil nach der Trennung bzw. Scheidung genügend finanzielle Mittel zur Verfügung hat, um das Kind z.B. in Bezug auf Pflege und Ernährung angemessen aufziehen zu können und keiner Arbeit nachgehen zu müssen. Generell hat man diesen Unterhaltsanspruch erst einmal für die ersten 3 Jahre nach der Geburt des Kindes, wobei der Unterhaltspflichtige auch leistungsfähig genug sein muss, um den Betreuungsunterhalt leisten zu können. Nach den 3 Jahren ist die persönliche Betreuung der Kinder laut dem Gesetz nicht mehr zwingend nötig. Liegen dann keine triftigen Gründe für eine Verlängerung vor (z.B. ein Kind mit Behinderung), hat man nach den 3 Jahren keinen Anspruch mehr auf Betreuungsunterhalt.

Hinweis: Anders als z.B. beim Trennungsunterhalt ist die Ehe bzw. eine Scheidung für den Betreuungsunterhalt keine Voraussetzung, auch wenn im BGB von einer „geschiedenen Ehe“ die Rede ist! Aus diesem Grund haben auch die betreuenden Elternteile, die nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratet waren, die ersten 3 Lebensjahre des Kindes einen Anspruch auf den Betreuungsunterhalt.

 

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