Scheidung

Leider hält nicht jede Ehe bis zum Lebensende der Ehegatten, so dass es häufig zur Trennung kommt. Wenn die Eheleute keine gemeinsame Basis mehr haben, sich tagtäglich streiten oder ihre Liebe mittlerweile einem anderen Menschen gehört, ist es mitunter Zeit, die Scheidung einzureichen. Zunächst sollte man aber natürlich um die Ehe kämpfen und sich bewusst machen, dass man die Partnerschaft nicht leichtfertig wegwerfen sollte. Falls jedoch keine gemeinsame Basis mehr existiert und die Differenzen überwiegen, ist es möglicherweise besser, einen Schlussstrich zu ziehen. Nichtsdestotrotz ist eine Scheidung ein großer Schritt, den die beiden Ex-Partner emotional erst einmal verkraften müssen.

Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?

Nicht nur die Tatsache, dass die Ehe keine Zukunft mehr hat, sondern auch das mitunter aufreibende Scheidungsverfahren kann zu einer Belastung werden. Zunächst sollten sich getrennte Ehepaare mit diesem Thema befassen und sich informieren, wie eine Scheidung abläuft. In der Regel muss zunächst das Trennungsjahr absolviert werden, bevor sich ein Ehepartner an einen Anwalt wendet, damit dieser den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreicht. Der andere Partner kann auf einen eigenen Rechtsanwalt verzichten, wenn die Scheidung einvernehmlich verläuft.

Das Gericht legt schließlich einen Scheidungstermin fest, in dessen Rahmen eine Verhandlung stattfindet. Bei dieser Gelegenheit können noch Scheidungsfolgesachen geklärt werden, sofern dies nicht bereits in den Monaten zuvor geschehen ist.

Welche Kosten entstehen durch eine Scheidung?

Eine Scheidung ist stets mit gewissen Kosten verbunden, weil mindestens ein Partner einen Anwalt benötigt und zudem Gerichtsgebühren anfallen. Durch einen Scheidungskrieg werden die Scheidungskosten deutlich in die Höhe getrieben, weil sich das getrennte Ehepaar zwei Anwälte nehmen muss und die Auseinandersetzungen zu einer deutlichen Verlängerung der Verfahrensdauer führen. Das gemeinsame Vermögen, das Einkommen der Ex-Partner, die Anzahl der Kinder und der Versorgungsausgleich sind ausschlaggebend für die anfallenden Kosten der Scheidung.

Kann man einem Scheidungskrieg vorbeugen?

Ein erbitterter Scheidungskrieg dürfte wohl kaum im Sinne der getrennten Eheleute sein. Verletzte Gefühle und gegenseitige Beschuldigungen können allerdings dazu führen, dass sich die Fronten verhärten und nach der Trennung keine Einigung mehr möglich scheint. Ein bestehender Ehevertrag kann einem solchen Konflikt oftmals die Grundlage nehmen, da die Scheidungsfolgen darin bereits eindeutig definiert wurden. Durch den so vereinbarten Güterstand bleiben außerdem keine Fragen bezüglich des Vermögens offen, was die Scheidung erheblich erleichtern kann.

Ehepaare, die über keinen Ehevertrag verfügen, müssen sich aber auch keinen Scheidungskrieg liefern. Beide Parteien sollten an einer Einigung interessiert sein und alle Scheidungsfolgesachen während des laufenden Scheidungsverfahrens friedlich klären.

Welche Konsequenzen hat die Scheidung der Eltern für die Kinder?

Scheidungskinder fühlen mitunter eine große Last auf ihren Schultern, da es die heile Familie, wie sie sie sich wünschen, nicht mehr gibt und Mama und Papa nicht mehr zusammenleben. Persönliche Differenzen zwischen den Eltern werden oftmals auch für den Nachwuchs deutlich spürbar und bringen diesen in eine schwierige Situation, schließlich liebt ein Kind Mutter und Vater gleichermaßen und braucht beide Elternteile. Allein zum Wohle des Kindes gilt es daher, einen Scheidungskrieg zu vermeiden. Stattdessen sollten die Ex-Partner an die Kinder denken und versuchen, die Elternebene differenziert zu betrachten.

Auch nach der Scheidung der Eltern können sich diese nach wie vor das Sorgerecht teilen. Zudem muss aber natürlich geklärt werden, bei welchem Elternteil die Kinder fortan leben sollen und wie der Umgang mit dem anderen Elternteil aussehen soll. Der Unterhalt ist in diesem Zusammenhang ebenfalls ein wichtiges Thema. Die elterliche Sorge liegt demnach in der Regel weiterhin bei beiden Elternteilen, wobei derjenige, bei dem sich das Kind aufhält, die Angelegenheiten des alltäglichen Lebens eigenständig regeln kann. Weitreichende Entscheidungen, wie zum Beispiel die Schulwahl oder die Entscheidung bezüglich einer bevorstehenden Operation, müssen dahingegen gemeinsam von den Eltern getroffen werden. Solange kein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragt, bleiben die Eltern auch nach der Scheidung gleichermaßen verantwortlich für ihre Kinder.

Die Scheidung der Ehe im BGB

Das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, widmet sich unter anderem dem Familienrecht, das ebenfalls die Ehe beinhaltet. In den §§ 1564 bis 1587 BGB geht es um die Scheidung der Ehe, die folglich vom Gesetzgeber genau geregelt wird. Ehepaare, deren Beziehung am Ende ist, vollziehen einerseits eine partnerschaftliche Trennung und andererseits eine rechtliche Scheidung. Dadurch erhält die Trennung einen offiziellen Charakter.

Die rechtskräftige Auflösung einer Ehe bedarf gemäß § 1564 BGB stets einer richterlichen Entscheidung. Dazu ist ein Antrag eines oder beider Ehegatten erforderlich. Weiterhin muss die Ehe gemäß § 1565 BGB gescheitert sein. Das Scheitern der Ehe ist gegeben, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und auch nicht davon auszugehen ist, dass diese seitens der Ehegatten wiederhergestellt wird.

Welche formalen Voraussetzungen gelten für eine Scheidung?

Das Scheitern der Ehe ist grundlegende Voraussetzung für die Scheidung. Grundsätzlich wird ein solches Scheitern der Ehe angenommen, wenn die Eheleute seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen. Auch wenn der Antrag von einem Ehegatten ausgeht und der andere Partner diesem zustimmt, liegt die Vermutung für das Scheitern nach § 1566 BGB nahe. Ansonsten wird das Scheitern der Ehe nach drei Jahren des Getrenntlebens unwiderlegbar vermutet.

Wann kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden?

In der Regel müssen scheidungswillige Eheleute mindestens ein Trennungsjahr absolvieren, bevor sie geschieden werden können. Stellt sich ein Partner quer, müssen die Ehepartner sogar drei Jahre getrennt leben, damit das Scheitern der Ehe anerkannt wird. Selbst wenn sich beide Ehegatten einig sind, kann das Trennungsjahr nicht umgangen werden. Es gibt allerdings Ausnahmen, sofern ein sogenannter Härtefall vorliegt. Ist es dem Antragsteller nicht zuzumuten, mit dem Partner verheiratet zu bleiben, kann eine Scheidung ohne Trennungsjahr erfolgen. Dies ist allerdings die große Ausnahme und beispielsweise bei schweren Bedrohungen oder Gewalt der Fall.

Welche Unterhaltsansprüche können während der Scheidung bestehen?

Ein Scheidungsverfahren kann emotional sehr belastend sein und sich zudem in die Länge ziehen. Wenn sich die einzigen Ehegatten nicht einig sind, kann ein wahrer Rosenkrieg ausbrechen. Das damit verbundene Gerichtsverfahren und der gesamte Trennungsprozess erweisen sich dann als überaus langwierig. Da ist es gut zu wissen, dass während der Scheidung mitunter Anspruch auf Unterhalt besteht. Auf dem Papier hat die Ehe zwar noch Bestand, doch die Realität sieht anders aus. Die Auflösung des gemeinsamen Haushaltes sowie die Trennung der bislang gemeinschaftlichen Finanzen verändert die finanzielle Situation der beiden Partner grundlegend. Mitunter kann einer der Partner Unterhaltsansprüche geltend machen. Hier sind vor allem die folgenden Regelungen zu nennen:

  • Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
  • Unterhalt wegen Alters
  • Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen
  • Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt
  • Unterhalt aus Billigkeitsgründen

Achtung! Tipp aus der Redaktion

Eine Scheidung ist stets eine schwerwiegende Entscheidung, die man nicht leichtfertig treffen sollte. Gleichzeitig sollte man aber auch nicht an der gescheiterten Ehe festhalten. Mit dem folgenden Tipp aus unserer Redaktion können Betroffene das Scheidungsverfahren besser durchstehen und so vielleicht wieder zuversichtlicher in die Zukunft schauen.

Suchen Sie sich einen versierten Fachanwalt beziehungsweise eine Fachanwältin!

Unabhängig davon, ob man mit seinem Noch-Ehepartner bezüglich der Scheidung einig ist oder nicht, sollte man auf keinen Fall auf den fachanwaltlichen Rat verzichten. Menschen, die sich scheiden lassen möchten, sollten daher unbedingt eine Fachanwältin beziehungsweise einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren. Als erfahrener Scheidungsanwalt kann dieser seine Mandanten bestmöglich vertreten und ihnen so zu einer reibungslosen Scheidung verhelfen.

Besuchen Sie unseren Ratgeber und tauschen Sie sich mit Betroffenen aus!

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