Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?

Wer sich scheiden lassen will weiß, dass eine Scheidung ein rechtliches Verfahren ist, das vor Gericht mit dem Scheidungstermin endet. Für die meisten ist der erste Gang schon im Rahmen der Trennung daher zu einem Anwalt, denn nur der kennt sich rechtlich mit Themen wie Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Versorgungsausgleich aus und kann einen so beraten, dass einem durch die Scheidung möglichst wenige Nachteile entstehen. Doch während der Anwalt für die einen zur Scheidung selbstverständlich dazu gehört, fragen sich andere, ob sich in diesem Punkt möglicherweise Kosten sparen lassen.

Ist eine Scheidung auch ohne Anwalt möglich?

Dass eine Scheidung in der Regel teuer wird, ist kein Geheimnis. Viele Ehegatten wollen verständlicherweise Kosten sparen und überlegen im Vorfeld, ob überhaupt ein Anwalt für eine Scheidung nötig ist. Die Antwort lautet in diesem Fall „Ja“ und „Nein“! Generell gilt für eine Scheidung in Deutschland Anwaltszwang, das heißt, dass ein Scheidungsantrag nur von einem Anwalt eingereicht werden kann. Der Ehepartner, der also die Scheidung will (der Antragssteller), muss sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Der jeweils andere Ehegatte benötigt keinen eigenen Anwalt und muss der Scheidung vor Gericht zum Scheidungstermin lediglich zustimmen.

Scheidung mit gemeinsamem Anwalt. Ist das möglich?

Da generell nur ein Anwalt vor Gericht nötig ist, ist das möglich. Doch Achtung: Ein Rechtsanwalt ist parteiisch und vertritt vor Gericht die Interessen seines Mandanten, also des Ehegatten, der ihn beauftragt hat. Im Rahmen der Scheidung wird der Anwalt vor Gericht also immer versuchen, das Beste für diesen Mandanten rauszuholen, so dass der jeweils andere dann ohne anwaltlichen Beistand dasteht. Auch wenn also nur ein Anwalt nötig ist, kann man somit genau genommen nicht von einem gemeinsamen Anwalt sprechen. Was jedoch möglich ist: Wenn beide Ehepartner einverstanden sind, können sie vorab eine gemeinsame und unparteiische Beratung durch nur einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen und hier schon erste Fragen klären. Erst im Anschluss beauftragt dann einer von beiden den Anwalt, der dann mit diesem Zeitpunkt Partei ergreift. Neben der Scheidung können vor Gericht noch weitere Anträge gestellt werden, z.B. zum Unterhalt für die Kinder, das Sorgerecht oder zum Versorgungsausgleich. Ist das der Fall, muss sich auch der jeweils andere Ehegatte einen Rechtsanwalt nehmen.

Woran erkennt man einen guten Scheidungsanwalt?

Wer einen guten Scheidungsanwalt sucht, sollte sich zuerst im Familien- und Bekanntenkreis umhören. Denn Erfahrungen und Tipps sind hier meist sehr viel Wert und können die Suche beschleunigen. Wer sich selbst auf die Suche begeben muss, wird meist im Internet fündig. Hier sollte man nach einem Rechtsanwalt für Familienrecht mit einer ansprechenden Webseite Ausschau halten, aber auch Bewertungen von entsprechenden Portalen können mit einbezogen werden. Lernt man den Anwalt vor der Scheidung dann persönlich kennen, ist der erste Eindruck entscheidend! Wirkt der Anwalt auf Sie selbstbewusst und sicher? War die erste Beratung ausführlich oder bekommen Sie nur spärliche Informationen? Fragen Sie Ihren Scheidungsanwalt nach rechtlichen Details zu Themen wie Unterhalt oder Sorgerecht für die Kinder, denn auch so können Sie einen Eindruck von dessen Eignung für die Scheidung bekommen. Wer sich zudem nicht davor scheut, im Vorfeld auch mehrere Anwälte zu testen, findet so in der Regel auch jemanden, der einen vor Gericht entsprechend vertritt.

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