Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung ist die beste und harmonischste Möglichkeit, von seinem Ehegatten geschieden zu werden. Denn eine solche Scheidung wird immer von beiden Eheleuten beantragt und läuft im Vergleich zu streitigen Scheidungen meist ohne großen Krieg und Ärger ab. Doch um sich einvernehmlich scheiden zu lassen, müssen die Eheleute viele gemeinsame Entscheidungen treffen und sich einig werden und nicht alle Ehepaare schaffen das nach einer Trennung. Kann man sich jedoch noch einigermaßen gut mit dem Ehegatten verständigen und eine einvernehmliche Scheidung erreichen, hat die so einige Vorteile.

Welche Voraussetzungen hat eine einvernehmliche Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung ist grundsätzlich immer erst dann möglich, wenn die Ehepartner nach der Trennung somit schon mindestens ein Jahr lang getrennt leben (Trennungsjahr) und sowohl die gescheiterte Ehe schriftlich bestätigen als auch gemeinsam den Scheidungsantrag stellen. Außerdem ist es nötig, dass die beiden Ehegatten sich über alle wichtigen Aspekte, die im Rahmen einer Trennung bzw. Scheidung geregelt werden müssen, einig sind und dies schriftlich festhalten. So muss man mit dem Partner z.B. eine Einigung finden, wer das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder bekommt, wie der Unterhalt für Kinder und Ehegatten sowie der Versorgungsausgleich geregelt wird und wie man das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufteilt. Findet man auch nur in einem Punkt keine Einigung mit dem Ehegatten, ist die einvernehmliche Scheidung nicht möglich.

Leben das Ehepaar weniger als ein Jahr getrennt, ist eine (einvernehmliche) Scheidung nur möglich, wenn ein Weiterbestehen der Ehe nach dem Familienrecht eine unbillige Härte (§1565 Abs.2 BGB) darstellen würde oder ein Ehegatte vor Gericht glaubhaft vermitteln kann, dass die Ehe auf gar keinen Fall wieder gekittet werden kann.

Kann man durch eine einvernehmliche Scheidung Kosten sparen?

Ja, durch eine einvernehmliche Scheidung lassen sich erhebliche Kosten sparen. Denn zum einen ist es möglich, dass das Gericht im Falle einer einvernehmlichen Scheidung den errechneten Streitwert der Scheidung um bis zu 30% senkt. Da sich anhand dieses Streitwertes auch die Kosten für den Anwalt und das Gerichtsverfahren berechnen, fallen hier durch einen niedrigeren Streitwert auch weniger Gebühren an. Zudem ist bei einer einvernehmlichen Scheidung oft auch ein Anwalt ausreichend, während für andere Arten von Scheidungen zwei Fachanwälte beauftragt werden müssen. Auf diese Weise können sich die Eheleute die Kosten für den Anwalt teilen.

Welche Dokumente benötigt man für eine einvernehmliche Scheidung?

Um einvernehmlich geschieden zu werden, sind in der Regel die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder nötig. Gibt es einen Ehevertrag und eine Regelung über den Versorgungsausgleich, sind auch diese in Kopie beizulegen. Beide Eheleute müssen zudem den Scheidungsantrag ausfüllen und alle nötigen Angaben machen. Hat der Anwalt die nötige Vollmacht der Ehegatten erhalten, kann er diesen Antrag in Verbindung mit anderen nötigen (z.B. den auf Versorgungsausgleich) beim zuständigen Familiengericht einreichen. Speziell bei der einvernehmlichen Scheidung kommt hier dann noch ein separater Antrag hinzu, der auch bei Gericht eingereicht wird und in dem eindeutig festgehalten wurde, dass sich beide Eheleute zu allen wichtigen Dingen im Rahmen der Scheidung einig sind. Ist dann der Tag der Ehescheidung gekommen, muss jeder Ehegatte persönlich vor Gericht erscheinen und sowohl den Personalausweis, als auch eine Meldebescheinigung zum aktuellen Wohnort, die Heiratsurkunde sowie die Dokumente zu allen Einigungen mitbringen.

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