Ist eine Namensänderung nach der Scheidung möglich?

War man bei der Hochzeit noch euphorisch und hat den Nachnamen des Partners gerne angenommen, sieht das einige Jahre später oft anders aus. Denn kommt es zur Trennung und Scheidung, bereuen einige oft die damalige Entscheidung und wünschen sich den eigenen Namen von früher zurück. Für viele ist eine solche Namensänderung ein wichtiger Schritt, um mit der gescheiterten Ehe vollständig abschließen und einen neuen Lebensabschnitt beginnen zu können. Und eine solche Namensänderung ist auch möglich, jedoch nur dann, wenn die Ehe rechtskräftig vor Gericht geschieden wurde. Ist das der Fall, kann der Name vom zuständigen Standesamt im Familienbuch geändert werden. Dafür benötigt man den Scheidungsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk!), den Personalausweis oder Reisepass und bei Bedarf einen beglaubigten Auszug aus dem Familienbuch, falls man zwischenzeitlich den Wohnort gewechselt hat. Im Anschluss kann man den gewünschten Namen wählen, wobei z.B. der alte Mädchen- oder Geburtsname möglich ist, aber auch der Name aus einer alten Ehe oder eine Doppelnamen-Kombination aus diesen.

Namensänderung nach Scheidung: Wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten für eine Namensänderung nach Scheidung belaufen sich in der Regel auf ca. 20 Euro für die Änderung. Musste noch eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch angefertigt werden, kommen nochmal ca. 10 Euro dazu. Eine Namensänderung ist also nicht sonderlich teuer, was man jedoch nicht vergessen sollte sind die Folgekosten, die mit dieser Änderung einhergehen. Denn bei neuem Namen müssen auch zahlreiche Dokumente wie Personalausweis, Reisepass, Fahrzeugschein, Lohnsteuerkarte etc. geändert werden, was je nach Anzahl teuer werden kann.

Namensänderung nach Scheidung: Welche Frist muss ich einhalten?

Ob und wann man seinen Nachnamen nach der Scheidung ändert, bleibt jedem selbst überlassen. Konkret heißt das, dass man sich auch nach Jahren erst dazu entschließen kann, z.B. wieder seinen alten Geburtsnamen anzunehmen. Auch die Kosten für die Namensänderung bleiben gleich und hängen nicht von einer Frist ab. Was jedoch eine Rolle spielt, ist der Termin der rechtskräftigen Scheidung, denn erst danach ist eine Namensänderung möglich. Der Scheidungstermin selbst und das Verlesen des Scheidungsbeschlusses reichen da nicht aus, denn im Anschluss gibt es noch eine 1-monatige Rechtsmittelfrist, während der die Ehepartner Berufung einlegen können. Erst wenn diese Frist verstrichen ist, bekommt die Scheidung das Rechtskraftvermerk und erst dann kann man auch seinen Namen ändern lassen.

Ist auch eine Namensänderung bei Kindern nach der Scheidung möglich?

Ändert einer der Partner, z.B. die Frau, nach der Scheidung den Namen, hat das erst einmal keine Auswirkungen auf die bestehenden Kinder. Diese behalten den Familiennamen, so dass dann nach der Scheidung in diesem Fall die Mutter und die Kinder unterschiedliche Nachnamen tragen. Daran lässt sich erst einmal nichts ändern und zwar so lange, bis die Mutter erneut heiraten möchte. Denn kommt es zu einer erneuten Hochzeit, bei der die Mutter den Namen ihres neuen Ehegatten annehmen will, können auch die Namen der Kinder aus alter Ehe geändert werden. Ein Kind kann dann entweder den neuen Namen, einen Doppelnamen oder den Geburtsnamen eines Elternteils nehmen. Eine Voraussetzung dafür ist aber, dass das Kind ab dem Alter von 5 Jahren seine Zustimmung zu der Änderung gibt und auch der andere Elternteil (in diesem Fall der Vater) muss zustimmen, wenn es sich bei dem Namen des Kindes um seinen handelt oder er das Sorgerecht für das Kind hat. Gibt der andere Elternteil seine Zustimmung nicht, kann das Familiengericht über den Fall entscheiden. Ist eine Namensänderung zum Wohle des Kindes nötig, kann das Familiengericht die Zustimmung anstelle des Elternteils geben.

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