Ehe annulieren

Eine Ehe wird in der Bundesrepublik Deutschland üblicherweise durch den Tod eines Ehegatten oder durch eine Scheidung beendet. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber auch eine Aufhebung der Ehe auf Antrag möglich. In diesem Zusammenhang ist dann von einer Eheannullierung die Rede. Viele Menschen wissen um den hohen Aufwand und die zuweilen hohen Kosten einer Scheidung, so dass eine solche Alternative durchaus von Interesse sein kann. Auch die Tatsache, dass man anschließend nicht als geschieden gilt, weil die Ehe aufgehoben und somit rechtlich nie bestanden hat, erscheint vielen Menschen vorteilhaft. Dementsprechend ist es nicht verwunderlich, dass unglückliche Ehepaare zuweilen den Wunsch haben, ihre Ehe annullieren zu lassen.

Obwohl eine Annullierung der Ehe mitunter einfacher erscheint, darf man sich hier nichts vormachen und muss bedenken, dass es sich dabei mehr oder weniger um eine Ausnahmeregelung handelt. Der deutsche Gesetzgeber lässt eine Eheannullierung nur in begründeten Fällen zu. Liegt kein gesetzlich begründeter Fall vor, besteht demnach keine Möglichkeit, eine Ehe annullieren zu lassen. Maßgebend sind in diesem Zusammenhang §§ 1313 ff. BGB als für die Aufhebung der Ehe relevanten Rechtsnormen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Annullierung einer Ehe?

In erster Linie geht es um die Voraussetzungen, unter denen eine Eheannullierung von Gesetzes wegen möglich ist. In § 1314 BGB sind die Aufhebungsgründe normiert, so dass sich in diesem Paragraphen detaillierte Informationen über die Annullierung einer Ehe finden lassen. § 1314 Abs. 1 BGB entsprechend besteht die Möglichkeit der Aufhebung der Ehe, wenn eine der folgenden Situationen dafür sorgen, dass die Ehe entgegen geltender Vorschriften geschlossen wurde:

  • Die beiden Ehegatten sind minderjährig.
  • Einer der Ehegatten ist minderjährig, während zugleich kein Ausnahmefall vorliegt, der ihm die Eheschließung ab dem 16. Lebensjahr ermöglicht.
  • Einem oder beiden Ehepartnern mangelt es an Geschäftsfähigkeit.
  • Die im Rahmen der Eheschließung erforderlichen Erklärungen wurden nicht persönlich abgeben.
  • Zwischen den Ehegatten besteht ein Geschwisterverhältnis beziehungsweise ein verwandtschaftliches Verhältnis in gerader Linie.
  • Einer der Ehegatten ist bereits rechtskräftig verheiratet oder lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Nach § 1314 Absatz 2 BGB kann eine Ehe zudem noch unter weiteren Voraussetzungen aufgehoben werden. So kann eine Eheannullierung beantragt werden, wenn sich ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Heirat in einem Zustand der vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit oder Bewusstlosigkeit befand. Auch wenn einem der Partner bei der Eheschließung nicht bewusst war, dass es sich um eine solche handelte, kommt eine Aufhebung der Ehe infrage. Wurde ein Ehepartner durch Drohung zur Ehe gezwungen, kann die Ehe ebenfalls annulliert werden. Dies gilt ebenfalls, wenn zwischen den beiden Ehegatten Einigkeit darüber herrschte, dass sie keinen ehelichen Verpflichtungen nachkommen wollen. Wurde ein Ehepartner derartig arglistig getäuscht, dass er bei tatsächlicher Kenntnis die Ehe nicht eingegangen wäre, kann eine solche Täuschung ebenfalls als Aufhebungsgrund fungieren. Zu beachten ist hier aber, dass sich die Täuschung nicht auf Handlungen Dritter oder Vermögensverhältnisse beziehen kann.

Wie ist der Ablauf einer Eheannullierung?

Neben den Gründen, die für eine Eheannullierung infrage kommen, sind auch die sonstigen Rahmenbedingungen von großem Interesse. Gemäß § 1316 BGB ist je nach Ausgangslage ein Ehegatte, beide Ehepartner, der gesetzliche Vertreter eines geschäftsunfähigen Ehegatten oder auch die zuständige Verwaltungsbehörde berechtigt, einen Antrag auf Aufhebung der Ehe zu stellen. Dabei ist die in § 1317 BGB definierte Antragsfrist zu beachten, die in den meisten Fällen ein Jahr ab Kenntnis des Irrtums beträgt. Lag bei der Eheschließung eine Zwangslage vor, beläuft sich die Frist dahingegen auf drei Jahre und beginnt mit dem Ende der betreffenden widerrechtlichen Drohung.

Nach § 1313 BGB kann eine Ehe nur auf Antrag und durch richterliche Entscheidung annulliert werden. Den genauen Ablauf sowie die Formalitäten sollte man mit einem Anwalt erörtern.

Besuchen Sie unseren Ratgeber und tauschen Sie sich mit Betroffenen aus!

© 2024 trennungsfaq.de • ImpressumDatenschutz