Vaterschaftsanerkennung – was muss man dazu wissen?

Bekommt ein Paar ein Kind, müssen immer einige Dinge geregelt werden. Die Vaterschaft ist dabei etwas, was bei einigen Paaren kein Thema ist, womit sich andere aber wiederum beschäftigen müssen. Denn ist das Paar zur Geburt des Kindes verheiratet, gilt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) automatisch der Ehemann als Vater des Kindes. Anders sieht es bei unverheirateten Paaren aus. Hier muss der Vater die Vaterschaft mit der Zustimmung der Mutter offiziell anerkennen und gilt erst anschließend als Vater des Kindes. Bei einigen Paaren muss an dieser Stelle das Gericht eingeschaltet werden, etwa weil sich der Kindsvater einem Vaterschaftstest verweigert. In einem solchen Fall kann auch das Gericht die Vaterschaft feststellen.

Ist eine Vaterschaftsanerkennung auch vor der Geburt möglich?

Eine Vaterschaftsanerkennung kann entweder nach der Geburt des Kindes oder auch schon vorher erledigt werden. Dazu müssen sowohl die Mutter als auch der Vater beim zuständigen Jugendamt vorsprechen, wobei diese Termine auch getrennt wahrgenommen werden können. Zum Termin sollten bestenfalls beide (auf jeden Fall aber der Vater) jeweils die Geburtsurkunde, einen Lichtbildausweis sowie den Mutterpass mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin mitbringen. Der Vater erklärt dann die Anerkennung der Vaterschaft und die Mutter gibt anschließend die Zustimmung dazu ab, denn nur so ist die Vaterschaftsanerkennung auch wirksam gültig. Empfehlenswert ist es immer, die Vaterschaftsanerkennung schon vor der Geburt machen zu lassen, denn da hat man nicht nur meist mehr Zeit, sondern wird als Vater bei der Geburt des Kindes auch gleich namentlich in die Geburtsurkunde eingetragen. Aber auch nach der Geburt kann man die Vaterschaft beim Standesamt anerkennen lassen. Dazu benötigt man zusätzlich zu den Geburtsurkunden und Ausweisen der Eltern auch noch die Geburtsurkunde des Kindes. Hinweis: Eine Vaterschaftsanerkennung kann innerhalb eines Jahres zurückgenommen werden, wenn sie bis dahin noch nicht wirksam wurde. Das kann z.B. der Fall sein, wenn die Mutter in diesem Jahr ihre Zustimmung nicht gegeben hat.

Hat man nach der Vaterschaftsanerkennung auch das Sorgerecht?

Mit der Vaterschaftsanerkennung hat man als Vater nicht automatisch auch das Sorgerecht für das Kind, denn das gemeinsame Sorgerecht muss bei unverheirateten Paaren extra erklärt werden. Um das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen, müssen sowohl Mutter als auch Vater beim zuständigen Jugendamt vorsprechen und dort die gemeinsame Sorge erklären. Um das Sorgerecht zu bekommen, ist jedoch im Vorfeld die Anerkennung der Vaterschaft nötig. Wer also das gemeinsame Sorgerecht nach der Geburt haben möchte, sollte (am besten schon vor der Geburt) einen Termin beim Jugendamt machen und kann dort dann gleichzeitig die Vaterschaft anerkennen lassen sowie das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Hinweis: Mit der Vaterschaftsanerkennung oder dem gemeinsamen Sorgerecht bekommt das Kind nicht automatisch den Namen des Vaters. Soll das Kind den Nachnamen des unverheirateten Vaters bekommen, muss dafür eine separate Namenserklärung abgegeben bzw. bei gemeinsamem Sorgerecht der Name als Geburtsname festgelegt werden.

Welche Kosten kommen bei einer Vaterschaftsanerkennung auf mich zu?

Prinzipiell kann die Vaterschaftsanerkennung beim zuständigen Jugendamt, Standesamt, einem Notar oder auch beim Amtsgericht erklärt und beurkundet werden. Beim Jugendamt und beim Standesamt ist die Anerkennung in der Regel kostenlos. Grundsätzlich fallen auch bei Notaren oder dem Amtsgericht keine Gebühren für die Eltern an, jedoch kommen hier meist Auslagen hinzu, die bezahlt werden müssen. Aus Kostengründen ist es also empfehlenswert, die kostenlose Vaterschaftsanerkennung beim Jugend- oder Standesamt vorzunehmen. Um ganz sicher zu gehen, sollte man jedoch schon bei der Terminvereinbarung alle Informationen zu möglichen Kosten und den erforderlichen Dokumenten erfragen.

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