Wer als Elternteil ein alleiniges Sorgerecht hat, kümmert sich eigenständig um die Sorge des Kindes und trägt alle entsprechenden Rechte und Pflichten. Während z.B. verheiratete Eltern automatisch mit der Geburt immer beide sorgeberechtigt sind, erhält eine unverheiratete Mutter immer erst einmal das alleinige Sorgerecht für das Kind. Ob das gemeinsame oder das alleinige Sorgerecht dabei die bessere Variante ist, kommt immer auf die spezielle familiäre Situation an. So ist für Eltern, die ihre Kinder zusammen großziehen möchten, sicherlich ein gemeinsames Sorgerecht sinnvoller, da somit beide als Erziehungsberechtigte gelten und der Alltag erleichtert wird. Bei getrennten Paaren ist hingegen oft ein alleiniges Sorgerecht praktischer, da so nicht immer der andere Elternteil für Unterschriften etc. kontaktiert werden muss.
Muss man das alleinige Sorgerecht beantragen?
Bekommen unverheiratete Eltern ein Kind, erhält die Mutter des Kindes automatisch das Sorgerecht. Möchte der Vater auch sorgeberechtigt werden, muss er dies mit Zustimmung der Mutter vor oder nach der Geburt beantragen. Stimmt die Kindesmutter dieser Entscheidung zu, ist sie verbindlich, d.h. auch im Falle einer Trennung kann dann nicht mehr das alleinige Sorgerecht zurückgefordert werden. Anders ist das bei verheirateten Eltern, denn die sind mit der Geburt des Kindes erst einmal beide sorgeberechtigt. Möchte z.B. im Zuge einer Scheidung ein Elternteil künftig allein sorgeberechtigt sein, muss er das beim zuständigen Familiengericht beantragen. Dieses wird dann prüfen, ob ein alleiniges oder ein gemeinsames Sorgerecht das Beste für das Kindeswohl ist, wobei in der Regel immer erst einmal das gemeinsame Sorgerecht bevorzugt wird. Um hier eine sichere Entscheidung fällen zu können, werden vom Familiengericht häufig auch Kinderpsychologen eingeschaltet, die in Gesprächen die Wünsche der Kinder erfragen.
Alleiniges Sorgerecht: Welche Gründe sprechen dafür, welche dagegen?
Das alleinige Sorgerecht kann gerade nach einer Trennung oder Scheidung sinnvoll sein. So erleichtert es den Alltag des betreuenden Elternteils, da alle Entscheidungen alleine getroffen werden können und nicht immer die Zustimmung des anderen eingeholt werden muss. Doch meist hat das immer nur für einen Elternteil Vorteile, während sich der andere ungerecht behandelt und ausgeschlossen fühlt. Denn der muss nun nicht mehr gefragt werden und darf auch nicht mehr mitentscheiden, wenn es um Dinge für das Kind wie den Schulausflug oder den Beitritt in einen Sportverein geht. Im Sinne des Kindeswohls sollte man immer darauf achten, das Kind nicht zum Spielball zu machen und das alleinige Sorgerecht nicht nur aus Machtinteressen haben zu wollen. Kann man Streitigkeiten mit dem Ex-Partner vermeiden, sollte man versuchen, diesen soweit wie möglich in die Entscheidungen miteinzubeziehen.
Wie und wann kann man ein alleiniges Sorgerecht einklagen?
Bei einer Trennung oder Scheidung kann laut §1617 BGB jeder Elternteil einen Antrag auf das das alleinige Sorgerecht für das gemeinsame Kind beim zuständigen Familiengericht stellen. In der Regel wird dem alleinigen Sorgerecht dann zugestimmt, wenn es für das Kindeswohl das Beste ist. Normalerweise ist das jedoch nur in Ausnahmen der Fall, z.B. wenn das Kind von dem anderen Elternteil misshandelt wird. Ist dem nicht so, wird in der Regel das gemeinsame Sorgerecht beibehalten, da es grundsätzlich immer als die beste Lösung für Kinder angesehen wird. Anders ist das jedoch auch, wenn der andere Elternteil seine Zustimmung zum alleinigen Sorgerecht gibt. Ist das Kind jedoch mindestens 15 Jahre alt und wiederspricht dem, wird der Antrag wiederum angelehnt. Die Entscheidung über die Übertragung des Sorgerechts findet vor Gericht statt, wo entschieden wird, ob beide weiterhin sorgeberechtigt bleiben, oder einem Elternteil das alleinige Sorgerecht komplett oder zum Teil zugesprochen wird.