Eltern haben mitunter zunächst gewisse Hemmungen, das Jugendamt einzuschalten, da sie negative Konsequenzen durch das Hinzuziehen der Behörde befürchten. Bei getrennten Eltern kann das Jugendamt aber eine wichtige Rolle spielen und Mutter und Vater beraten, betreuen und unterstützen. Paaren fällt es nach der Trennung häufig sehr schwer, eine einvernehmliche Einigung in Sachen Umgang und Unterhalt zu finden. Für die Kinder sind klare Verhältnisse jedoch die Basis für ein stabiles Umfeld. Trotz aller Differenzen müssen Mütter und Väter das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen und sich immer wieder vor Augen führen, dass sie die einzigen Eltern sind, die ihr Kind hat. In Anbetracht dessen muss man eigene Emotionen zurückstellen und eine Basis finden, um mit dem getrennten Partner weiterhin gemeinsam als Eltern agieren zu können.
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In vielen Fällen scheitert eine friedliche Lösung im Sinne der Kinder nicht am mangelnden Willen der Eltern, sondern daran, dass diese nach der Trennung keine Einigung finden können. Hilfe von außen kann in diesem Zusammenhang eine gute Lösung sein, denn eine unparteiische Stelle kann die Situation objektiv beurteilen und Mutter und Vater gleichermaßen unterstützen. Das Jugendamt ist dann der richtige Ansprechpartner und hilft gerne mit einer umfassenden Beratung weiter. Dabei kann es nicht nur darum gehen, die beiden Elternteile wieder an einen Tisch zu bringen, sondern auch über die rechtliche Lage zu informieren. Nicht selten kommt es aber auch vor, dass sich ein Elternteil an das Jugendamt wendet, weil es Probleme beim Umgang oder Unterhalt gibt. Sind die Kinder nach der Scheidung oder Trennung bei der Mutter verblieben, wünscht sich der Vater vielleicht mehr Kontakt zu seinen Kindern. In anderen Fällen wünscht sich der Elternteil, in dessen Obhut sich die Kinder gewöhnlich befinden, eine fachkundige Unterstützung bei der Regelung des Umgangs. Dann kann es zu einer Beistandschaft durch das Jugendamt kommen, das die Mutter oder den Vater bei der Geltendmachung von Ansprüchen sowie bei der Einigung unterstützt.
Angelegenheiten, die in Zusammenhang mit dem Unterhalt stehen oder die Vaterschaftsfeststellung betreffen, werden in der Regel zwischen den beiden getrennten Elternteilen ausgemacht. Gegebenenfalls können diese das auch ihrem Anwalt überlassen. Nichtsdestotrotz können immer wiederkehrende Konflikte sehr belastend sein, weshalb sich manche Elternteile für eine Beistandschaft durch das Jugendamt entscheiden. Für den anderen Elternteil stellt sich dann vor allem die Frage, was dies für ihn bedeutet. Gemäß § 1712 ff. BGB handelt es sich bei der Beistandschaft um eine besondere Variante der gesetzlichen Vertretung für minderjährige Kinder. Das Jugendamt kann diese Rolle übernehmen und verschiedene Aufgaben wahrnehmen. Dazu gehören im Wesentlichen die Vaterschaftsfeststellung und die Unterhaltsgeltendmachung. Muss der Vater Unterhalt zahlen, vertritt das Jugendamt somit die Mutter des Kindes und regelt die finanziellen Angelegenheiten.
Das Jugendamt wird allerdings nicht nur auf Wunsch der Eltern beziehungsweise eines Elternteils aktiv. Abgesehen von der Beratung und der Beistandschaft sind auch Sorgerechtsfragen ein wesentliches Aufgabenfeld von Jugendämtern. Sobald ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragt, schaltet das Familiengericht das Jugendamt ein, da dieses stets an einem Gerichtsverfahren zum Sorgerecht beteiligt ist. Die Jugendämter sind auch in gerichtliche Verfahren zur Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts involviert.
Eltern sollten im Umgang mit dem Jugendamt einige Punkte berücksichtigen, um die Basis für eine bestmögliche Zusammenarbeit zu schaffen. Grundsätzlich haben die Eltern ebenso wie die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes das Kindeswohl im Sinn, so dass man gemeinsam an einem Strang zieht. Nichtsdestotrotz existieren seitens der Eltern häufig große Unsicherheiten, da man befürchtet, durch etwaiges Fehlverhalten in den Augen des Amts negative Konsequenzen zu spüren zu bekommen. Insbesondere da das Jugendamt eingeschaltet wird, wenn sich die Familie in einer schwierigen Situation, wie zum Beispiel der Trennung der Eltern oder einem Sorgerechtsstreit, befindet, gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und Kooperationsbereitschaft zu zeigen. Nachfolgend einige Tipps, die für den Umgang mit dem Jugendamt von Belang sind:
Im Umgang mit dem Jugendamt gilt es immer, einen sachlichen und freundlichen Umgangston zu pflegen. Bei Unklarheiten sollte man nachfragen. Auch wenn es zuweilen schwerfallen dürfte, sollte man sich kooperationsbereit zeigen und die Zusammenarbeit nicht verweigern, da einem dies stets negativ ausgelegt werden kann.
In der Theorie klingt es einfach und einleuchtend, sachlich und freundlich zu bleiben und mit dem Jugendamt zu kooperieren. In der Praxis kann dies allerdings vollkommen anders aussehen, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt. Wenn es um das Sorgerecht oder eine drohende Inobhutnahme geht, ist bei den meisten Menschen schnell eine Grenze erreicht, schließlich geht es um ihr Kind und die gemeinsame Zukunft als Familie. Mütter und Väter geraten im Zuge einer Trennung oftmals in Streit miteinander bezüglich des Sorge-, Umgangs und Unterhaltsrechts, so dass ein großes Konfliktpotential besteht. Das Jugendamt soll dann die Rolle des Mittlers übernehmen, was aber nicht immer gelingt. Insbesondere viele Väter empfinden die Situation häufig so, dass die Behörde Partei für die Mutter ergreift. Natürlich kann dies auch umgekehrt der Fall sein.
Grundsätzlich ist eine Beistandschaft durch das Jugendamt im Trennungsfall nicht zwingend negativ und kann allen Beteiligten helfen, zu einer angemessenen Lösung zu gelangen. Wer allerdings den Eindruck gewinnt, vom Jugendamt ungerecht behandelt zu werden, fragt sich, an wen er sich wenden kann. Zunächst kann man das Gespräch mit den Jugendamtsmitarbeitern suchen und beispielsweise den jeweiligen Vorgesetzten um ein Gespräch bitten. Falls dies nicht zielführend sein sollte, führt der letzte Schritt zum Rechtsanwalt. Fachanwälte für Familienrecht stehen Eltern auch bei Problemen mit dem Jugendamt bei. Zudem kümmern sie sich um juristische Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit dem Sorgerecht, dem Umgang und dem Unterhalt. Wer einen Anwalt konsultiert, hat einen Experten für Familienrecht an seiner Seite, der für ihn kämpft und beurteilen kann, ob das Jugendamt seinen Mandanten tatsächlich ungerecht behandelt oder doch vollkommen richtig handelt. Auch in Zusammenhang mit familienpsychologischen Gutachten macht es Sinn, sich einen Anwalt zu nehmen
Wer eine Einladung vom Jugendamt erhält, fragt sich mitunter, ob er zu dem betreffenden Termin erscheinen muss. Grundsätzlich kann niemand gezwungen werden, doch man sollte sich fragen, ob man nicht doch besser kooperiert und sich um ein gutes Verhältnis zum Jugendamt bemüht. Erscheint ein Elternteil nicht zum anberaumten Termin, wird dies in der Regel in den Akten vermerkt. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, kann dies als mangelnde Kooperationsbereitschaft ausgelegt werden. Klüger kann es sein, sich telefonisch oder schriftlich an das Jugendamt zu wenden und darzulegen, dass man den Termin als nicht erforderlich empfindet. Ansonsten kann es von Nutzen sein, die eigene Sichtweise in einem persönlichen Gespräch darzustellen.