Steht eine Trennung oder Scheidung an, ist das Sorgerecht für das Kind oder mehrere Kinder oft ein brenzliges Thema, das für Unklarheit und Streit sorgt. Wer das elterliche Sorgerecht hat, kann über wichtige Punkte, die das Kind und sein Leben betreffen, bestimmen. Neben Themen wie Bildung oder Erziehung zählen hier die Versorgung des Kindes, aber auch der Aufenthalt, die Gesundheitsfürsorge und die Vermögenssorge dazu. Folgendes sollte man zum Sorgerecht dabei wissen: Wird ein Kind geboren, haben mit der Geburt immer automatisch beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, vorausgesetzt sie sind verheiratet oder haben es nach der Geburt vor.
Bei unverheirateten Eltern ist normalerweise die Mutter mit Geburt des Kindes im Besitz des Sorgerechts. Ist sich ein Paar jedoch einig und möchte zukünftig das gemeinsame Sorgerecht für das Kind oder die Kinder ausüben, können beide vor einem Notar oder einem Jugendamt jeweils übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben. Trennt sich ein Paar oder kommt es zur Scheidung, ändert sich am Sorgerecht für die bestehenden Kinder erst einmal nichts. In der Regel einigen sich beide Elternteile, bei wem das Kind nach der Trennung leben wird.
Dieser Elternteil kümmert sich dann um alltägliche Angelegenheiten, die das Kind betreffen, alleine. Lediglich wenn größere Entscheidungen wie Operationen etc. anstehen, muss der andere Elternteil sein Einverständnis geben. Manch ein Elternteil versucht gerade nach einer Scheidung, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. In einem solchen Verfahren wird sowohl das Kind angehört, als auch das Jugendamt hinzugezogen und erst anschließend durch das Gericht ein Urteil gefällt.
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Kann man das Sorgerecht auch abgeben?
Manche Mütter oder Väter fühlen sich nicht in der Lage, die elterliche Sorge für eines oder mehrere ihrer Kinder zu übernehmen und möchten das Sorgerecht freiwillig abgeben. Grundsätzlich ist das möglich, jedoch nur unter ganz speziellen Bedingungen. Gerade im Rahmen einer Trennung gibt es aber auch die Möglichkeit, sich mit dem Partner abzusprechen. Dieser andere Elternteil kann dann das alleinige Sorgerecht beantragen, dem man dann nur noch zustimmen muss. Doch Vorsicht: Wer sein Sorgerecht freiwillig abgibt, muss trotzdem weiterhin Unterhalt für das Kind bezahlen!
Kann ich meinem Partner das Sorgerecht entziehen?
Gerade in der Phase von Trennung und Scheidung versuchen nicht wenige Eltern, dem jeweils anderen das Sorgerecht für gemeinsame Kinder zu entziehen. Prinzipiell kann man einer Mutter oder einem Vater die elterliche Sorge entziehen, jedoch nur dann, wenn wirklich triftige Gründe vorliegen, die das Kindeswohl gefährden. Wenn also z.B. ein Elternteil verdächtigt wird, dem Kind körperliche oder seelische Gewalt zuzufügen oder das Kind sehr zu vernachlässigen, kann das Sorgerecht dieses Elternteils entzogen werden. Je nach Schwere des Falls wird den Eltern dann entweder ein Teil der Sorge (z.B. nur die Vermögenssorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder auch die Personensorge für das Kind) oder das komplette Sorgerecht genommen. Eine solche Entziehung ist jedoch immer der letzte Ausweg und wird in der Regel nur dann angewandt, wenn andere Maßnahmen (z.B. Hilfsangebote vom Jugendamt) nicht geholfen haben und keine Besserung in Sicht ist.
Wie kann man das Sorgerecht für ein uneheliches Kind bekommen?
Normalerweise haben Eltern mit der Geburt eines Kindes nur das gemeinsame Sorgerecht, wenn sie verheiratet sind oder die Mutter eine entsprechende Sorgeerklärung abgibt, in der sie den Vater an der Sorge für das Kind teilhaben lässt. Seit einigen Jahren gibt es jedoch für nicht-verheiratete Väter eine Möglichkeit, auch ohne die Zustimmung der Mutter das Sorgerecht zu bekommen. Hierbei können die Väter vor dem Familiengericht einen Antrag zu Entscheidung des Sorgerechts einreichen, wenn die Mutter zuvor die Erklärung zum geteilten Sorgerecht verweigert hat. Geht das Familiengericht davon aus, dass das geteilte Sorgerecht zum Wohle des Kindes ist (was es üblicherweise ist), wird es das gemeinsame Sorgerecht in der Regel auch erteilen. In anderen Fällen beantragen Väter auch die komplette Alleinsorge für ein Kind. Stimmt hier die Mutter nicht zu, wird das Gericht erst einmal prüfen, ob die Sorge nicht auch geteilt werden kann. Ist das nicht der Fall, erhält der Vater die Alleinsorge nur, wenn man davon ausgeht, dass diese Entscheidung für das Kindeswohl am allerbesten ist. Egal, wie groß auch die Streitereien mit dem Partner nach der Trennung oder Scheidung sein mögen: Ein Sorgerechts-Streit sollte nie das Mittel der Wahl sein, außer, das Wohl des Kindes wäre tatsächlich gefährdet. In allen anderen Fällen sollte man versuchen, sich gütlich zu einigen. Denn in Sorgerechts-Fällen wird meist auch das Kind angehört und muss Entscheidungen mittreffen, was den meisten alles andere als leicht fällt.