Umgangsrecht

Mutter und Vater sind die zentralen Bezugspersonen für ein Kind und bleiben dies ein Leben lang. Solange die Eltern ein glückliches Paar sind und gemeinsam mit den Kindern in einem Haushalt leben, ist das Familienleben perfekt. Durch die Scheidung oder Trennung der Eltern gewinnt das Umgangsrecht an Bedeutung.

Was ist Umgangsrecht?

Das Umgangsrecht ist in Deutschland Gegenstand des Familienrechts und befasst sich mit dem Recht auf Umgang mit den Eltern eines minderjährigen Kindes. Auf den ersten Blick ist es wohl eine Selbstverständlichkeit, dass Kinder Kontakt zu beiden Elternteilen brauchen. Für Geborgenheit und Liebe in einer Familie sorgen in der Regel die Eltern, um den Kindern so die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entfalten und zu einem gesunden Erwachsenen zu entwickeln. Der Gesetzgeber hält mit dem Umgangsrecht die juristische Basis für den Umgang eines Kindes mit seinen beiden Elternteilen.

Juristische Basis für das Umgangsrecht

Eine intakte Partnerschaft der Eltern erfordert für gewöhnlich keine Regelung zum Umgangsrecht. Leben die Elternteile jedoch getrennt, bedarf es rechtlicher Lösungen, die genau definieren, welche Rechte und Pflichten jeder Elternteil sowie das Kind hat. Im deutschen Familienrecht regelt vor allem § 1684 BGB den Umgang des Kindes mit den Eltern. Zunächst wird darin klar festgelegt, dass ein Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat. Im Gegenzug kann jeder Elternteil einen Anspruch auf Umgang geltend machen, wobei es sich zugleich um eine Pflicht handelt. § 1684 BGB regelt außerdem, dass kein Elternteil einem gesunden und harmonischen Verhältnis zum jeweils anderen Elternteil im Wege stehen darf. Folglich ist eine gewisse Kooperationsbereitschaft bei getrennten Eltern gefragt. Die eigene enttäuschte Liebe und die verletzten Gefühle muss man daher zum Wohle des Kindes ausblenden und gemeinsam als Eltern agieren. Das gesetzlich geregelte Umgangsrecht trägt somit der Tatsache Rechnung, dass die Eltern trotz Trennung weiterhin die Eltern ihrer Kinder bleiben.

Welche Rechte und Pflichten haben Mütter und Väter in Sachen Umgang?

Im Falle einer Trennung ist es für die Eltern von besonderem Interesse, welche Rechte und Pflichten sie im Rahmen des Umgangsrechts haben. Nach der Scheidung oder Trennung kann also keinem Elternteil der Umgang zu seinem Kind verweigert werden. Besteht eine Kindeswohlgefährdung durch den Kontakt, kann mitunter eine andere Regelung durch das Familiengericht festgelegt werden. Ansonsten steht einer Umgangsregelung nichts im Wege. Viele Familien entscheiden sich für mehrere Umgangswochenenden im Monat. So lebt das Kind beispielsweise bei der Mutter und verbringt regelmäßig das Wochenende beim Vater. Die Situation zwischen den getrennten Elternteilen ist oftmals spannungsgeladen, doch dies darf sich nicht auf den Umgang des Kindes mit seinen Eltern auswirken. Der Elternteil, in dessen Obhut sich die Kinder befinden, darf nicht negativ auf diese einwirken oder irgendwie versuchen, das Verhältnis zum anderen Elternteil zu beeinträchtigen. Jeder Elternteil hat also die Pflicht, die Beziehung zum anderen Elternteil zu unterstützen.

Gibt es ein Umgangsrecht für Großeltern?

Großeltern sind in vielen Familien ein ganz wichtiger Bestandteil, der zum Leben eines Kindes dazugehört. Häufig kümmern sie sich gerne und oft um die Betreuung des Enkelkindes und sind so nicht nur für die Mutter und den Vater eine große Hilfe im Alltag, sondern auch zu wichtigen Bezugspersonen für das Kind geworden. Kommt es dann zur Trennung oder Scheidung der Eltern, geht auch oft die Beziehung zu den Großeltern in die Brüche. Doch das muss nicht sein, denn auch Oma und Opa haben ein Umgangsrecht und können dies notfalls auch bei Gericht einklagen. Gerade wenn die Großeltern nachweislich immer viel Kontakt zu dem Kind hatten und viel Zeit mit ihm verbracht haben, sind sie weiterhin außerordentlich wichtig für das Kindeswohl und sollten daher auch nach einer Trennung unbedingt weiter mit einbezogen werden. Problematisch wird es oft, wenn gerade der betreuende Elternteil den Großeltern den Umgang mit einem Kind verweigert. Denn dann kann es sein, dass auch das Gericht das Umgangsrecht ablehnt, um das Kind vor Konflikten zu schützen. Um eine gütliche Lösung zu finden, werden in solchen Fällen oft professionelle Berater hinzugezogen, die Eltern und Großeltern beratend unterstützen.

Probleme bei der praktischen Umsetzung des Umgangsrechts

In der Theorie ist die deutsche Gesetzgebung recht eindeutig, denn aus § 1684 BGB geht klar hervor, dass beide Elternteile das Recht und die Pflicht haben, Umgang mit ihrem Kind zu pflegen. In der Praxis ergeben sich allerdings oftmals große Probleme bei der konkreten Gestaltung des Umgangs. Es kommt leider immer wieder vor, dass ein Elternteil den Umgang blockiert oder besondere Auflagen macht. Mitunter will auch ein Kind plötzlich keinen Umgang mehr, weil die Mutter oder der Vater negativ auf es eingewirkt hat oder das Kind fürchtet, einen Elternteil durch Wochenenden beim anderen Elternteil zu verletzen. In vielen Fällen muss das Familiengericht bei der praktischen Umsetzung des Umgangs eingreifen. Ansonsten ist das Jugendamt der richtige Ansprechpartner und erweist sich mitunter als guter Ratgeber, der Hilfe in dieser schwierigen Situation bieten kann. Zunächst können Eltern eine ausführliche Beratung zum Umgangsrecht und Sorgerecht in Anspruch nehmen, um die betreffenden im Familienrecht festgelegten Regelungen kennenzulernen.

Besuchen Sie unseren Ratgeber und tauschen Sie sich mit Betroffenen aus!

© 2024 trennungsfaq.de • ImpressumDatenschutz