Als Aufenthaltsbestimmungsrecht bezeichnet man das Recht von Eltern, über den Wohnort ihres minderjährigen Kindes zu entscheiden. Auch kleine alltägliche Entscheidungen im Alltag fallen hier darunter, etwa wenn das Kind bei einem Freund übernachten möchte. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht fällt unter das Sorgerecht und liegt grundsätzlich immer bei beiden Elternteilen, wenn diese verheiratet sind oder als lediges Paar das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind haben. Auch wenn sich die Eltern trennen oder gar eine Scheidung bevorsteht, bleibt das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht bestehen, da das Gesetz davon ausgeht, dass Eltern auch nach einer Trennung noch in der Lage sind, sich gemeinsam angemessen um ihr Kind zu kümmern und gemeinsame Entscheidungen zum Wohle des Kindes zu treffen.
Wie kann man das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen?
In einigen Fällen gibt es die Möglichkeit, auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Das ist z.B. prinzipiell der Fall, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für ein Kind hat oder zugesprochen bekommt (etwa weil der andere Elternteil gewalttätig ist). Hat jemand das alleinige Sorgerecht, hat er dann automatisch auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und kann auch über die anderen Bereiche der Sorge (z.B. Erziehung, Finanzen und Bildung) eigenständig bestimmen. Doch es gibt auch Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht haben und nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht davon losgelöst einem einzelnen Elternteil zugesprochen wird. Dieser Elternteil kann dann über den Wohnort des Kindes selbst bestimmen, alle übrigen wichtigen Entscheidungen (z.B. über Operationen) müssen jedoch weiterhin zusammen getroffen werden. Um das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, kann der andere Elternteil dieses entweder einfach übertragen, oder das Familiengericht muss über einen entsprechenden Antrag entscheiden. Ist es besser für das Wohl des Kindes (z.B. weil es sich das Kind selbst wünscht, wegen den sozialen Kontakten oder weil die Gefahr besteht, dass das Kind ins Ausland gebracht wird), kann das Gericht dann einem Eltern ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht zusprechen.
Gemeinsames oder alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht: Was sind die Unterschiede im Alltag?
Wer das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, muss alle Entscheidungen zum Wohnort des Kindes mit dem anderen Elternteil absprechen. Ein Umzug in eine andere Stadt muss immer eindeutig vom Partner erlaubt sein, anderenfalls muss das Familiengericht eine Entscheidung treffen, und auch eine Urlaubsreise sollte nur in Absprache stattfinden. Hat man jedoch ein alleiniges Sorgerecht, kann man all diese Entscheidungen eigenständig treffen. Zu beachten ist aber der Zusammenhang zwischen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht und dem Umgangsrecht. Denn auch wenn ein Elternteil kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, hat er trotzdem ein Umgangsrecht mit dem Kind. Bei den Treffen mit seinem Kind kann dieser Elternteil dann auch eigenständig über die Orte für Ausflüge etc. entscheiden, auch wenn er kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Eine Ausnahme ist hier nur, wenn der Umgang ausschließlich mit gerichtlicher Begleitung stattfinden darf.
Was hat das Jugendamt mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht zu tun?
Wer vor dem Familiengericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt, kann auch mit dem Jugendamt zu tun bekommen. Denn das Jugendamt wird von Familiengerichten hinzugezogen, wenn eine Entscheidung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht getroffen werden muss. Wenn man also nicht selbst vom Jugendamt angesprochen wird empfiehlt es sich, selbst einen Termin auszumachen und dort seine Situation und die Gründe für die Beantragung des alleinigen Sorgerechts darzustellen. Das Jugendamt kann jedoch immer nur seine Meinung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht abgeben, entziehen kann es dies aber nicht. Lediglich in ganz schwerwiegenden Fällen kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen werden, aber nur dann, wenn das Wohl des Kindes eindeutig in Gefahr ist.