Was passiert mit der Mietwohnung nach der Trennung?

Steht die Trennung oder Scheidung an, ist das für die meisten Menschen schon Katastrophe genug. Zu den emotionalen Schmerzen, die damit einhergehen, kommen allerdings oft noch andere Probleme. Denn läuft eine Trennung bei einem kinderlosen Paar mit jeweils separater Wohnung noch relativ unkompliziert ab, stellt die gemeinsame Wohnung das ehemalige Paar bzw. die Ehegatten oft vor große Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt.

Was muss nach der Trennung in Bezug auf die Mietwohnung beachtet werden?

Haben beide Partner während der Beziehung eine gemeinsame Wohnung oder ein Haus als Mieter bewohnt, stellt sich bei einer Trennung oder Scheidung zum einen die Frage, wer weiterhin in der Wohnung bleiben möchte und wer auszieht. Oft können sich Ehegatten hier recht schnell einigen, wenngleich selbst dann einige Fragen zu klären sind. Ist es für die Kinder besser, auszuziehen oder sollte man doch lieber in vertrauter Umgebung wohnen bleiben? Was passiert mit dem gemeinsamen Mietvertrag, wenn einer auszieht? Schwieriger wird es, wenn es Uneinigkeiten mit dem Ehegatten bzw. Partner gibt. Muss ich z.B. weiterhin Miete bezahlen, auch wenn ich nicht mehr in der Ehewohnung wohne, oder kann ich meinen Ehegatten zur Kündigung des Mietverhältnisses zwingen? Können all diese Fragen nach einiger Zeit beantwortet und eine gemeinsame Lösung gefunden werden, kann dann mit einer neuen Wohnung auch ein neuer Abschnitt beginnen und Trennung und Scheidung oft besser überwunden werden.

Was ist mit dem gemeinsamen Mietvertrag?

Ob ein Paar verheiratet war oder nicht, spielt in Punkto Mietwohnung erst einmal keine Rolle. Haben beide den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben, kann der Vermieter die Miete (oder weitere Forderungen) für die Wohnung komplett von einem der Mieter verlangen. Wenn also einer der Partner nach der Trennung auszieht und keine Miete mehr zahlen möchte, muss der jeweils andere die komplette Summe bezahlen und kann sich nicht etwa auf den gemeinsamen Mietvertrag berufen und nur die Hälfte des Betrages zahlen. Durch die Trennung selbst ändert sich am Mietverhältnis nichts. Von wem der Vermieter die Miete für die Wohnung einfordert, bleibt dabei ihm überlassen. Kann also z.B. der Partner oder Ehegatte, der in der Wohnung verblieben ist, die Miete nicht mehr zahlen, kann der Vermieter diese von dem ausgezogenen Partner verlangen.

Wie die Miete dann intern aufgeteilt wird, kommt auf die Regelungen an, die das Paar getroffen hat. Wurden keine Regeln festgelegt, geht das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) davon aus, dass die Miete hälftig aufgeteilt wird. Derjenige, der die Miete zahlt, kann also die Hälfte vom jeweils anderen zurückverlangen. Ist der Auszug des anderen jedoch schon eine gewisse Zeit her, gilt diese Verpflichtung irgendwann nicht mehr. Anders ist es, wenn der Auszug einvernehmlich zwischen beiden erfolgt ist. Ist das der Fall, zahlt in der Regel der, der in der Wohnung verbleibt.

Kann man den Mietvertrag nach der Trennung ändern oder kündigen?

Ja, und genau diese Lösung ist auch empfehlenswert. Können sich beide Partner einigen, sollte man dem Vermieter von der Trennung berichten und diesen bitten, den Mietvertrag zu ändern und den ausziehenden Partner daraus zu streichen. Auf diese Weise ist nur noch der Mieter, der in der Wohnung bleibt, zur Zahlung der Miete verpflichtet. Diese Variante hat für den Vermieter jedoch Nachteile, da dieser künftig die Miete nur noch von einem und nicht mehr von zwei Personen einfordern kann. Aus diesem Grund kann es dazu kommen, dass der Vermieter die nachträgliche Streichung von einem der Partner verweigert.

Eine weitere einvernehmliche Lösung nach einer Trennung ist die Kündigung des Mietvertrages. Um den Vertrag zu kündigen, ist jedoch die Unterschrift von allen beteiligten Mietern erforderlich. Hat man also mit dem Partner einen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben und dieser weigert sich, den Mietvertrag zu kündigen, ist dieser Weg nicht möglich. Möchte man also selbst ausziehen, der andere Partner aber nicht, kann es passieren, dass der Vermieter z.B. bei Zahlungsunfähigkeit des Partners von einem selbst die Miete einfordert. Will man das verhindern und findet keine einvernehmliche Lösung mit dem Partner, bleibt letztendlich nur noch der gerichtliche Weg. Einige Paare können sich nach der Trennung nicht einigen, was mit der gemeinsamen Mietwohnung geschehen soll. Per Gerichtsurteil kann man so auf Zustimmung der Kündigung klagen und bei Erfolg bewirken, dass das Mietverhältnis rechtmäßig aufgelöst wird. Wer das Mietverhältnis nicht unbedingt beenden möchte, kann auch gerichtlich durchsetzen, dass er künftig von den Forderungen des Vermieters entbunden wird. Das Gericht beschließt dann, dass Zahlungen wie Miete etc. künftig nicht mehr von dem ausgezogenen Partner gezahlt werden müssen, auch wenn dieser noch im Mietvertrag steht.

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