Scheidungsfolgenvereinbarung

Viele Menschen sträuben sich gegen einen Ehevertrag und empfinden diesen als schlechtes Omen für die künftige Ehe. Voller Zuversicht und Vorfreude auf die gemeinsame Zukunft mit dem geliebten Partner geht man den Bund fürs Leben ein und möchte keinen Gedanken daran verschwenden, dass die Ehe irgendwann einmal scheitern könnte. In vielen Fällen sieht es nach einigen Jahren aber ganz anders aus, so dass es leider oftmals doch zur gefürchteten Scheidung kommt. Wer dann nicht mit einem Ehevertrag vorgesorgt hat, erlebt mitunter eine regelrechte Schlammschlacht vor Gericht. Dies ist den verletzten Gefühlen der Beteiligten und der Ausnahmesituation geschuldet, aber wohl kaum im Sinne der Ehepartner und etwaiger gemeinsamer Kinder. Weitaus nervenschonender ist es dann, wenn die Ehegatten kompromissbereit sind und Vereinbarungen treffen, an die sich alle halten.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann man gewissermaßen das nachholen, was man eigentlich zuvor durch einen Ehevertrag hätte regeln sollen. Wenn beide Ehegatten wissen, dass ihre Ehe gescheitert ist, können sie einen Notar aufsuchen und im Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung Regelungen treffen, die nach der rechtskräftigen Scheidung gelten sollen. Nicht selten wird auch der Begriff Trennungsfolgenvereinbarung genutzt, der jedoch kein absolutes Synonym ist. In der Trennungsfolgenvereinbarung geht es um die eigentliche Trennungsphase, also die Zeit des Getrenntlebens, ohne dass die Ehe bereits geschieden wurde. Diese Zeit birgt ein großes Konfliktpotenzial, so dass es durchaus ratsam ist, Vorkehrungen zu treffen.

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen bieten verschiedene Vorteile, obgleich diese für juristische Laien zuweilen nicht direkt ersichtlich sind. Oftmals nimmt man an, dass man den Dingen einfach seinen Lauf lassen kann, schließlich ist ohnehin ein gerichtliches Scheidungsverfahren erforderlich. Somit erschließt sich Noch-Eheleuten häufig nicht, warum sie noch einen notariellen Vertrag zur Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen schließen sollen. Der wesentliche Vorteil besteht jedoch darin, dass man alle kritischen Themen gemeinsam angeht und einvernehmliche Lösungen findet, die dann verbindlich festgehalten werden. Eine Schlammschlacht vor Gericht, die nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch viel Geld kostet, kann so vermieden werden. Eine einvernehmliche Scheidung, bei der auch nur ein gemeinsamer Anwalt erforderlich ist, sollte somit stets angestrebt werden. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung schafft die ideale Basis für einen reibungslosen Ablauf des Scheidungsverfahrens.

Was kann man in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln?

Wenn Ehepaare erkennen, dass sie den Kampf um eine gemeinsame Zukunft verloren haben, sind oftmals verletzte Gefühle und Enttäuschungen im Spiel. Nichtsdestotrotz kann es sinnvoll sein, in dieser schwierigen Situation die Ruhe zu bewahren und sich noch einmal zusammenzuraufen, um die Trennung beziehungsweise Scheidung möglichst sauber über die Bühne zu bringen. In einer Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung lassen sich unter anderem die folgenden Punkte regeln:

  • Verteilung des Hausrats
  • eheliche Wohnung
  • Aufhebung eines Berliner Testaments
  • Ehegattenunterhalt während der Trennung und nach der Scheidung
  • Schuldübernahme
  • Auseinandersetzung einer Immobilie bei gemeinsamem Grundbesitz
  • Versorgungsausgleich
  • Kindesunterhalt
  • Sorgerecht

Im Falle einer Scheidung müssen zahlreiche Punkte bedacht werden, was für die Beteiligten natürlich sehr aufwühlend ist. Spätestens im gerichtlichen Scheidungsverfahren muss man sich aber mit den heiklen Themen auseinandersetzen. Da ist es besser, sich schon im Vorfeld Gedanken zu machen und sich mit dem Ex-Partner zu einigen. Eine individuelle Beratung ist dabei absolut unerlässlich, obwohl man unter anderem online durchaus das eine oder andere Muster für eine Scheidungsfolgenvereinbarung findet. Jeder Fall ist jedoch anders gelagert, weshalb der Weg zu einem erfahrenen Juristen führen sollte. Dieser weiß um die Besonderheiten einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung und kann bei der Ausgestaltung ebendieser auf die besonderen Wünsche seiner Mandanten Rücksicht nehmen.

Grundsätzlich sollten Ehepaare, die sich scheiden lassen möchten, eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung unbedingt in Betracht ziehen. Die Ehe ist vielleicht gescheitert, doch mithilfe einer solchen Vereinbarung kann man dafür sorgen, dass die Scheidung nicht außer Kontrolle gerät.

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