Wie funktioniert das Wechselmodell?

Wenn sich ein Paar trennt und Kinder im Spiel sind, stehen plötzlich viele Fragen im Raum. Haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, muss überlegt werden, bei wem das Kind nach der Trennung wohnen und wie bzw. wie häufig der Kontakt zum anderen Elternteil stattfinden wird. Bei vielen Paaren wohnen die Kinder im Anschluss bei einem Elternteil, z.B. der Mutter, und besuchten den anderen Elternteil, z.B. den Vater, an den Wochenenden. Eine andere Möglichkeit ist das sogenannte Wechselmodell (Pendelmodell), bei dem das Kind in bestimmten festgelegten Abständen abwechselnd bei beiden Elternteilen lebt. Viele entscheiden sich hier für einen wöchentlichen Rhythmus, andere richten sich hingegen nach Terminen der Eltern oder der Kinder.

Das Wechselmodell hat viele Vorteile, aber auch einige Nachteile. Aus diesem Grund sollte jede Familie ganz individuell und im Hinblick auf die Bedürfnisse des Kindes überlegen, ob sich das Modell für sie eignet.

Welche Gründe sprechen für das Wechselmodell?

Ein sehr großer Vorteil des Wechselmodells ist es, dass die Kinder gleich viel Zeit mit der Mutter und dem Vater verbringen können und die Bindung zu einem Elternteil nicht abbrechen wird. Gerade kleinen Kindern fällt es nämlich häufig sehr schwer, wenn mit der Trennung oder Scheidung der Eltern plötzlich ein Elternteil wegbricht und sie diesen z.B. nur noch an den Wochenenden oder noch seltener sehen können. Ein weiterer Vorteil ist die Gleichberechtigung, die viele Eltern mit dem Wechselmodell empfinden. Denn sowohl Mutter als auch Vater sind gleichermaßen für den Alltag, aber auch die Freizeit, die Wochenenden und den Urlaub zuständig. Viele Konflikte können so schon von vornherein verhindert oder gemindert werden, was letztendlich dem Kind zugute kommt. Das Wechselmodell ist daher für viele Familien die beste und schonendste Variante für das Kind bzw. die Kinder.

Welche Nachteile hat das Wechselmodell?

Das größte Problem am Wechselmodell ist oft, dass die Kinder für sich selbst kein „richtiges“ Zuhause definieren können. Sie leben die eine Woche bei der Mutter, die andere beim Vater, haben zwei Kinderzimmer und pendeln immer zwischen zwei Haushalten. Während das einige Kinder gar nicht stört, kommen andere damit nur schwer zurecht. Eine weitere Problematik ist die, dass das Wechselmodell in der Regel entweder von Eltern gewählt wird, die trotz Trennung sehr harmonisch miteinander umgehen, oder aber von sehr zerstrittenen Paaren. Ein erfolgreiches Wechselmodell erfordert aber besonders viel Kommunikationsbereitschaft von den Eltern. Wenn das gerade bei zerstrittenen Ex-Paaren nicht funktioniert, können diese langanhaltenden Konflikte die Kinder sehr belasten.

Wie sollten die Kosten im Wechselmodell aufgeteilt werden?

Lebt ein Kind nach der Trennung oder Scheidung gleichermaßen bei beiden Elternteilen stellt sich die Frage, wie die anfallenden Kosten aufgeteilt werden sollen. Am besten ist es hier, wenn sich die Eltern auch in diesem Punkt verständigen und einigen können, wobei es grundsätzlich zwei Möglichkeiten gibt: Verdienen beide Elternteile einigermaßen gleich gut, können die Kosten für alles „außer Haus“ (z.B. Schule und Freizeit) vom Kindergeld abgezogen und der Rest zur Hälfe aufgeteilt werden. Alles, was innerhalb der Haushalte stattfindet (z.B. Essen), wird vom jeweiligen Elternteil selbst getragen. Verdient allerdings ein Elternteil wesentlich mehr, muss eine andere Lösung her. Ist das der Fall, wird jeweils der prozentuale Anteil am Gesamteinkommen der Eltern errechnet und auch jeweils dieser Anteil der Kinderkosten übernommen. Verdient also z.B. der Vater 80% des gesamten Einkommens, trägt er auch 80% der Kosten für das Kind.

Achtung: Nach aktueller Rechtsprechung sind sich beim strikten Wechselmodell beide Elternteile gleichermaßen Unterhalt schuldig. Der konkrete Betrag von Mutter und Vater wird unter anderem anhand des Bedarfs an Kindesunterhalt (abzüglich Kindergeld) und dem Nettoeinkommen der Eltern (abzüglich Selbstbehalt) errechnet.

Welche Voraussetzungen sollten für das Wechselmodell erfüllt sein?

Damit das Wechselmodell erfolgreich und stressfrei funktionieren kann, muss zum einen das Kind mit dieser Variante einverstanden sein. Denn an oberster Stelle stehen immer die Bedürfnisse des Kindes, so dass man es in die Überlegungen unbedingt miteinbeziehen sollte. Hat man sich gemeinsam für das Wechselmodell entschieden, sollten die Wohnungen der Eltern möglichst dicht beieinander liegen. So gibt es keine Probleme mit der Schule bzw. dem Schulweg und das Kind kann seinen Freundeskreis beibehalten. Damit das Modell auf Dauer funktionieren kann, sollte beide Elternteile außerdem vernünftig miteinander kommunizieren können, denn bei dieser Variante müssen viele Dinge bis ins Detail miteinander besprochen werden.

Hinweis: Die Betreuung durch Mutter und Vater findet beim Wechselmodell einigermaßen gleichmäßig statt. Betreut ein Partner das Kind 10 Tage, einer 20, handelt es sich formell nicht um ein striktes Wechselmodell. Auch wenn sich z.B. immer nur ein Elternteil um das Thema Schule kümmert oder laufend einspringt, wenn der andere Elternteil Überstunden machen muss, ist formell nicht von einem Wechselmodell die Rede.

Wie kann ein Kinderpsychologe nach der Trennung der Eltern helfen?

Für Kinder ist es immer schlimm, wenn die Eltern sich trennen. Für viele bricht eine Welt zusammen, denn sie müssen ganz plötzlich mit einer ganzen Reihe von Veränderungen klarkommen. So müssen sich Kinder erst einmal daran gewöhnen, dass sie einen Elternteil womöglich nur noch seltener sehen, lernen vielleicht sogar die neuen Partner der Eltern kennen oder bekommen neue Geschwister dazu. Meist steht natürlich auch ein Umzug an, vielleicht muss sogar die Schule oder der Kindergarten gewechselt und neue Freunde gefunden werden. Viele Kinder tun sich bei einer Trennung der Eltern sehr schwer und benötigen viel Zeit, Verständnis und Einfühlungsvermögen, um sich an die neuen Lebensverhältnisse zu gewöhnen. Ein Kinderpsychologe kann hier Abhilfe schaffen und das Kind darin unterstützen, die Trauer schnell zu überwinden.

Was macht ein Kinderpsychologe?

Ein Kinderpsychologe hilft einem Kind, das an der Trennung der Eltern leidet, sich mit der neuen Situation anzufreunden und sich besser daran anpassen zu können. In einer ersten Sitzung wird das Kind erst einmal ausführlich zu seiner aktuellen Situation und den Problemen befragt. Durch die Antworten kann der Kinderpsychologe genau einschätzen, welche Reaktionen des Kindes harmlos und zeitlich begrenzt sind, und welche tatsächlich ernst sind und eine Behandlung nötig machen. Auf dieser Basis erstellt der Kinderpsychologe eine Diagnose und entscheidet dann, ob eine Psychotherapie nötig ist. Im Rahmen einer Therapie erhalten dann zum einen die Eltern viele Informationen und konkrete Anweisungen, was sie tun können, um ihrem Kind zu helfen. Das können z.B. Tipps darüber sein, wie man mit dem Kind am besten über die Trennung spricht oder generell die Kommunikation in der Familie verbessert. Aber auch das Kind selbst wird in der Kinderpsychologie aktiv eingebunden, lernt Strategien zur Bewältigung der Trennung und wird darin unterstützt, schnell wieder in ein glückliches Leben zurück zu finden.

Wann sollte man einen Kinderpsychologen nach der Trennung einschalten?

Dass Kinder an der Trennung bzw. Scheidung der Eltern leiden, ist verständlich. Viele haben in dieser Situation Ängste und sind unsicher, werden weinerlicher und generell emotional anfälliger. Auch Probleme in der Schule sowie Schlafstörungen sind bei Scheidungskindern keine Seltenheit. Einige Kinder fühlen sich gar so unwohl, dass sie sich immer mehr zurückziehen und weniger mit Freunden unternehmen möchten. All diese Probleme treten ganz besonders dann auf, wenn die Eltern selbst so stark mit der Trennung beschäftigt sind, dass sie ihre Kinder bei der Trauerbewältigung nicht unterstützen können. Auch wenn das Kind viele Streitigkeiten zwischen den Eltern mitbekommt oder gar selbst in diese hineingezogen wird, kann es die Trennung nur schwer verarbeiten und leidet möglicherweise sogar noch nach Jahren unter den Folgebeschwerden. Um das Kind zu unterstützen, kann es daher in einigen Fällen ratsam sein, einen Kinderpsychologen hinzuzuziehen. Sinnvoll ist das meist, wenn die Probleme des Kindes ausarten oder man auch nach einiger Zeit das Gefühl hat, dass sich der Zustand des Kindes nicht bessert. Aber auch wenn man selbst nicht weiß, wie man dem Kind die Trennung erleichtern kann, kann ein eine Psychotherapie für Kinder hilfreich sein.

Worunter leiden Kinder bei der Trennung der Eltern ganz besonders?

Die Trennung der Eltern gehört ohne Frage zu den schlimmsten Erfahrungen, die ein Kind machen kann. Mutter und Vater sind die zentralen Bezugspersonen, so dass der Auszug eines Elternteils aus der gemeinsamen Wohnung einen schwerwiegenden Verlust darstellt. Kinder fühlen sich alleingelassen und verlieren gewissermaßen den Familienverbund, in dem sie bislang gelebt haben. Neben der eigentlichen Scheidung beziehungsweise Trennung kann auch die Phase davor für den Nachwuchs äußerst belastend sein. Wenn Streit den Familienalltag prägt und die Eltern keine gemeinsame Basis mehr finden, ist ein harmonisches Familienleben nicht mehr möglich, was schlussendlich zulasten der Kinder geht.

Was können Eltern tun, um ihre Kinder zu unterstützen?

Eltern sollten in der Trennungsphase nicht nur ihre eigenen Gefühle im Blick haben, sondern ganz besonders auf ihre Kinder eingehen. Die Trennung der Eltern ist ohne Frage eine einschneidende Situation für diese, so dass nun die Eltern gefordert sind. Mutter und Vater sollten den Kindern zuliebe Lösungen finden. Bei dieser Gelegenheit muss man sich vor Augen führen, dass man kein Kind dauerhaft in Watte packen und es so vor jeglichem Unheil beschützen kann. Anstatt die Situation herunterzuspielen oder zu schweigen, sollte man mit dem Kind sprechen und diesem die neue Familiensituation altersgerecht erklären. Wichtig dabei ist, klar zu machen, dass auch nach der Trennung Mama und Papa weiterhin da sind und es nach wie vor lieben. In diesem Zusammenhang gilt es natürlich, Taten folgen zu lassen, weshalb es besonders wichtig ist, sich möglichst einvernehmlich zu einigen, was den Kontakt zum Kind betrifft. Eltern können ihren Kindern somit sehr helfen, mit der Situation zurechtzukommen, wenn sie weiterhin gemeinsam als Eltern für den Nachwuchs da sind und nicht wegen Besuchsregelungen oder des Sorgerechts vor Gericht ziehen.

Geht es um die adäquate Unterstützung von Scheidungskindern, sollten die Erwachsenen ihre eigenen verletzten Gefühle zurückstellen und die Trennung auf keinen Fall auf dem Rücken der Kinder austragen. Den anderen Elternteil schlechtzureden, sollte man daher tunlichst vermeiden, denn ansonsten gerät ein Kind recht schnell zwischen die Fronten, weil es Mutter und Vater gleichermaßen liebt.

Wann sollte man sich an einen Kinderpsychologen wenden?

Zuweilen reicht die elterliche Unterstützung jedoch nicht aus, um das Kind nach der Trennung der Eltern emotional aufzufangen. Während einige Kinder auffälliges Verhalten zeigen können, verschließen sich andere mitunter vollkommen. Oftmals fehlt schlichtweg ein neutraler Ansprechpartner, so dass es durchaus Sinn machen kann, einen Kinderpsychologen zu konsultieren. Auch für die Eltern kann dieser eine wichtige Unterstützung sein, indem er gemeinsam mit ihnen Strategien erarbeitet, die dem Nachwuchs helfen, die dramatische Trennung der Eltern zu verkraften.

Wann ein Besuch beim Kinderpsychologen angezeigt ist, lässt sich pauschal aber kaum sagen. Grundsätzlich sollten sich Mütter und Väter immer dann professionelle Unterstützung suchen, wenn sie selbst nicht weiterkommen. Ein erstes Beratungsgespräch kann die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Begleitung klären.

Wie kann man ein Kind auf den ersten Besuch beim Kinderpsychologen vorbereiten?

Steht der erste Besuch beim Kinderpsychologen bevor, fragt man sich mitunter, ob und wie man seinen Nachwuchs auf diesen Termin vorbereiten sollte. Grundsätzlich bedarf es keiner speziellen Vorbereitung, so dass man den Termin auf sich zukommen lassen kann.

Was wird ein Kinderpsychologe kosten?

Wer einen Kinderpsychologen in Anspruch nimmt, um seinem Kind die Trennung zu erleichtern, muss dafür selbst nichts bezahlen. Denn die Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die die Kosten entsprechend übernehmen. Nötig ist dafür nur ein Antrag, der im Rahmen der Probesitzungen vor dem Beginn der eigentlichen Behandlung gestellt werden muss.

Jugendamt

Eltern haben mitunter zunächst gewisse Hemmungen, das Jugendamt einzuschalten, da sie negative Konsequenzen durch das Hinzuziehen der Behörde befürchten. Bei getrennten Eltern kann das Jugendamt aber eine wichtige Rolle spielen und Mutter und Vater beraten, betreuen und unterstützen. Paaren fällt es nach der Trennung häufig sehr schwer, eine einvernehmliche Einigung in Sachen Umgang und Unterhalt zu finden. Für die Kinder sind klare Verhältnisse jedoch die Basis für ein stabiles Umfeld. Trotz aller Differenzen müssen Mütter und Väter das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen und sich immer wieder vor Augen führen, dass sie die einzigen Eltern sind, die ihr Kind hat. In Anbetracht dessen muss man eigene Emotionen zurückstellen und eine Basis finden, um mit dem getrennten Partner weiterhin gemeinsam als Eltern agieren zu können.

Beratung beim Jugendamt für getrennte Eltern

In vielen Fällen scheitert eine friedliche Lösung im Sinne der Kinder nicht am mangelnden Willen der Eltern, sondern daran, dass diese nach der Trennung keine Einigung finden können. Hilfe von außen kann in diesem Zusammenhang eine gute Lösung sein, denn eine unparteiische Stelle kann die Situation objektiv beurteilen und Mutter und Vater gleichermaßen unterstützen. Das Jugendamt ist dann der richtige Ansprechpartner und hilft gerne mit einer umfassenden Beratung weiter. Dabei kann es nicht nur darum gehen, die beiden Elternteile wieder an einen Tisch zu bringen, sondern auch über die rechtliche Lage zu informieren. Nicht selten kommt es aber auch vor, dass sich ein Elternteil an das Jugendamt wendet, weil es Probleme beim Umgang oder Unterhalt gibt. Sind die Kinder nach der Scheidung oder Trennung bei der Mutter verblieben, wünscht sich der Vater vielleicht mehr Kontakt zu seinen Kindern. In anderen Fällen wünscht sich der Elternteil, in dessen Obhut sich die Kinder gewöhnlich befinden, eine fachkundige Unterstützung bei der Regelung des Umgangs. Dann kann es zu einer Beistandschaft durch das Jugendamt kommen, das die Mutter oder den Vater bei der Geltendmachung von Ansprüchen sowie bei der Einigung unterstützt.

Was bedeutet eine Beistandschaft durch das Jugendamt für die Eltern?

Angelegenheiten, die in Zusammenhang mit dem Unterhalt stehen oder die Vaterschaftsfeststellung betreffen, werden in der Regel zwischen den beiden getrennten Elternteilen ausgemacht. Gegebenenfalls können diese das auch ihrem Anwalt überlassen. Nichtsdestotrotz können immer wiederkehrende Konflikte sehr belastend sein, weshalb sich manche Elternteile für eine Beistandschaft durch das Jugendamt entscheiden. Für den anderen Elternteil stellt sich dann vor allem die Frage, was dies für ihn bedeutet. Gemäß § 1712 ff. BGB handelt es sich bei der Beistandschaft um eine besondere Variante der gesetzlichen Vertretung für minderjährige Kinder. Das Jugendamt kann diese Rolle übernehmen und verschiedene Aufgaben wahrnehmen. Dazu gehören im Wesentlichen die Vaterschaftsfeststellung und die Unterhaltsgeltendmachung. Muss der Vater Unterhalt zahlen, vertritt das Jugendamt somit die Mutter des Kindes und regelt die finanziellen Angelegenheiten.

Wann wird das Jugendamt nach einer Trennung der Eltern aktiv?

Das Jugendamt wird allerdings nicht nur auf Wunsch der Eltern beziehungsweise eines Elternteils aktiv. Abgesehen von der Beratung und der Beistandschaft sind auch Sorgerechtsfragen ein wesentliches Aufgabenfeld von Jugendämtern. Sobald ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragt, schaltet das Familiengericht das Jugendamt ein, da dieses stets an einem Gerichtsverfahren zum Sorgerecht beteiligt ist. Die Jugendämter sind auch in gerichtliche Verfahren zur Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts involviert.

Tipps für den Umgang mit dem Jugendamt

Eltern sollten im Umgang mit dem Jugendamt einige Punkte berücksichtigen, um die Basis für eine bestmögliche Zusammenarbeit zu schaffen. Grundsätzlich haben die Eltern ebenso wie die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes das Kindeswohl im Sinn, so dass man gemeinsam an einem Strang zieht. Nichtsdestotrotz existieren seitens der Eltern häufig große Unsicherheiten, da man befürchtet, durch etwaiges Fehlverhalten in den Augen des Amts negative Konsequenzen zu spüren zu bekommen. Insbesondere da das Jugendamt eingeschaltet wird, wenn sich die Familie in einer schwierigen Situation, wie zum Beispiel der Trennung der Eltern oder einem Sorgerechtsstreit, befindet, gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und Kooperationsbereitschaft zu zeigen. Nachfolgend einige Tipps, die für den Umgang mit dem Jugendamt von Belang sind:

  • Die gegenwärtige Situation und das persönliche Erleben aus der Ich-Perspektive schildern und keine verallgemeinernden Aussagen treffen.
  • Auch in schwierigen Situationen sachlich und ruhig bleiben.
  • Vorwürfe bringen niemanden weiter.
  • Durch radikales Vorgehen schaden Sie nur sich selbst.

Im Umgang mit dem Jugendamt gilt es immer, einen sachlichen und freundlichen Umgangston zu pflegen. Bei Unklarheiten sollte man nachfragen. Auch wenn es zuweilen schwerfallen dürfte, sollte man sich kooperationsbereit zeigen und die Zusammenarbeit nicht verweigern, da einem dies stets negativ ausgelegt werden kann.

Ich fühle mich ungerecht behandelt, was tun?

In der Theorie klingt es einfach und einleuchtend, sachlich und freundlich zu bleiben und mit dem Jugendamt zu kooperieren. In der Praxis kann dies allerdings vollkommen anders aussehen, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt. Wenn es um das Sorgerecht oder eine drohende Inobhutnahme geht, ist bei den meisten Menschen schnell eine Grenze erreicht, schließlich geht es um ihr Kind und die gemeinsame Zukunft als Familie. Mütter und Väter geraten im Zuge einer Trennung oftmals in Streit miteinander bezüglich des Sorge-, Umgangs und Unterhaltsrechts, so dass ein großes Konfliktpotential besteht. Das Jugendamt soll dann die Rolle des Mittlers übernehmen, was aber nicht immer gelingt. Insbesondere viele Väter empfinden die Situation häufig so, dass die Behörde Partei für die Mutter ergreift. Natürlich kann dies auch umgekehrt der Fall sein.

Grundsätzlich ist eine Beistandschaft durch das Jugendamt im Trennungsfall nicht zwingend negativ und kann allen Beteiligten helfen, zu einer angemessenen Lösung zu gelangen. Wer allerdings den Eindruck gewinnt, vom Jugendamt ungerecht behandelt zu werden, fragt sich, an wen er sich wenden kann. Zunächst kann man das Gespräch mit den Jugendamtsmitarbeitern suchen und beispielsweise den jeweiligen Vorgesetzten um ein Gespräch bitten. Falls dies nicht zielführend sein sollte, führt der letzte Schritt zum Rechtsanwalt. Fachanwälte für Familienrecht stehen Eltern auch bei Problemen mit dem Jugendamt bei. Zudem kümmern sie sich um juristische Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit dem Sorgerecht, dem Umgang und dem Unterhalt. Wer einen Anwalt konsultiert, hat einen Experten für Familienrecht an seiner Seite, der für ihn kämpft und beurteilen kann, ob das Jugendamt seinen Mandanten tatsächlich ungerecht behandelt oder doch vollkommen richtig handelt. Auch in Zusammenhang mit familienpsychologischen Gutachten macht es Sinn, sich einen Anwalt zu nehmen

Muss man Termine wahrnehmen?

Wer eine Einladung vom Jugendamt erhält, fragt sich mitunter, ob er zu dem betreffenden Termin erscheinen muss. Grundsätzlich kann niemand gezwungen werden, doch man sollte sich fragen, ob man nicht doch besser kooperiert und sich um ein gutes Verhältnis zum Jugendamt bemüht. Erscheint ein Elternteil nicht zum anberaumten Termin, wird dies in der Regel in den Akten vermerkt. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, kann dies als mangelnde Kooperationsbereitschaft ausgelegt werden. Klüger kann es sein, sich telefonisch oder schriftlich an das Jugendamt zu wenden und darzulegen, dass man den Termin als nicht erforderlich empfindet. Ansonsten kann es von Nutzen sein, die eigene Sichtweise in einem persönlichen Gespräch darzustellen.

Vaterschaftstest – was muss man dazu wissen?

Die Vaterschaft für ein Kind ist eine sehr große Verantwortung im Leben. Doch nicht immer fühlen sich Männer sicher, wenn es um das Thema Vaterschaft geht. Bei so manch einem tauchen schon während der noch intakten Beziehungen Zweifel auf, andere fragen sich hingegen erst Jahre nach einer Trennung, ob sie tatsächlich der Vater des Kindes oder der Kinder sind. Bestehen diese Unsicherheiten, kann ein Vaterschaftstest (Abstammungsgutachten) Aufschluss darüber geben, ob ein Mann tatsächlich der leibliche Vater seines Kindes ist. Die Vaterschaft kann dabei durch verschiedene Untersuchungen festgestellt werden, z.B. mittels Blutgruppentests oder durch eine Analyse der DNA in einem Labor und zeichnet sich durch eine Sicherheit von ca. 99,9% aus, wenn die Vaterschaft nachgewiesen wird. Kann die Vaterschaft ausgeschlossen werden, beträgt die Sicherheit des Ergebnisses 100%.

Ist ein Vaterschaftstest vor der Geburt möglich?

Es gibt die Möglichkeit, schon vor der Geburt des Kindes die Vaterschaft mit Hilfe eines pränatalen Schwangerschaftstests festzustellen. Bei einem solchen Vaterschaftstest wird der Frau in der Schwangerschaft eine Probe entnommen, wobei das grundsätzlich auf zwei verschiedene Weisen erfolgen kann. Eine Möglichkeit ist die so genannte Chorionzottenbiopsie. Hierbei wird der Frau während der 10. und 12. Schwangerschaftswoche die Probe aus dem Mutterleib entnommen, das Risiko einer Fehlgeburt liegt hier bei ca. 1%. Eine andere Möglichkeit ist die so genannte Aminozentese, bei der der Frau ab der 15. Schwangerschaftswoche Fruchtwasser entnommen wird. Das Fehlgeburtsrisiko beträgt bei der Fruchtwasserentnahme mindestens 0,5%.

Was wird ein Vaterschaftstest kosten?

Ein Vaterschaftstest ist nicht umsonst und kann je nach Anbieter eine ordentliche Summe kosten. Die Preise sind dabei sehr unterschiedlich und reichen z.B. von 150 bis 550 Euro. Wer einen Vaterschaftstest durchführen möchte, sollte jedoch nicht nur auf die Preise achten, denn auch die Qualität und Leistung der Anbieter unterscheidet sich. So gibt es günstige Vaterschaftstests (kann man z.B. im Internet bestellen), die lediglich für den privaten Gebrauch bestimmt sind, vor Gericht aber keine Bedeutung haben. Möchte man aber einen Nachweis vor Gericht, muss die Probe beglaubigt (z.B. von einem Arzt) entnommen und ein amtliches Gutachten (Vaterschaftsgutachten) erstellt werden, was mit mehr Kosten verbunden ist. Einige Anbieter bieten außerdem eine Verifizierung des Vaterschaftstests an. Hierbei wird der Test von weiteren Mitarbeitern überprüft, was Fehler ausschließt, jedoch meist auch teurer ist. Zudem sollte darauf geachtet werden, ob der Anbieter zertifiziert ist und wo der Sitz der Firma ist. Häufig handelt es sich gerade bei günstigen Anbietern um Firmen aus dem Ausland, während Anbieter aus Deutschland höhere Standards erfüllen müssen und dann häufig auch teurer sind.

Darf man einen Vaterschaftstest heimlich durchführen?

Wer einen Vaterschaftstest durchführen möchte, muss dafür die Zustimmung aller Beteiligten haben. In der Regel sind das die Mutter, der Vater und das Kind, wobei die Erziehungsberechtigten oder das Jugendamt über die Zustimmung von minderjährigen Kindern entscheiden. Manche Menschen möchten den Vaterschaftstest jedoch ohne Kenntnis des Partners durchführen und versuchen, heimlich eine Probe zu entnehmen und diese in einem Labor analysieren zu lassen. Wer das versucht, begeht jedoch eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden kann. Häufig funktioniert dieses Vorgehen auch nicht, da die Labore den Test erst durchführen dürfen, wenn die Einverständniserklärungen von beiden Elternteilen vorliegen. Kommt es dennoch zu einer Analyse (z.B. durch eine gefälschte Unterschrift), hat diese vor Gericht keine Aussagekraft. Hinweis: Anbieter von Vaterschaftstests legen im Allgemeinen großen Wert auf Datenschutz und behandeln die persönlichen Daten streng vertraulich. In der Regel werden diese entweder sofort nach dem Ergebnis oder einige Monate später vernichtet.

Wie läuft eine Vaterschaftsanfechtung ab?

Einige Familien leben jahrelang glücklich zusammen, bis irgendwann bei einem Familienmitglied Zweifel an der Vaterschaft für ein Kind oder gar mehrere Kinder aufkommen. Das kann z.B. der Vater des in der Ehe geborenen Kindes sein, der plötzlich vom Seitensprung der Frau erfährt und nun den Verdacht hat, vielleicht doch nicht der leibliche Vater zu sein. Wann immer diese Zweifel aufkommen, haben bestimmte Personen die Möglichkeit, die Vaterschaft für das Kind anzufechten. Im Fall einer solchen Vaterschaftsanfechtung kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, in dem z.B. mittels Vaterschaftstest ermittelt wird, ob der rechtliche Vater auch der biologische ist oder nicht.

Wie kann man die Vaterschaft aberkennen lassen?

Wer eine Vaterschaft anfechten möchte, muss triftige Gründe für einen solchen Verdacht vorweisen, eine einfache Behauptung wie die fehlende Ähnlichkeit mit dem Kind reicht da nicht aus. Ein triftiger Grund ist beispielsweise, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Empfängnis nachweißlich Sex außerhalb der Beziehung hatte, ein konkreter anderer Mann im Spiel ist oder der vermeintliche Vater zu dem Zeitpunkt, als das Kind entstanden ist, unfruchtbar war. Auch ein gerichtlich verwertbarer Vaterschaftstest gilt als Grund für die Vaterschaftsanfechtung und kann z.B. auch vom Gericht im Rahmen des Verfahrens angeordnet werden. Anfechtungsberechtigte sind dabei nach dem Gesetz immer die Mutter, das Kind oder der Mann, der als rechtlicher Vater gilt, z.B. weil er zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war oder die Vaterschaft anerkannt hat. Auch ein Mann außerhalb der Beziehung, der angibt, mit der Mutter zum Zeitpunkt der Empfängnis des Kindes Sex gehabt zu haben, kann die Vaterschaft anfechten, wenn er diese Behauptung eidesstattlich versichert. Liegen triftige Gründe vor, findet ein Verfahren vor dem Familiengericht statt, bei dem es am Ende zu der Feststellung kommt, ob es sich bei dem rechtlichen auch um den biologischen Vater handelt oder eine Nichtvaterschaft vorliegt.

Muss für die Vaterschaftsanfechtung eine Frist eingehalten werden?

Ja, für die Vaterschaftsanfechtung muss eine Frist eingehalten werden. Die Vaterschaft muss dabei spätestens innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt angefochten werden, ab dem man von den verdächtigen Gründen erfahren hat (z.B. dem Seitensprung der Frau während der Zeit der Empfängnis des Kindes). Die Vaterschaftsanfechtung muss während dieser 2 Jahre beim zuständigen Familiengericht (am Wohnort vom Kind) eingereicht werden. Diese Frist gilt auch, wenn der Vater eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat obwohl er schon wusste, dass er nicht der biologische Vater ist.

Was sind die Folgen einer Vaterschaftsanfechtung?

Wer den Verdacht hat oder weiß, dass er nicht der leibliche Vater seines Kindes ist, möchte die Vaterschaft in vielen Fällen im Rahmen einer offiziellen Vaterschaftsanfechtung gerichtlich aberkennen lassen. Doch eine solche Aberkennung ist kein leichtes Unterfangen, denn eine Vaterschaft und auch die Vaterschaftsanfechtung hat eine ganze Reihe von Folgen für alle Familienmitglieder. Zum einen gilt die Anfechtung der Vaterschaft rückwirkend bis zum Tag der Geburt, d.h. das Kind hat mit der erfolgreichen Vaterschaftsanerkennung von Geburt an keinen Vater mehr. Durch diese Nichtvaterschaft bekommt die Mutter anschließend das alleinige Sorgerecht und die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den ursprünglichen Vater entfallen (außer, der Unterhalt wurde vertraglich geregelt). Zudem hat der Vater all die Jahre seit der Geburt Unterhalt für ein Kind gezahlt, für das er nachweißlich nicht der Vater ist. Dieses Geld könnte er theoretisch von der Mutter des Kindes zurückverlangen, wobei dies in der Praxis meist nicht umsetzbar ist, weil der Verbrauch durch das Kind schon stattfand.

Vaterschaftsanerkennung – was muss man dazu wissen?

Bekommt ein Paar ein Kind, müssen immer einige Dinge geregelt werden. Die Vaterschaft ist dabei etwas, was bei einigen Paaren kein Thema ist, womit sich andere aber wiederum beschäftigen müssen. Denn ist das Paar zur Geburt des Kindes verheiratet, gilt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) automatisch der Ehemann als Vater des Kindes. Anders sieht es bei unverheirateten Paaren aus. Hier muss der Vater die Vaterschaft mit der Zustimmung der Mutter offiziell anerkennen und gilt erst anschließend als Vater des Kindes. Bei einigen Paaren muss an dieser Stelle das Gericht eingeschaltet werden, etwa weil sich der Kindsvater einem Vaterschaftstest verweigert. In einem solchen Fall kann auch das Gericht die Vaterschaft feststellen.

Ist eine Vaterschaftsanerkennung auch vor der Geburt möglich?

Eine Vaterschaftsanerkennung kann entweder nach der Geburt des Kindes oder auch schon vorher erledigt werden. Dazu müssen sowohl die Mutter als auch der Vater beim zuständigen Jugendamt vorsprechen, wobei diese Termine auch getrennt wahrgenommen werden können. Zum Termin sollten bestenfalls beide (auf jeden Fall aber der Vater) jeweils die Geburtsurkunde, einen Lichtbildausweis sowie den Mutterpass mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin mitbringen. Der Vater erklärt dann die Anerkennung der Vaterschaft und die Mutter gibt anschließend die Zustimmung dazu ab, denn nur so ist die Vaterschaftsanerkennung auch wirksam gültig. Empfehlenswert ist es immer, die Vaterschaftsanerkennung schon vor der Geburt machen zu lassen, denn da hat man nicht nur meist mehr Zeit, sondern wird als Vater bei der Geburt des Kindes auch gleich namentlich in die Geburtsurkunde eingetragen. Aber auch nach der Geburt kann man die Vaterschaft beim Standesamt anerkennen lassen. Dazu benötigt man zusätzlich zu den Geburtsurkunden und Ausweisen der Eltern auch noch die Geburtsurkunde des Kindes. Hinweis: Eine Vaterschaftsanerkennung kann innerhalb eines Jahres zurückgenommen werden, wenn sie bis dahin noch nicht wirksam wurde. Das kann z.B. der Fall sein, wenn die Mutter in diesem Jahr ihre Zustimmung nicht gegeben hat.

Hat man nach der Vaterschaftsanerkennung auch das Sorgerecht?

Mit der Vaterschaftsanerkennung hat man als Vater nicht automatisch auch das Sorgerecht für das Kind, denn das gemeinsame Sorgerecht muss bei unverheirateten Paaren extra erklärt werden. Um das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen, müssen sowohl Mutter als auch Vater beim zuständigen Jugendamt vorsprechen und dort die gemeinsame Sorge erklären. Um das Sorgerecht zu bekommen, ist jedoch im Vorfeld die Anerkennung der Vaterschaft nötig. Wer also das gemeinsame Sorgerecht nach der Geburt haben möchte, sollte (am besten schon vor der Geburt) einen Termin beim Jugendamt machen und kann dort dann gleichzeitig die Vaterschaft anerkennen lassen sowie das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Hinweis: Mit der Vaterschaftsanerkennung oder dem gemeinsamen Sorgerecht bekommt das Kind nicht automatisch den Namen des Vaters. Soll das Kind den Nachnamen des unverheirateten Vaters bekommen, muss dafür eine separate Namenserklärung abgegeben bzw. bei gemeinsamem Sorgerecht der Name als Geburtsname festgelegt werden.

Welche Kosten kommen bei einer Vaterschaftsanerkennung auf mich zu?

Prinzipiell kann die Vaterschaftsanerkennung beim zuständigen Jugendamt, Standesamt, einem Notar oder auch beim Amtsgericht erklärt und beurkundet werden. Beim Jugendamt und beim Standesamt ist die Anerkennung in der Regel kostenlos. Grundsätzlich fallen auch bei Notaren oder dem Amtsgericht keine Gebühren für die Eltern an, jedoch kommen hier meist Auslagen hinzu, die bezahlt werden müssen. Aus Kostengründen ist es also empfehlenswert, die kostenlose Vaterschaftsanerkennung beim Jugend- oder Standesamt vorzunehmen. Um ganz sicher zu gehen, sollte man jedoch schon bei der Terminvereinbarung alle Informationen zu möglichen Kosten und den erforderlichen Dokumenten erfragen.

Kuckuckskind. Was tun?

Während oder nach einer Trennung kommen nicht selten auch unschöne Tatsachen ans Licht. So erfahren viele Väter erst nach Jahren, dass sie ein sogenanntes Kuckuckskind haben. Als Kuckuckskinder werden umgangssprachlich Kinder bezeichnet, die eine Frau während ihrer Beziehung mit einem anderen Mann gezeugt hat. Die Väter in der Familie und auch das Kind oder die Kinder selbst wurden dabei in dem Glauben gelassen, dass der Partner der leibliche Vater ist. Kommt es zu solch einer Familienkonstellation, hat das oft nicht nur schwerwiegende emotionale Konsequenzen, sondern auch rechtliche.

Wer ist rechtlich der Vater eines Kuckuckskindes?

Ein Kuckuckskind, das einem Scheinvater heimlich „untergeschoben“ wurde, ist in Deutschland kein rechtlicher Verwandter des Kindes. Sind oder waren die Frau und der Vater verheiratet, gilt das Kind als Stiefkind des Scheinvaters, es liegt eine sogenannte Schwägerschaft vor. Waren die Mutter und der Scheinvater nicht verheiratet und hat sie ihm die falsche Vaterschaft für das Kind verschwiegen, liegt rein rechtlich eine Personenstandsfälschung vor. Das ist auch der Fall, wenn einer Frau selbst ein fremdes Kind untergeschoben wird, oder sie das selbst tut, nicht aber bei einem Kuckuckskind, das durch Ehebruch in einer Ehe entstanden ist. Eine Personenstandfälschung ist laut §169 StGB strafbar.

Wer muss für das Kuckuckskind Unterhalt zahlen?

Haben Männer den Verdacht oder gar erfahren, dass ihnen während der Beziehung oder der Ehe ein Kuckuckskind untergeschoben wurde, kommt es in der Regel zuerst zur Vaterschaftsfeststellung durch einen Vaterschaftstest bzw. zur Vaterschaftsanfechtung. Wer glaubt, Vater eines Kuckuckskindes zu sein und eine Vermutung über den leiblichen Vater hat, kann diesen zur Feststellung der Vaterschaft durch Abstammungsgutachten zwingen. Relevant wird dies unter anderem für schon gezahlten Unterhalt für das Kind, den der Scheinvater dann vom leiblichen Vater einklagen kann. Der Scheinvater hat dabei immer einen Auskunftsanspruch gegenüber der Mutter, das heißt die Mutter muss Auskunft darüber geben, wer der leibliche Vater ist. Tut sie das nicht, kann ihr im Höchstfall Zwangshaft drohen.

Gehörnte Väter können also den Unterhalt vom leiblichen Vater zurück verlangen, nicht aber vom Kuckuckskind. Theoretisch kann auch die Mutter zur Rückzahlung des Unterhalts aufgefordert werden. In diesem Fall muss man allerdings beweisen, dass die Frau über die Möglichkeit der falschen Vaterschaft keine Kenntnis hatte. Da dies aber kaum zu beweisen ist, hat diese Form in der Regel kaum Erfolg. Erfährt ein Vater noch während der Ehe von dem Kuckuckskind und es kommt danach erst zur Scheidung, kann der Unterhalt für dieses Kind gestrichen oder gekürzt werden.

Kuckuckskind: Muss die Mutter Schadenersatz zahlen?

Nein. Allein die Tatsache, dass durch Ehebruch ein Kind oder sogar mehrere Kinder in die Familie geboren wurden, verpflichtet die Frau nicht zu Schadenersatzzahlungen. Denn eine Ehe ist ein besonderes Rechtsverhältnis, das solche Ansprüche außer Kraft setzt. Nur wenn sich die Frau zusätzlich noch sittenwidrig verhält, wäre sie schadenersatzpflichtig. Dass sie den Mann in dem Glauben gelassen hat, der leibliche Vater des Kindes zu sein, reicht dafür allerdings nicht aus.

Erfährt ein Vater, dass er in all den Jahren sein Kind für das leibliche gehalten und möglicherweise auch viel Geld dafür gezahlt hat, obwohl es durch Ehebruch entstanden ist, kommt es meist zu Wut und Trauer. Doch neben allen negativen Emotionen gegenüber der Mutter und finanziellen Aspekten sollten Männer hierbei nicht vergessen, dass Kuckuckskinder die wahren Leidtragenden sind. Denn für die meisten bricht eine Welt zusammen, wenn der geliebte Vater nicht der „echte“ ist, so dass Verständnis und Unterstützung hier an erster Stelle stehen sollten!

Wie fühlen sich Scheidungskinder?

Geht es um die Trennung oder die Scheidung vom Partner, hat man in erster Linie immer erst seine eigenen Probleme vor Augen. Man fühlt sich verlassen, manchmal traurig, manchmal wütend und oft auch im Stich gelassen. Doch wie geht es eigentlich den involvierten Kindern mit der Trennung der Eltern? Diese Frage sollte für Eltern ganz entscheidend sein, denn gerade Kinder trifft eine Scheidung und der Zusammenbruch der Familie oft besonders hart.

Bis es zur Scheidung von Mama und Papa kommt, vergeht oft viel Zeit, in der Streitereien an der Tagesordnung sind. Schon diese Zeit ist schwer für Kinder, sind doch Harmonie und ein entspanntes und strukturiertes Familienleben der wichtigste Halt im Leben eines kleinen Menschen.

Wird die Trennung dann bekannt gegeben, beginnt für ein Kind die Krisenphase. Es ist schockiert über die Entscheidung der Eltern, aber auch wütend und vor allem ängstlich, denn es weiß, dass sich sein Leben nun ändert, aber wie genau? Schon lange vorher hat das Kind natürlich gespürt, dass etwas an der Beziehung der Eltern nicht stimmt. Kommt es dann endgültig zur Trennung, fühlen sich viele schuldig, aber auch hilflos, denn wie gerne würden sie den Eltern helfen, können es aber nicht.

Mit der Trennung erlebt das Kind einen schweren Verlust, dessen Ausmaße es gar nicht erfassen kann. Es merkt, dass die Mutter oder der Vater nun plötzlich weg ist und vermisst diesen anderen Elternteil. Der schwere Verlust des Kindes sollte Eltern bewusst werden und Gerade in dieser Zeit sehnen sich Kinder stark nach emotionaler Nähe, aber auch neuen Strukturen und Regeln, an denen sie sich schnell wieder festhalten und auf die sie sich verlassen können.

Welche Probleme erwarten Scheidungskinder?

Scheidungskinder haben im Gegensatz zu Kindern aus intakten Familien viel zu stemmen. Schon in ihren jungen Jahren haben sie viel Ärger und Streit in der Familie mitbekommen und müssen mit komplexen familiären Strukturen und Themen klarkommen. Nach der Scheidung warten viele Veränderungen auf die Kinder. Denn zum einen müssen sie oftmals umziehen, möglicherweise die Schule wechseln und neue Freunde finden. Oft haben die Mutter und der Vater nach der Scheidung auch weniger Geld und müssen mehr arbeiten als vorher. Als Scheidungskind heißt das oft weniger Taschengeld und ein völlig anderer Tagesablauf. Denn hat vorher noch jeden Mittag die Mama mit dem Mittagessen gewartet, müssen ältere Kinder nach der Scheidung häufig damit klarkommen, dass sie einen Großteil des Tages alleine sind.

Erleiden Scheidungskinder Spätfolgen?

Als Scheidungskind geht für Viele oft ein kleines Stückchen Kindheit verloren. Man verbringt die Nachmittage nach der Schule nun alleine zu Hause, muss mehr im Haushalt helfen und so manch kleiner Junge versucht schon als Kind, die Rolle als Vater im Haus einzunehmen und die Mutter zu unterstützen. All das kann Folgen für die Entwicklung haben, unter denen viele Kinder dann im Erwachsenenalter leiden. Einige haben deutlich weniger Selbstbewusstsein, häufiger depressive Verstimmungen und fühlen sich grundsätzlich weniger wohl, als Kinder aus intakten Familien. Hinzu kommen mehr gesundheitliche Probleme und auch die schulische Bildung von Kindern leidet oft. Die größten Folgen einer Scheidung sind allerdings in Bezug auf das Thema eigene Beziehungen festzustellen. Denn durch das Miterleben der Scheidung der Eltern kämpfen viele Scheidungskinder als Erwachsene selbst damit, eine glückliche Beziehung zu einem Partner aufzubauen. Sie gehen schon mit Misstrauen in die Partnerschaft und weisen im Gegensatz zu Kindern aus intakten Ehen eine 80% höhere Scheidungsrate in Deutschland auf.

Kann es auch glückliche Scheidungskinder geben?

Ja, das kann es. Am leichtesten verkraften Kinder die Trennung der Eltern wenn die versuchen, harmonisch miteinander umzugehen. Können die Eltern auch trotz der Scheidung noch miteinander reden, kann viel einfacher ein passender Rhythmus gefunden werden, mit dem das Kind auch in Zukunft beide Elternteile sehen und dennoch ein ruhiges und strukturiertes Leben führen kann. Viele Kinder finden es besser, wenn sie regelmäßigen und häufigen Kontakt zu beiden Elternteilen haben. Doch wenn es bei diesen Kontakten jedes Mal zu Streitereien zwischen den Eltern kommt, sind die eher belastend, als dass sie gut tun. Ziehen allerdings beide Elternteile an einem Strang und haben das Wohl der Kinder im Blick, kann ein friedlicher Umgang das Wohlbefinden der Kleinen enorm verbessern. Die Kinder können weiterhin die Bindung zu beiden Elternteilen aufrecht erhalten und zu einer Persönlichkeiten heranwachsen, die dann als Erwachsene mit Sicherheit auch weniger mit Spätfolgen zu kämpfen haben.

Umgangsrecht

Mutter und Vater sind die zentralen Bezugspersonen für ein Kind und bleiben dies ein Leben lang. Solange die Eltern ein glückliches Paar sind und gemeinsam mit den Kindern in einem Haushalt leben, ist das Familienleben perfekt. Durch die Scheidung oder Trennung der Eltern gewinnt das Umgangsrecht an Bedeutung.

Was ist Umgangsrecht?

Das Umgangsrecht ist in Deutschland Gegenstand des Familienrechts und befasst sich mit dem Recht auf Umgang mit den Eltern eines minderjährigen Kindes. Auf den ersten Blick ist es wohl eine Selbstverständlichkeit, dass Kinder Kontakt zu beiden Elternteilen brauchen. Für Geborgenheit und Liebe in einer Familie sorgen in der Regel die Eltern, um den Kindern so die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entfalten und zu einem gesunden Erwachsenen zu entwickeln. Der Gesetzgeber hält mit dem Umgangsrecht die juristische Basis für den Umgang eines Kindes mit seinen beiden Elternteilen.

Juristische Basis für das Umgangsrecht

Eine intakte Partnerschaft der Eltern erfordert für gewöhnlich keine Regelung zum Umgangsrecht. Leben die Elternteile jedoch getrennt, bedarf es rechtlicher Lösungen, die genau definieren, welche Rechte und Pflichten jeder Elternteil sowie das Kind hat. Im deutschen Familienrecht regelt vor allem § 1684 BGB den Umgang des Kindes mit den Eltern. Zunächst wird darin klar festgelegt, dass ein Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat. Im Gegenzug kann jeder Elternteil einen Anspruch auf Umgang geltend machen, wobei es sich zugleich um eine Pflicht handelt. § 1684 BGB regelt außerdem, dass kein Elternteil einem gesunden und harmonischen Verhältnis zum jeweils anderen Elternteil im Wege stehen darf. Folglich ist eine gewisse Kooperationsbereitschaft bei getrennten Eltern gefragt. Die eigene enttäuschte Liebe und die verletzten Gefühle muss man daher zum Wohle des Kindes ausblenden und gemeinsam als Eltern agieren. Das gesetzlich geregelte Umgangsrecht trägt somit der Tatsache Rechnung, dass die Eltern trotz Trennung weiterhin die Eltern ihrer Kinder bleiben.

Welche Rechte und Pflichten haben Mütter und Väter in Sachen Umgang?

Im Falle einer Trennung ist es für die Eltern von besonderem Interesse, welche Rechte und Pflichten sie im Rahmen des Umgangsrechts haben. Nach der Scheidung oder Trennung kann also keinem Elternteil der Umgang zu seinem Kind verweigert werden. Besteht eine Kindeswohlgefährdung durch den Kontakt, kann mitunter eine andere Regelung durch das Familiengericht festgelegt werden. Ansonsten steht einer Umgangsregelung nichts im Wege. Viele Familien entscheiden sich für mehrere Umgangswochenenden im Monat. So lebt das Kind beispielsweise bei der Mutter und verbringt regelmäßig das Wochenende beim Vater. Die Situation zwischen den getrennten Elternteilen ist oftmals spannungsgeladen, doch dies darf sich nicht auf den Umgang des Kindes mit seinen Eltern auswirken. Der Elternteil, in dessen Obhut sich die Kinder befinden, darf nicht negativ auf diese einwirken oder irgendwie versuchen, das Verhältnis zum anderen Elternteil zu beeinträchtigen. Jeder Elternteil hat also die Pflicht, die Beziehung zum anderen Elternteil zu unterstützen.

Gibt es ein Umgangsrecht für Großeltern?

Großeltern sind in vielen Familien ein ganz wichtiger Bestandteil, der zum Leben eines Kindes dazugehört. Häufig kümmern sie sich gerne und oft um die Betreuung des Enkelkindes und sind so nicht nur für die Mutter und den Vater eine große Hilfe im Alltag, sondern auch zu wichtigen Bezugspersonen für das Kind geworden. Kommt es dann zur Trennung oder Scheidung der Eltern, geht auch oft die Beziehung zu den Großeltern in die Brüche. Doch das muss nicht sein, denn auch Oma und Opa haben ein Umgangsrecht und können dies notfalls auch bei Gericht einklagen. Gerade wenn die Großeltern nachweislich immer viel Kontakt zu dem Kind hatten und viel Zeit mit ihm verbracht haben, sind sie weiterhin außerordentlich wichtig für das Kindeswohl und sollten daher auch nach einer Trennung unbedingt weiter mit einbezogen werden. Problematisch wird es oft, wenn gerade der betreuende Elternteil den Großeltern den Umgang mit einem Kind verweigert. Denn dann kann es sein, dass auch das Gericht das Umgangsrecht ablehnt, um das Kind vor Konflikten zu schützen. Um eine gütliche Lösung zu finden, werden in solchen Fällen oft professionelle Berater hinzugezogen, die Eltern und Großeltern beratend unterstützen.

Probleme bei der praktischen Umsetzung des Umgangsrechts

In der Theorie ist die deutsche Gesetzgebung recht eindeutig, denn aus § 1684 BGB geht klar hervor, dass beide Elternteile das Recht und die Pflicht haben, Umgang mit ihrem Kind zu pflegen. In der Praxis ergeben sich allerdings oftmals große Probleme bei der konkreten Gestaltung des Umgangs. Es kommt leider immer wieder vor, dass ein Elternteil den Umgang blockiert oder besondere Auflagen macht. Mitunter will auch ein Kind plötzlich keinen Umgang mehr, weil die Mutter oder der Vater negativ auf es eingewirkt hat oder das Kind fürchtet, einen Elternteil durch Wochenenden beim anderen Elternteil zu verletzen. In vielen Fällen muss das Familiengericht bei der praktischen Umsetzung des Umgangs eingreifen. Ansonsten ist das Jugendamt der richtige Ansprechpartner und erweist sich mitunter als guter Ratgeber, der Hilfe in dieser schwierigen Situation bieten kann. Zunächst können Eltern eine ausführliche Beratung zum Umgangsrecht und Sorgerecht in Anspruch nehmen, um die betreffenden im Familienrecht festgelegten Regelungen kennenzulernen.

Was ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Als Aufenthaltsbestimmungsrecht bezeichnet man das Recht von Eltern, über den Wohnort ihres minderjährigen Kindes zu entscheiden. Auch kleine alltägliche Entscheidungen im Alltag fallen hier darunter, etwa wenn das Kind bei einem Freund übernachten möchte. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht fällt unter das Sorgerecht und liegt grundsätzlich immer bei beiden Elternteilen, wenn diese verheiratet sind oder als lediges Paar das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind haben. Auch wenn sich die Eltern trennen oder gar eine Scheidung bevorsteht, bleibt das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht bestehen, da das Gesetz davon ausgeht, dass Eltern auch nach einer Trennung noch in der Lage sind, sich gemeinsam angemessen um ihr Kind zu kümmern und gemeinsame Entscheidungen zum Wohle des Kindes zu treffen.

Wie kann man das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen?

In einigen Fällen gibt es die Möglichkeit, auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Das ist z.B. prinzipiell der Fall, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für ein Kind hat oder zugesprochen bekommt (etwa weil der andere Elternteil gewalttätig ist). Hat jemand das alleinige Sorgerecht, hat er dann automatisch auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und kann auch über die anderen Bereiche der Sorge (z.B. Erziehung, Finanzen und Bildung) eigenständig bestimmen. Doch es gibt auch Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht haben und nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht davon losgelöst einem einzelnen Elternteil zugesprochen wird. Dieser Elternteil kann dann über den Wohnort des Kindes selbst bestimmen, alle übrigen wichtigen Entscheidungen (z.B. über Operationen) müssen jedoch weiterhin zusammen getroffen werden. Um das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, kann der andere Elternteil dieses entweder einfach übertragen, oder das Familiengericht muss über einen entsprechenden Antrag entscheiden. Ist es besser für das Wohl des Kindes (z.B. weil es sich das Kind selbst wünscht, wegen den sozialen Kontakten oder weil die Gefahr besteht, dass das Kind ins Ausland gebracht wird), kann das Gericht dann einem Eltern ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht zusprechen.

Gemeinsames oder alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht: Was sind die Unterschiede im Alltag?

Wer das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, muss alle Entscheidungen zum Wohnort des Kindes mit dem anderen Elternteil absprechen. Ein Umzug in eine andere Stadt muss immer eindeutig vom Partner erlaubt sein, anderenfalls muss das Familiengericht eine Entscheidung treffen, und auch eine Urlaubsreise sollte nur in Absprache stattfinden. Hat man jedoch ein alleiniges Sorgerecht, kann man all diese Entscheidungen eigenständig treffen. Zu beachten ist aber der Zusammenhang zwischen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht und dem Umgangsrecht. Denn auch wenn ein Elternteil kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, hat er trotzdem ein Umgangsrecht mit dem Kind. Bei den Treffen mit seinem Kind kann dieser Elternteil dann auch eigenständig über die Orte für Ausflüge etc. entscheiden, auch wenn er kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Eine Ausnahme ist hier nur, wenn der Umgang ausschließlich mit gerichtlicher Begleitung stattfinden darf.

Was hat das Jugendamt mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht zu tun?

Wer vor dem Familiengericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt, kann auch mit dem Jugendamt zu tun bekommen. Denn das Jugendamt wird von Familiengerichten hinzugezogen, wenn eine Entscheidung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht getroffen werden muss. Wenn man also nicht selbst vom Jugendamt angesprochen wird empfiehlt es sich, selbst einen Termin auszumachen und dort seine Situation und die Gründe für die Beantragung des alleinigen Sorgerechts darzustellen. Das Jugendamt kann jedoch immer nur seine Meinung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht abgeben, entziehen kann es dies aber nicht. Lediglich in ganz schwerwiegenden Fällen kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen werden, aber nur dann, wenn das Wohl des Kindes eindeutig in Gefahr ist.

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