Wer als Elternteil ein alleiniges Sorgerecht hat, kümmert sich eigenständig um die Sorge des Kindes und trägt alle entsprechenden Rechte und Pflichten. Während z.B. verheiratete Eltern automatisch mit der Geburt immer beide sorgeberechtigt sind, erhält eine unverheiratete Mutter immer erst einmal das alleinige Sorgerecht für das Kind. Ob das gemeinsame oder das alleinige Sorgerecht dabei die bessere Variante ist, kommt immer auf die spezielle familiäre Situation an. So ist für Eltern, die ihre Kinder zusammen großziehen möchten, sicherlich ein gemeinsames Sorgerecht sinnvoller, da somit beide als Erziehungsberechtigte gelten und der Alltag erleichtert wird. Bei getrennten Paaren ist hingegen oft ein alleiniges Sorgerecht praktischer, da so nicht immer der andere Elternteil für Unterschriften etc. kontaktiert werden muss.
Muss man das alleinige Sorgerecht beantragen?
Bekommen unverheiratete Eltern ein Kind, erhält die Mutter des Kindes automatisch das Sorgerecht. Möchte der Vater auch sorgeberechtigt werden, muss er dies mit Zustimmung der Mutter vor oder nach der Geburt beantragen. Stimmt die Kindesmutter dieser Entscheidung zu, ist sie verbindlich, d.h. auch im Falle einer Trennung kann dann nicht mehr das alleinige Sorgerecht zurückgefordert werden. Anders ist das bei verheirateten Eltern, denn die sind mit der Geburt des Kindes erst einmal beide sorgeberechtigt. Möchte z.B. im Zuge einer Scheidung ein Elternteil künftig allein sorgeberechtigt sein, muss er das beim zuständigen Familiengericht beantragen. Dieses wird dann prüfen, ob ein alleiniges oder ein gemeinsames Sorgerecht das Beste für das Kindeswohl ist, wobei in der Regel immer erst einmal das gemeinsame Sorgerecht bevorzugt wird. Um hier eine sichere Entscheidung fällen zu können, werden vom Familiengericht häufig auch Kinderpsychologen eingeschaltet, die in Gesprächen die Wünsche der Kinder erfragen.
Alleiniges Sorgerecht: Welche Gründe sprechen dafür, welche dagegen?
Das alleinige Sorgerecht kann gerade nach einer Trennung oder Scheidung sinnvoll sein. So erleichtert es den Alltag des betreuenden Elternteils, da alle Entscheidungen alleine getroffen werden können und nicht immer die Zustimmung des anderen eingeholt werden muss. Doch meist hat das immer nur für einen Elternteil Vorteile, während sich der andere ungerecht behandelt und ausgeschlossen fühlt. Denn der muss nun nicht mehr gefragt werden und darf auch nicht mehr mitentscheiden, wenn es um Dinge für das Kind wie den Schulausflug oder den Beitritt in einen Sportverein geht. Im Sinne des Kindeswohls sollte man immer darauf achten, das Kind nicht zum Spielball zu machen und das alleinige Sorgerecht nicht nur aus Machtinteressen haben zu wollen. Kann man Streitigkeiten mit dem Ex-Partner vermeiden, sollte man versuchen, diesen soweit wie möglich in die Entscheidungen miteinzubeziehen.
Wie und wann kann man ein alleiniges Sorgerecht einklagen?
Bei einer Trennung oder Scheidung kann laut §1617 BGB jeder Elternteil einen Antrag auf das das alleinige Sorgerecht für das gemeinsame Kind beim zuständigen Familiengericht stellen. In der Regel wird dem alleinigen Sorgerecht dann zugestimmt, wenn es für das Kindeswohl das Beste ist. Normalerweise ist das jedoch nur in Ausnahmen der Fall, z.B. wenn das Kind von dem anderen Elternteil misshandelt wird. Ist dem nicht so, wird in der Regel das gemeinsame Sorgerecht beibehalten, da es grundsätzlich immer als die beste Lösung für Kinder angesehen wird. Anders ist das jedoch auch, wenn der andere Elternteil seine Zustimmung zum alleinigen Sorgerecht gibt. Ist das Kind jedoch mindestens 15 Jahre alt und wiederspricht dem, wird der Antrag wiederum angelehnt. Die Entscheidung über die Übertragung des Sorgerechts findet vor Gericht statt, wo entschieden wird, ob beide weiterhin sorgeberechtigt bleiben, oder einem Elternteil das alleinige Sorgerecht komplett oder zum Teil zugesprochen wird.
Das gemeinsame Sorgerecht ist bei verheirateten Eltern in der Regel die übliche Variante, wie die elterliche Sorge für ein Kind nach der Geburt aufgeteilt wird. Beide Elternteile haben dabei das Recht, gleichberechtigt über alle wichtigen Aspekte, die das Kind betreffen, zu entscheiden. Neben der Wahl von Kindergarten und Schule zählen da z.B. auch der Aufenthaltsort des Kindes und bedeutsame medizinische Eingriffe dazu. Auch über das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge) können Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht in gleicher Weise bestimmen. Liegt das gemeinsame Sorgerecht vor, müssen es die Eltern hinbekommen, sich in bedeutsamen Punkten zu einigen. Gerade nach einer Trennung oder Scheidung ist das oft schwierig, so dass hier der Gedanke des alleinigen Sorgerechts verlockend sein kann. Prinzipiell geht das Gesetz jedoch immer davon aus, dass die gemeinsame elterliche Sorge das Beste für das Kindeswohl ist. Nur wenn das nicht der Fall ist (z.B. wenn der Verdacht besteht, dass ein Elternteil dem Kind Gewalt antut), besteht eine Chance auf das alleinige Sorgerecht. Auch wenn das gemeinsame Sorgerecht die gleichberechtigte elterliche Sorge für Kinder vorsieht, ist das im Alltag oft anders. Denn einigen muss sich bei bedeutsamen Angelegenheiten, alltägliche Entscheidungen kann man als Mutter oder Vater jeweils für sich selbst treffen. Auch wenn man also das gemeinsame Sorgerecht hat, muss man für Dinge wie Klamotten der Kinder, reguläre Arzttermine oder auch Freizeitaktivitäten die Zustimmung des Partners nicht einholen.
Wie kann ich das gemeinsame Sorgerecht beantragen?
Während bei verheirateten Paaren automatisch beide das gemeinsame Sorgerecht für das Kind haben, sieht das bei unverheirateten Eltern schon ganz anders aus. Denn hier hat mit Geburt erst einmal die Mutter das alleinige Sorgerecht. Sind sich beide jedoch einig, kann man vor oder auch nach der Geburt des Kindes das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Dazu müssen jeweils beide Elternteile persönlich beim Jugendamt oder bei einem Notar vorsprechen und eine Erklärung abgeben, dass sie das gemeinsame Sorgerecht für das Kind wünschen. Weigert sich die Mutter und möchte das alleinige Sorgerecht behalten, hat der Vater seit einiger Zeit die Möglichkeit, einen Antrag beim Familiengericht zu stellen. Das Gericht prüft dann, ob das gemeinsame Sorgerecht besser für das Kindeswohl ist und trifft auf dieser Grundlage eine Entscheidung.
Gemeinsames Sorgerecht: Welche Rechte und Pflichten hat man als Eltern?
Das gemeinsame Sorgerecht hält auch bestimmte Rechte und Pflichten für Eltern bereit. In erster Linie können beide gleichberechtigt über bedeutsame Angelegenheiten, die das Kind oder die Kinder betreffen, bestimmen und müssen gemeinsam Entscheidungen fällen. Bedeutsame Angelegenheiten sind unter anderem die Wahl des richtigen Kindergartens, der Schule oder auch des Ausbildungsbetriebes, wichtige medizinische Eingriffe (Operationen) oder Bankgeschäfte (z.B. die Eröffnung eines Bankkontos). Auch die Entscheidung über den dauernden Aufenthalt des Kindes muss von Mutter und Vater gemeinsam getroffen werden. Will also ein Elternteil mit dem Kind umziehen, geht das nur, wenn der andere Elternteil zustimmt. Natürlich müssen sich Eltern auch um alltägliche Angelegenheiten des Kindes kümmern, wie die Hausaufgaben oder die Gestaltung der Freizeit. Bei solchen alltäglichen Dingen ist jedoch die Zustimmung des Partners auch bei gemeinsamem Sorgerecht nicht nötig.
Ist ein Umzug trotz des gemeinsamen Sorgerechts möglich?
Hat man das gemeinsame Sorgerecht und möchte z.B. nach Trennung oder Scheidung mit dem Kind umziehen, muss man sich mit dem anderen Elternteil absprechen. Dabei ist relevant, ob sich das Lebensumfeld des Kindes durch den Umzug ändert. Eine neue Wohnung, die nur zwei Straßen weiter entfernt ist als die alte, spielt hier keine Rolle. Ändert sich mit dem Umzug aber das kindliche Umfeld, benötigt man als Mutter oder Vater dafür die Zustimmung des anderen Elternteils und darf ohne die Erlaubnis bzw. gegen dessen Willen nicht umziehen. Die Eltern müssen sich in diesem Fall gemeinsam entscheiden und eine Lösung finden. Fand dennoch ein Umzug gegen den Willen des anderen statt, kann das Familiengericht festlegen, dass das Kind zum alten Ort zurückzuführen ist oder dem anderen Elternteil künftig das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusprechen. Doch auch wenn man die Zustimmung vom Partner nicht bekommt, kann ein Umzug möglich sein. Dazu sollte die Mutter oder der Vater schon vor dem geplanten Umzug beim Familiengericht eine Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrechts des Kindes und einen Umzug beantragen. Stimmt das Gericht dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht zu (weil es das Beste für das Kindeswohl ist), benötigt man künftig keine Zustimmung vom anderen Elternteil mehr. Die übrigen Punkte des gemeinsamen Sorgerechts (z.B. die Vermögenssorge) bleiben aber wie gewohnt bestehen.
Steht eine Trennung oder Scheidung an, ist das Sorgerecht für das Kind oder mehrere Kinder oft ein brenzliges Thema, das für Unklarheit und Streit sorgt. Wer das elterliche Sorgerecht hat, kann über wichtige Punkte, die das Kind und sein Leben betreffen, bestimmen. Neben Themen wie Bildung oder Erziehung zählen hier die Versorgung des Kindes, aber auch der Aufenthalt, die Gesundheitsfürsorge und die Vermögenssorge dazu. Folgendes sollte man zum Sorgerecht dabei wissen: Wird ein Kind geboren, haben mit der Geburt immer automatisch beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, vorausgesetzt sie sind verheiratet oder haben es nach der Geburt vor.
Bei unverheirateten Eltern ist normalerweise die Mutter mit Geburt des Kindes im Besitz des Sorgerechts. Ist sich ein Paar jedoch einig und möchte zukünftig das gemeinsame Sorgerecht für das Kind oder die Kinder ausüben, können beide vor einem Notar oder einem Jugendamt jeweils übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben. Trennt sich ein Paar oder kommt es zur Scheidung, ändert sich am Sorgerecht für die bestehenden Kinder erst einmal nichts. In der Regel einigen sich beide Elternteile, bei wem das Kind nach der Trennung leben wird.
Dieser Elternteil kümmert sich dann um alltägliche Angelegenheiten, die das Kind betreffen, alleine. Lediglich wenn größere Entscheidungen wie Operationen etc. anstehen, muss der andere Elternteil sein Einverständnis geben. Manch ein Elternteil versucht gerade nach einer Scheidung, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. In einem solchen Verfahren wird sowohl das Kind angehört, als auch das Jugendamt hinzugezogen und erst anschließend durch das Gericht ein Urteil gefällt.
Kann man das Sorgerecht auch abgeben?
Manche Mütter oder Väter fühlen sich nicht in der Lage, die elterliche Sorge für eines oder mehrere ihrer Kinder zu übernehmen und möchten das Sorgerecht freiwillig abgeben. Grundsätzlich ist das möglich, jedoch nur unter ganz speziellen Bedingungen. Gerade im Rahmen einer Trennung gibt es aber auch die Möglichkeit, sich mit dem Partner abzusprechen. Dieser andere Elternteil kann dann das alleinige Sorgerecht beantragen, dem man dann nur noch zustimmen muss. Doch Vorsicht: Wer sein Sorgerecht freiwillig abgibt, muss trotzdem weiterhin Unterhalt für das Kind bezahlen!
Kann ich meinem Partner das Sorgerecht entziehen?
Gerade in der Phase von Trennung und Scheidung versuchen nicht wenige Eltern, dem jeweils anderen das Sorgerecht für gemeinsame Kinder zu entziehen. Prinzipiell kann man einer Mutter oder einem Vater die elterliche Sorge entziehen, jedoch nur dann, wenn wirklich triftige Gründe vorliegen, die das Kindeswohl gefährden. Wenn also z.B. ein Elternteil verdächtigt wird, dem Kind körperliche oder seelische Gewalt zuzufügen oder das Kind sehr zu vernachlässigen, kann das Sorgerecht dieses Elternteils entzogen werden. Je nach Schwere des Falls wird den Eltern dann entweder ein Teil der Sorge (z.B. nur die Vermögenssorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder auch die Personensorge für das Kind) oder das komplette Sorgerecht genommen. Eine solche Entziehung ist jedoch immer der letzte Ausweg und wird in der Regel nur dann angewandt, wenn andere Maßnahmen (z.B. Hilfsangebote vom Jugendamt) nicht geholfen haben und keine Besserung in Sicht ist.
Wie kann man das Sorgerecht für ein uneheliches Kind bekommen?
Normalerweise haben Eltern mit der Geburt eines Kindes nur das gemeinsame Sorgerecht, wenn sie verheiratet sind oder die Mutter eine entsprechende Sorgeerklärung abgibt, in der sie den Vater an der Sorge für das Kind teilhaben lässt. Seit einigen Jahren gibt es jedoch für nicht-verheiratete Väter eine Möglichkeit, auch ohne die Zustimmung der Mutter das Sorgerecht zu bekommen. Hierbei können die Väter vor dem Familiengericht einen Antrag zu Entscheidung des Sorgerechts einreichen, wenn die Mutter zuvor die Erklärung zum geteilten Sorgerecht verweigert hat. Geht das Familiengericht davon aus, dass das geteilte Sorgerecht zum Wohle des Kindes ist (was es üblicherweise ist), wird es das gemeinsame Sorgerecht in der Regel auch erteilen. In anderen Fällen beantragen Väter auch die komplette Alleinsorge für ein Kind. Stimmt hier die Mutter nicht zu, wird das Gericht erst einmal prüfen, ob die Sorge nicht auch geteilt werden kann. Ist das nicht der Fall, erhält der Vater die Alleinsorge nur, wenn man davon ausgeht, dass diese Entscheidung für das Kindeswohl am allerbesten ist. Egal, wie groß auch die Streitereien mit dem Partner nach der Trennung oder Scheidung sein mögen: Ein Sorgerechts-Streit sollte nie das Mittel der Wahl sein, außer, das Wohl des Kindes wäre tatsächlich gefährdet. In allen anderen Fällen sollte man versuchen, sich gütlich zu einigen. Denn in Sorgerechts-Fällen wird meist auch das Kind angehört und muss Entscheidungen mittreffen, was den meisten alles andere als leicht fällt.
Eine Trennung ist nie leicht und setzt oft nach Jahren einen Schlussstrich unter einen ehemals intakten und glücklichen Lebensabschnitt. Die einst schönen Zeiten mit der Familie werden dann von Wut, Angst und Trauer abgelöst und nicht wenige fallen erstmal in ein tiefes Loch. Doch eine Trennung oder Scheidung ist nicht nur für die beiden (Ex-) Partner schwer, denn von den Folgen sind in der Regel alle Familienmitglieder betroffen. Besonders Kinder leiden sehr, wenn die ehemals glückliche Familie auseinander bricht und viele Änderungen ins Haus stehen. Nicht wenige haben selbst auch Schuldgefühle und Angst und leiden im schlimmsten Fall noch Jahre nach der Trennung der Eltern an den Folgen. Doch eine Trennung oder Scheidung muss auch nicht immer negative Auswirkungen auf Kinder haben, denn gerade wenn die Paarbeziehung nur noch von Streit geprägt ist, ist das neue Leben oft die harmonischere Alternative. Damit ein Kind nicht oder so wenig wie möglich unter einer Trennung leidet ist es daher ganz entscheidend, dass beide Eltern immer zum Wohle ihres Kindes bzw. der Kinder handeln und auch nach dem Ende der Beziehung in der Lage sind, ihre Rolle als Eltern voll und ganz auszufüllen.
Was ändert sich für Kinder nach einer Trennung?
Trennen sich die Eltern, hat das auch für ein Kind oft weitreichende Folgen. Denn während der intakten Beziehung hat sich der Alltag eingespielt und es sind feste Strukturen und Gewohnheiten entstanden, die die meisten kleinen und großen Kinder in der Regel benötigen. Trennen sich die Eltern, ändert sich plötzlich der gewohnte Rhythmus. Für viele stehen berufliche Änderungen ins Haus und auch finanzielle Schwierigkeiten belasten oft nicht nur die Eltern, sondern manchmal indirekt auch die Kinder. Zudem muss sich mindestens ein Elternteil eine neue Wohnung suchen und einen Umzug organisieren. Ist die neue Bleibe dann fernab der alten, bedeutet das nicht selten auch für das Kind oder die Kinder ein Wechsel des Kindergartens oder der Schule und die Suche nach neuen Freunden.
Wie sollten Eltern den Umgang mit den Kindern gestalten?
Nicht nur die alltäglichen Gewohnheiten müssen in der ersten Zeit nach einer Trennung oder Scheidung umorganisiert werden. Denn gerade wenn Kinder im Spiel sind, stehen auch weitere wichtige Punkte an, die geregelt werden müssen. Gerade das Sorgerecht ist ein Aspekt, der nicht selten für viel Streit sorgt und am Ende oft vor Gericht landet. Denn wie genau sehen die Regelungen zum Sorgerecht aus? Welche Rechte und Pflichten stehen welchem Elternteil mit gemeinsamem oder alleinigem Sorgerecht zu? Für ein Kind ist an dieser Stelle das Umgangsrecht ganz entscheidend. Dabei muss nicht nur der Umgang mit Vater und Mutter geregelt werden, sondern auch die Beziehungen zu wichtigen Personen aus dem Umfeld der Kleinen wie Geschwister oder Großeltern. Schaffen es die Eltern, die Bedürfnisse ihrer Kinder zu berücksichtigen und die neuen Umgangsregeln daran auszurichten, wird es den Kindern besser gehen. Und wenn es den Kindern gut geht, geht es meist auch den Eltern gut, auch wenn gerade in dieser schweren Zeit der Trennung viele in erster Linie mit sich selbst zu tun haben. Je nach dem, wie gut die beiden Ex-Partner nach der Trennung miteinander auskommen, haben sich in einigen Familien auch spezielle Wechselmodelle bewährt, nach denen ein Kind oder mehrere Kinder im Wechsel bei Vater und Mutter leben. Wie das neue Leben am besten geregelt wird, sollte man am Ende individuell für seine eigene Familie festlegen, denn nur so kann man sichergehen, dass auch das Beste für die Kindern und einen selbst rauskommt.
Das Wohl des Kindes steht an erster Stelle
Dass Trennungs- oder Scheidungskinder unter der neuen und ungewohnten Situation leiden, lässt sich meist nicht komplett verhindern. Doch beide Elternteile haben Möglichkeiten, es dem Kind so leicht wie möglich zu machen. Dazu gehört in erster Linie, die Trennung oder Scheidung so reibungslos wie möglich ablaufen und nicht zur Schlammschlacht werden zu lassen. Doch wie genau sollte man sich als getrennte Eltern verhalten? Ganz entscheidend ist, dass das Wohl der Kinder immer im Mittelpunkt stehen sollte, was bedeutet, keine Streitigkeiten vor den Kindern auszutragen und den jeweils anderen Ex-Partner nicht schlecht zu reden. Oft kommt es auch nach dem Ende einer Beziehung zu neuen Fragen, die plötzlich auftauchen. So gibt es so manchen Vater, der nach der Trennung die Vaterschaft anzweifelt und auch so genannte Kuckuckskinder haben so manchen Streit zur Folge. Oft resultieren solche Punkte in gerichtlichen Terminen und auch der Gang zum Jugendamt steht nach einer Trennung oder Scheidung oft an. Doch egal, wie viele Aspekte nach dem Beziehungsende auch geklärt werden müssen: Eltern sollten sich immer bewusst sein, dass lediglich die Paarbeziehung auseinander gegangen ist. Die Elternrolle als Mama oder Papa jedoch bleibt und besteht ein Leben lang, so dass Eltern auch zukünftig alles dafür tun sollten, diese Rolle zu verantwortungsvoll wie möglich auszufüllen und ihrem Kind so immer das Beste zu geben.
So kommen Kinder mit der Trennung ihrer Eltern zurecht
Kinder wünschen sich, dass sich ihre Eltern verstehen und sie gemeinsam mit ihnen in einer harmonischen Familie zusammenleben können. Eine Trennung zerstört diese Familienidylle und sorgt dafür, dass die Welt der betroffenen Kinder aus den Fugen gerät. Eltern müssen sich dies bewusst machen und sollten das Wohlergehen des Nachwuchses in den Fokus stellen. Indem sie vernünftig und erwachsen agieren, können sie dafür sorgen, dass die Kinder nicht leiden und gut mit der neuen Lebenssituation zurechtkommen.
Entscheidend ist, dass beide Ehegatten Verantwortung übernehmen und ihre eigenen Emotionen zurückstellen. Stattdessen sollte man sich den Kindern zuliebe auf einen respektvollen Umgang einigen. Mutter und Vater sind schließlich gleichermaßen wichtig und bleiben auch nach der Trennung als Liebespaar weiterhin die Eltern ihrer gemeinsamen Kinder. Es gehört daher zu den wichtigsten Tipps, als Familie eine gemeinsame Basis zu finden. Die ehelichen Konflikte sollten die Eltern-Kind-Beziehung in keiner Weise betreffen. Zudem sollten die Eltern mit ihrem Kind sprechen und diesem die neue Familiensituation altersgerecht erklären. Dabei ist es entscheidend, zu verdeutlichen, dass das Kind keine Schuld hat und weiterhin von beiden Elternteilen geliebt wird.
Wie sieht der Kindesunterhalt nach der Trennung aus?
Nach der Trennung der Eltern wird der elterliche Haushalt aufgelöst, so dass die Kinder in der Regel bei einem Elternteil wohnen. Beide Elternteile sind zu Unterhalt verpflichtet, wobei der Betreuende Naturalunterhalt leistet. Der andere Elternteil ist zu Barunterhalt verpflichtet, dessen Höhe sich an der Düsseldorfer Tabelle orientiert. Maßgebend ist dabei, dass das Kind unterhaltsberechtigt ist, während das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ebenfalls ein wesentlicher Faktor ist. Falls sich die Eltern nicht einigen können, kann sich ein Gericht oder das Jugendamt einschalten und für einen offiziellen Unterhaltstitel sorgen.
Wo leben die Kinder nach der Trennung?
Wenn sich Eltern trennen, kommt es zuweilen zu einem Kampf um die Kinder. Beide Elternteile wollen vielleicht, dass der Nachwuchs bei ihnen lebt. In der Regel wohnen die Kinder aber bei einem Elternteil und besuchen den anderen Elternteil regelmäßig. Grundsätzlich gibt es aber keine Regeln dahingehend, dass die Kinder bei der Mutter oder beim Vater bleiben. Es ist vielmehr so, dass die Eltern eine Lösung im Sinne des Kindes finden sollten. Hier kann auch das sogenannte Wechselmodell zum Einsatz kommen. Dabei wohnt das Kind abwechselnd bei der Mutter und beim Vater.
Wo finden getrennte Eltern Hilfe und Unterstützung?
Vor allem anfangs kann es sehr schwer sein, gemeinsam mit dem Ex-Partner als Eltern zu agieren. Streitigkeiten werden teilweise auf dem Rücken der Kinder ausgetragen, die massiv darunter leiden. Mütter und Väter sollten dies unbedingt vermeiden und sich gegebenenfalls Hilfe suchen, um die neue Familiensituation zu bewältigen. Beratungsstellen, die Jugendämter und auch Psychologen sind hier richtige Anlaufstellen und bieten Hilfe und Unterstützung. Dabei geht es in erster Linie darum, dass die getrennten Eltern sachlich miteinander reden können und unabhängig von ihren partnerschaftlichen Problemen für die Kinder da sein können. Indem man einen unparteiischen Dritten dazu holt, kann man dies oftmals deutlich leichter erreichen und sollte keine Scheu haben, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Achtung! Tipp aus der Redaktion
Sind Kinder im Spiel, ist eine Trennung immer besonders dramatisch. Nicht nur die Partnerschaft, sondern die ganze Familie bricht auseinander. Die Kinder leiden hier besonders und brauchen beide Elternteile, um das Ganze zu verkraften. Der folgende Tipp aus unserer Redaktion kann helfen, die neue Familiensituation zu meistern.
Seien Sie den Kindern gegenüber offen!
Eltern sollten nicht versuchen, ihren Kindern etwas vorzumachen, denn diese spüren Spannungen in der Familie ohnehin. Es hat also keinen Zweck, die Trennung zu verheimlichen. Stattdessen sollte man mit dem Nachwuchs sprechen und diesem offen gegenüber einräumen, dass die Beziehung der Eltern gescheitert ist. Entscheidend ist dabei, dass man deutlich macht, dass man weiterhin als Eltern für das Kind da ist und sich an der Liebe zum Kind nichts ändert. Dadurch kann das Kind auch in der schwierigen Trennungssituation Vertrauen haben und bekommt nicht das Gefühl, sich entscheiden zu müssen. Gegebenenfalls kann man solche Gespräche auch in einer therapeutischen Praxis führen und sich so Hilfe suchen.