Muss ich eine Kindeswohlgefährdung beweisen?

Der in § 8a SGB VIII definierte Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nimmt das Jugendamt in die Pflicht, denn dieses muss im Falle gewichtiger Anhaltspunkte genau überprüfen, ob ein Gefährdungsrisiko besteht. Ist dem so, muss die Behörde einschreiten und gegebenenfalls das Familiengericht informieren, das dann eine entsprechende Entscheidung fällt. Liegt eine akute Kindeswohlgefährdung vor, kann das Jugendamt mitunter auch ohne Gerichtsentscheidung aktiv werden und das Kind beziehungsweise den Jugendlichen in Obhut nehmen.

Dass eine Kindeswohlgefährdung mit dringendem Handlungsbedarf einhergeht, steht außer Frage, doch oftmals sorgt die Anzeige einer Kindeswohlgefährdung für Schwierigkeiten. Wer selbst eine solche Gefährdung beobachtet, kann sich an das örtliche Jugendamt wenden und dieses auf etwaige Missstände hinweisen. Allerdings stellt sich dabei die Frage, ob man das gefährdete Kindeswohl beweisen muss. Grundsätzlich ist dies zu bejahen, denn nicht selten kommt es in partnerschaftlichen Auseinandersetzungen zu haltlosen Anschuldigungen. So kommt es immer wieder vor, dass ein Elternteil dem anderen Elternteil eine Kindeswohlgefährdung vorwirft, um ein gemeinsames Sorgerecht oder ein Umgangsrecht zu verhindern.

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Wie funktioniert das Nestmodell?

Für Kinder ist eine Trennung der Eltern meist deshalb ganz besonders schwer, weil sich viele Veränderungen ergeben. So sehen viele Kinder einen Elternteil nicht mehr so häufig wie gewohnt, müssen möglicherweise umziehen und vielleicht auch die Schule wechseln und neue Freunde finden. Das Nestmodell versucht hier gegenzusteuern und ist eine Variante, wie getrennte Eltern das Leben danach mit ihren Kindern gestalten können. Dabei gibt es ein festes Heim, das so genannte Nest, in dem die Kinder dauerhaft wohnen. Oft ist das das Eigenheim der Familie, an dem das Kind fest verwurzelt ist, in der Nachbarschaft zur Schule geht und seine Freizeit mit Freunden und Hobbies verbringt. Die Eltern benutzen dieses Nest abwechselnd mit und betreuen das Kind in seinem Heim, die restliche Zeit (an der der andere Elternteil für die Betreuung zuständig ist) wird beispielsweise in einer eigenen separaten Wohnung verbracht.

Das Nestmodell eignet sich gut für Familien, die ihre Kinder auch trotz Trennung nur ungern aus ihrem gewohnten Umfeld herausreißen möchten. Doch natürlich hat auch diese Variante Nachteile, so dass jede Familie individuell entscheiden sollte, ob das Nestmodell die richtige Lösung ist.

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