Nachzahlung von Kindesunterhalt trotz versäumter Vorlage entsprechender Belege
Dass Kinder Anspruch auf Unterhalt durch ihre Eltern haben, steht vollkommen außer Frage und bereitet in der Regel keine Probleme, solange die Partnerschaft der Eltern besteht. Kommt es allerdings zur Trennung der Eltern, wird der Kindesunterhalt nicht selten zu einem massiven Konfliktherd. Der Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes wird stets vorrangig behandelt und steht üblicherweise außer Frage, schließlich bedarf das Kind einer Betreuung und Unterstützung seiner Eltern. Anders kann dies bei volljährigen Kindern aussehen, die im Allgemeinen nur dann weiterhin Anspruch auf Kindesunterhalt haben, wenn sie über das 18. Lebensjahr hinaus die Schule besuchen oder eine Berufsausbildung absolvieren.