Nachzahlung von Kindesunterhalt trotz versäumter Vorlage entsprechender Belege

Dass Kinder Anspruch auf Unterhalt durch ihre Eltern haben, steht vollkommen außer Frage und bereitet in der Regel keine Probleme, solange die Partnerschaft der Eltern besteht. Kommt es allerdings zur Trennung der Eltern, wird der Kindesunterhalt nicht selten zu einem massiven Konfliktherd. Der Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes wird stets vorrangig behandelt und steht üblicherweise außer Frage, schließlich bedarf das Kind einer Betreuung und Unterstützung seiner Eltern. Anders kann dies bei volljährigen Kindern aussehen, die im Allgemeinen nur dann weiterhin Anspruch auf Kindesunterhalt haben, wenn sie über das 18. Lebensjahr hinaus die Schule besuchen oder eine Berufsausbildung absolvieren.

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Neue Düsseldorfer Tabelle 01.01.2016

Zum 1. Januar 2016 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft, die grundsätzlich für höhere Unterhaltssätze sorgt. Trennungskinder können demnach mit einem finanziellen Zuschlag rechnen und erhalten vom Jahreswechsel an mehr Unterhalt. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einer aktuellen Pressemitteilung mitgeteilt. Maßgebend für die neue Düsseldorfer Tabelle ist eine veränderte Kalkulation des Mindestunterhalts. Nachdem bereits im August 2015 eine Erhöhung vorgenommen wurde, wird der Unterhalt nun zum Jahreswechsel 2015/2016 erneut angehoben. Darüber hinaus wird die nächste Anhebung für den 1. Januar 2017 in Aussicht gestellt.

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Steuerklassenwechsel bei Trennung

An einen Steuerklassenwechsel denkt man bei einer Trennung in der Regel nicht als erstes, schließlich ist die gescheiterte Partnerschaft ein Wendepunkt im eigenen Leben. Nichtsdestotrotz sollte man das endgültige Beziehungsende akzeptieren und lernen, mit den Konsequenzen zu leben. Diese betreffen nicht nur den privaten Alltag, sondern mitunter auch finanzielle Aspekte und behördliche Angelegenheiten.

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