Trennungsjahr

Der deutsche Gesetzgeber hat im Familienrecht verschiedene Voraussetzungen für eine Scheidung definiert, zu denen das sogenannte Trennungsjahr gehört. Demnach müssen die beiden Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt sein, um rechtskräftig geschieden werden zu können. Gemäß § 1565 BGB ist dann von einem Scheitern der Ehe auszugehen, so dass eine Scheidung unausweichlich ist. In Deutschland kann demnach nur eine gescheiterte Ehe geschieden werden. Paare, die sich scheiden lassen wollen und bereits getrennt leben, bekommen durch dieses Jahr Zeit, sich mit der Situation der Trennung zu arrangieren und auf die Scheidung vorzubereiten. Außerdem haben die Ehegatten auf diese Art und Weise die Chance, den Schritt ausführlich zu überdenken und gegebenenfalls noch Abstand von der geplanten Scheidung zu nehmen. Sind beide Partner auch nach diesem Jahr fest entschlossen, können sie sich einvernehmlich scheiden lassen.

Wann beginnt das Trennungsjahr?

Ein großer Streitpunkt während einer Scheidung ist der Beginn des Trennungsjahres. Grundsätzlich ist dies der Zeitpunkt, an dem sich die Eheleute getrennt haben. Gemäß § 1567 BGB ist die Tatsache, dass keine häusliche Gemeinschaft besteht, kennzeichnend für das Getrenntleben. Eine gemeinsame Erklärung, der Auszug eines Partners aus der ehelichen Wohnung oder auch die Korrespondenz mit dem Anwalt können als Nachweise dienen.

Ist eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich? Oder kann man das Trennungsjahr verkürzen?

Wenn ein Ehepaar die Scheidung will, soll die juristische Trennung in der Regel möglichst schnell erfolgen. Die Beiden haben mitunter mit ihrer Partnerschaft abgeschlossen und wollen fortan getrennte Wege gehen. Während des Trennungsjahres leben sie zwar nicht mehr zusammen, sind aber auf dem Papier nach wie vor verheiratet. Dies missfällt vielen Ehegatten, weshalb sie nach einer Möglichkeit suchen, das Trennungsjahr zu verkürzen oder sich ganz ohne Trennungsjahr scheiden zu lassen. Das verhindert allerdings der deutsche Gesetzgeber durch die Scheidungsvoraussetzung der gescheiterten Ehe. Wenn sich die beiden Ehepartner hinsichtlich der Scheidung einig sind und beide ihre Ehe schnellstmöglich beenden wollen, können sie einen fiktiven Termin als Trennungszeitpunkt benennen. Solange sich die Partner nicht widersprechen, wird dies üblicherweise nicht weiter nachgeprüft.

Wie wirkt sich ein Versöhnungsversuch auf das Trennungsjahr aus?

Viele Menschen, die zunächst eine Scheidung anstreben, halten noch an ihrer Ehe fest und starten mitunter noch einen Versuch, die Beziehung zu retten. Nach der Trennung raufen sich die beiden Partner so noch einmal zusammen und wollen ihrer Liebe eine Chance geben. Leider gelingt dies nicht immer, so dass es doch bei einer Trennung bleibt. In solchen Situationen stellt sich die Frage, wie sich ein derartiger Versöhnungsversuch auf das Trennungsjahr auswirkt. Juristische Laien gehen oftmals davon aus, dass das Trennungsjahr nach der gescheiterten Versöhnung wieder neu beginnt. § 1567 BGB entsprechend ist dies nicht der Fall, wenn das erneute Zusammenleben nur eine kürzere Zeit andauert. Demnach kann ein Versöhnungsversuch bis zu drei Monate in Anspruch nehmen, ohne dass dies den Ablauf des Trennungsjahres beeinträchtigt.

Muss das Trennungsjahr beantragt werden?

Scheidungswillige Paare, die um die Bedeutung des Trennungsjahres wissen, glauben oftmals fälschlicherweise, dass sie das Trennungsjahr beantragen müssten. Dem ist allerdings nicht so, denn dieser Zeitraum beginnt automatisch zu dem Zeitpunkt, an dem sich die Ehepartner trennen. Nichtsdestotrotz redet man oftmals davon, das Trennungsjahr zu beantragen, wobei eher die Anerkennung gemeint ist. Es geht also vielmehr darum, den Antrag auf Scheidung beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. Da der Scheidungstermin erst nach Ablauf des Trennungsjahres erfolgen kann, spricht man manchmal umgangssprachlich davon, das Trennungsjahr zu beantragen, obwohl dies nicht ganz den Tatsachen entspricht.

Wie ist der Unterhalt im Trennungsjahr geregelt?

Getrennte Ehegatten im Scheidungsjahr fragen sich auch immer wieder, wie der Unterhalt in dieser Zeit geregelt ist. Dass die beiden Partner während der intakten Ehe füreinander sorgen, ist eine Selbstverständlichkeit, im Falle einer Trennung trifft dies aber nicht mehr zu. Kennzeichnend für das Trennungsjahr ist die Tatsache, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht, so dass die beiden Ehepartner auch wirtschaftlich unabhängig voneinander agieren. Wenn Kinder existieren, kann es dem betreuenden Elternteil jedoch nicht möglich sein, den Lebensunterhalt in vollem Umfang zu erwirtschaften. Gegebenenfalls besteht dann die Möglichkeit, Trennungsunterhalt zu beanspruchen. Maßgebend für den sogenannten Trennungsunterhalt ist § 1361 BGB. Demnach steht dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten Unterhalt zu. Aus diesem Paragraphen ergibt sich ein gesetzlicher Anspruch auf eine monatliche Geldrente. Sobald die Scheidung der Ehe rechtskräftig ist, fällt dieser Unterhaltsanspruch weg.

Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?

Wer sich scheiden lassen möchte, weiß im Vorfeld oft gar nicht so genau, wie ein Scheidungsverfahren eigentlich abläuft, wie lange so etwas dauert und was alles beachtet werden muss. Eine Scheidung ist jedoch kein Pappenstiel und nichts, was man einfach auf die leichte Schulter nehmen sollte. Jeder, der die Scheidung plant, sollte sich also schon am besten vor der Trennung über das folgende Scheidungsverfahren informieren. Ein solches Verfahren bringt immer viele Fragen mit sich, denn nur die wenigsten kennen den genauen Ablauf einer Scheidung und wissen, wie Themen wie Unterhalt, Sorgerecht für die Kinder oder auch der Versorgungsausgleich im Rahmen einer Scheidung geregelt werden.

Was muss vor der Scheidung beachtet werden?

Um sich scheiden zu lassen reicht es nicht aus, aus der Beziehung heraus die Scheidung einzureichen. Denn damit die Scheidung auch gerichtlich vollzogen bzw. der Antrag dafür überhaupt beim Gericht eingereicht werden kann, müssen die Eheleute vorab ein Trennungsjahr abwarten. Der genaue Trennungstermin ist dabei ganz entscheidend, denn ab da beginnt nicht nur das Trennungsjahr, auch Ansprüche in Punkto Unterhalt und ähnliches hängen von diesem Datum ab. Doch was muss rechtlich in Bezug auf dieses wichtige Jahr alles genau beachten werden? Ab wann beginnt das Trennungsjahr eigentlich und was ist, wenn mein Ehegatte die Trennung bestreitet?

Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?

Wer sich scheiden lassen möchte, muss ein Scheidungsverfahren durchlaufen, das mit dem Scheidungsantrag beginnt und mit dem Scheidungstermin vor dem Familiengericht endet. Zu Beginn muss zunächst das Trennungsjahr abgewartet werden. Steht das kurz vor dem Ende bzw. ist es vorbei, muss einer der Ehegatten die Scheidung offiziell durch einen Anwalt einreichen und einen sogenannten Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Dabei reicht es, wenn nur einer der Partner den Antrag stellt und sich von einem Anwalt vertreten lässt. Das Scheidungsverfahren selbst dauert mehrere Wochen oder Monate, meist knapp ein halbes Jahr. In dieser Zeit wird dem Partner der Scheidungsantrag durch das Familiengericht zugestellt, es müssen Formulare zu Rentenanwartschaften ausgefüllt werden und auch Regelungen über Scheidungsfolgen können und sollten während dieser Phase festgelegt werden. Wurden alles geregelt bzw. alle Formulare ausgefüllt und an den Anwalt zurückgeschickt, setzt das Gericht einen Scheidungstermin fest, zu dem beide Partner erscheinen müssen. Bei diesem Termin werden beide vom Richter gefragt, ob die Ehe wirklich zerbrochen ist und seit wann man voneinander getrennt lebt. Nach ca. 15-20 Minuten verliest das Gericht das Scheidungsurteil, mit dem man offiziell geschieden ist.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Zu dem formellen Einreichen der Scheidung kommen Dinge, die bestenfalls schon vor dem Scheidungstermin vor Gericht geklärt werden sollten. Ein wichtiger Part ist hier eine Einigung über die Scheidungsfolgen, die mit dem Ehepartner herbeigeführt werden sollte. Denn in der Ehe sind unter anderem gemeinsame Güter vorhanden, aber auch Unterhalt für den Ehegatten oder die Kinder oder der Versorgungsausgleich ist etwas, das sich im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung regeln lässt. Doch welche Themen sollten genau Teil der Scheidungsvereinbarung sein? Und welche Vorteile hat eine solche Regelung? Da eine Scheidung oft große finanzielle Folgen hat, sollte man sich im Vorfeld genauestens über eine Regelung der Scheidungsfolgen bei einem Anwalt für Familienrecht informieren. Denn in dieser Vereinbarung kann man schriftlich alle Rechten und Pflichten beider Ehepartner festlegen. Kann man sich dann noch vor Ablauf des Termins einigen, kann das entsprechende Verfahren vor dem Familiengericht nicht nur schneller ablaufen, sondern auch wesentlich billiger werden.

Wie sollte eine Scheidung vorbereitet werden?

Wer sich scheiden lassen möchte, sollte sich über eines im Klaren sein: Gute Vorbereitung ist dabei unerlässlich! Denn eine Scheidung ist in der Regel mit einer ganzen Reihe von Veränderungen und Konsequenzen – insbesondere finanziell – verbunden. Wer seinem Partner hier zu früh erzählt, dass er sich scheiden lassen möchte, riskiert einiges. So kann es passieren, dass der verlassene Partner nach der Trennung nicht nur traurig, sondern auch wütend reagiert und versucht, einiges in die Wege zu leiten, um einem das Leben so schwer wie möglich zu machen.

Welche Dokumente sind für eine Scheidung nötig?

Wer die Scheidung plant, sollte sich die Zeit nehmen und einen Anwalt zu Rate ziehen. Denn nur ein Experte kann einem ganz genau und auf die Situation abgestimmt sagen, was zur Vorbereitung der Scheidung alles konkret nötig ist. So ist es in der Regel sinnvoll, sich alle Dokumente und Belege, die in Zusammenhang mit der Ehe stehen, zu besorgen oder Kopien anzufertigen. Denn steht die Trennung erst einmal im Raum, versuchen nicht wenige Partner, Dokumente absichtlich zurückzuhalten oder gar zu beseitigen. Will man dann etwas beweisen, steht man ohne die entsprechenden Papiere hilflos da und ist auf die Bereitschaft des Ehegatten bzw. der Ehegattin angewiesen.

Gibt es eine Checkliste zur Vorbereitung der Scheidung?

Um sich auf die Scheidung vorzubereiten und auch keine wichtigen Punkte zu vergessen, ist eine entsprechende Checkliste sinnvoll. Denn wer nach der Ehe keine finanziellen oder sonstigen Verluste erlangen möchte, muss sehr viel beachten. Dabei geht es nicht darum, den jeweils anderen zu hintergehen, es sollte lediglich alles unternommen werden, damit am Ende beide Eheleute auf dem gleichen Stand sind und keiner benachteiligt wird. Sich zu informieren ist hier das A und O, denn wie geht z.B. die Trennung der Güter nach der Trennung vonstatten oder was muss hinsichtlich eines Testamentes beachtet werden? Wie viel Unterhalt muss man selbst oder der Ehepartner zahlen, wer bekommt das Sorgerecht für die Kinder und wie wird der Umgang mit den Kindern geregelt? Auch die gemeinsame Wohnung oder das Haus sind Punkte, die immer wieder für Streitereien sorgen und im Rahmen der Scheidungsvorbereitung beachtet werden sollten.

Ist eine einvernehmliche Scheidung bei uns möglich?

Nicht jede Trennung muss in Streit und Rosenkrieg enden. Denn wer sich noch einigermaßen mit dem Ehegatten versteht und in bestimmten Punkten gemeinsame Regelungen finden kann, kann sich mit einer einvernehmlichen Scheidung viel Ärger und Geld ersparen. Auch für die gemeinsamen Kinder ist diese Art der Trennung meist die beste, da sie in der Regel mit den wenigsten Streitigkeiten abläuft und das sowieso schon veränderte Leben harmonischer gestaltet. Doch welche Fragen müssen überhaupt geklärt werden, damit eine einvernehmliche Scheidung eingereicht werden kann? Ist diese Scheidungsart zwischen mir und meinem Ehepartner möglich? Und welche Vorteile hat eine einvernehmliche Scheidung genau?

Unser Ratgeber beantwortet diese und weitere Fragen und gibt Ihnen so wichtige Tipps und Hilfen, um Ihre Scheidung so gut wie nur möglich vorzubereiten.

Scheidung

Leider hält nicht jede Ehe bis zum Lebensende der Ehegatten, so dass es häufig zur Trennung kommt. Wenn die Eheleute keine gemeinsame Basis mehr haben, sich tagtäglich streiten oder ihre Liebe mittlerweile einem anderen Menschen gehört, ist es mitunter Zeit, die Scheidung einzureichen. Zunächst sollte man aber natürlich um die Ehe kämpfen und sich bewusst machen, dass man die Partnerschaft nicht leichtfertig wegwerfen sollte. Falls jedoch keine gemeinsame Basis mehr existiert und die Differenzen überwiegen, ist es möglicherweise besser, einen Schlussstrich zu ziehen. Nichtsdestotrotz ist eine Scheidung ein großer Schritt, den die beiden Ex-Partner emotional erst einmal verkraften müssen.

Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?

Nicht nur die Tatsache, dass die Ehe keine Zukunft mehr hat, sondern auch das mitunter aufreibende Scheidungsverfahren kann zu einer Belastung werden. Zunächst sollten sich getrennte Ehepaare mit diesem Thema befassen und sich informieren, wie eine Scheidung abläuft. In der Regel muss zunächst das Trennungsjahr absolviert werden, bevor sich ein Ehepartner an einen Anwalt wendet, damit dieser den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreicht. Der andere Partner kann auf einen eigenen Rechtsanwalt verzichten, wenn die Scheidung einvernehmlich verläuft.

Das Gericht legt schließlich einen Scheidungstermin fest, in dessen Rahmen eine Verhandlung stattfindet. Bei dieser Gelegenheit können noch Scheidungsfolgesachen geklärt werden, sofern dies nicht bereits in den Monaten zuvor geschehen ist.

Welche Kosten entstehen durch eine Scheidung?

Eine Scheidung ist stets mit gewissen Kosten verbunden, weil mindestens ein Partner einen Anwalt benötigt und zudem Gerichtsgebühren anfallen. Durch einen Scheidungskrieg werden die Scheidungskosten deutlich in die Höhe getrieben, weil sich das getrennte Ehepaar zwei Anwälte nehmen muss und die Auseinandersetzungen zu einer deutlichen Verlängerung der Verfahrensdauer führen. Das gemeinsame Vermögen, das Einkommen der Ex-Partner, die Anzahl der Kinder und der Versorgungsausgleich sind ausschlaggebend für die anfallenden Kosten der Scheidung.

Kann man einem Scheidungskrieg vorbeugen?

Ein erbitterter Scheidungskrieg dürfte wohl kaum im Sinne der getrennten Eheleute sein. Verletzte Gefühle und gegenseitige Beschuldigungen können allerdings dazu führen, dass sich die Fronten verhärten und nach der Trennung keine Einigung mehr möglich scheint. Ein bestehender Ehevertrag kann einem solchen Konflikt oftmals die Grundlage nehmen, da die Scheidungsfolgen darin bereits eindeutig definiert wurden. Durch den so vereinbarten Güterstand bleiben außerdem keine Fragen bezüglich des Vermögens offen, was die Scheidung erheblich erleichtern kann.

Ehepaare, die über keinen Ehevertrag verfügen, müssen sich aber auch keinen Scheidungskrieg liefern. Beide Parteien sollten an einer Einigung interessiert sein und alle Scheidungsfolgesachen während des laufenden Scheidungsverfahrens friedlich klären.

Welche Konsequenzen hat die Scheidung der Eltern für die Kinder?

Scheidungskinder fühlen mitunter eine große Last auf ihren Schultern, da es die heile Familie, wie sie sie sich wünschen, nicht mehr gibt und Mama und Papa nicht mehr zusammenleben. Persönliche Differenzen zwischen den Eltern werden oftmals auch für den Nachwuchs deutlich spürbar und bringen diesen in eine schwierige Situation, schließlich liebt ein Kind Mutter und Vater gleichermaßen und braucht beide Elternteile. Allein zum Wohle des Kindes gilt es daher, einen Scheidungskrieg zu vermeiden. Stattdessen sollten die Ex-Partner an die Kinder denken und versuchen, die Elternebene differenziert zu betrachten.

Auch nach der Scheidung der Eltern können sich diese nach wie vor das Sorgerecht teilen. Zudem muss aber natürlich geklärt werden, bei welchem Elternteil die Kinder fortan leben sollen und wie der Umgang mit dem anderen Elternteil aussehen soll. Der Unterhalt ist in diesem Zusammenhang ebenfalls ein wichtiges Thema. Die elterliche Sorge liegt demnach in der Regel weiterhin bei beiden Elternteilen, wobei derjenige, bei dem sich das Kind aufhält, die Angelegenheiten des alltäglichen Lebens eigenständig regeln kann. Weitreichende Entscheidungen, wie zum Beispiel die Schulwahl oder die Entscheidung bezüglich einer bevorstehenden Operation, müssen dahingegen gemeinsam von den Eltern getroffen werden. Solange kein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragt, bleiben die Eltern auch nach der Scheidung gleichermaßen verantwortlich für ihre Kinder.

Die Scheidung der Ehe im BGB

Das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, widmet sich unter anderem dem Familienrecht, das ebenfalls die Ehe beinhaltet. In den §§ 1564 bis 1587 BGB geht es um die Scheidung der Ehe, die folglich vom Gesetzgeber genau geregelt wird. Ehepaare, deren Beziehung am Ende ist, vollziehen einerseits eine partnerschaftliche Trennung und andererseits eine rechtliche Scheidung. Dadurch erhält die Trennung einen offiziellen Charakter.

Die rechtskräftige Auflösung einer Ehe bedarf gemäß § 1564 BGB stets einer richterlichen Entscheidung. Dazu ist ein Antrag eines oder beider Ehegatten erforderlich. Weiterhin muss die Ehe gemäß § 1565 BGB gescheitert sein. Das Scheitern der Ehe ist gegeben, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und auch nicht davon auszugehen ist, dass diese seitens der Ehegatten wiederhergestellt wird.

Welche formalen Voraussetzungen gelten für eine Scheidung?

Das Scheitern der Ehe ist grundlegende Voraussetzung für die Scheidung. Grundsätzlich wird ein solches Scheitern der Ehe angenommen, wenn die Eheleute seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen. Auch wenn der Antrag von einem Ehegatten ausgeht und der andere Partner diesem zustimmt, liegt die Vermutung für das Scheitern nach § 1566 BGB nahe. Ansonsten wird das Scheitern der Ehe nach drei Jahren des Getrenntlebens unwiderlegbar vermutet.

Wann kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden?

In der Regel müssen scheidungswillige Eheleute mindestens ein Trennungsjahr absolvieren, bevor sie geschieden werden können. Stellt sich ein Partner quer, müssen die Ehepartner sogar drei Jahre getrennt leben, damit das Scheitern der Ehe anerkannt wird. Selbst wenn sich beide Ehegatten einig sind, kann das Trennungsjahr nicht umgangen werden. Es gibt allerdings Ausnahmen, sofern ein sogenannter Härtefall vorliegt. Ist es dem Antragsteller nicht zuzumuten, mit dem Partner verheiratet zu bleiben, kann eine Scheidung ohne Trennungsjahr erfolgen. Dies ist allerdings die große Ausnahme und beispielsweise bei schweren Bedrohungen oder Gewalt der Fall.

Welche Unterhaltsansprüche können während der Scheidung bestehen?

Ein Scheidungsverfahren kann emotional sehr belastend sein und sich zudem in die Länge ziehen. Wenn sich die einzigen Ehegatten nicht einig sind, kann ein wahrer Rosenkrieg ausbrechen. Das damit verbundene Gerichtsverfahren und der gesamte Trennungsprozess erweisen sich dann als überaus langwierig. Da ist es gut zu wissen, dass während der Scheidung mitunter Anspruch auf Unterhalt besteht. Auf dem Papier hat die Ehe zwar noch Bestand, doch die Realität sieht anders aus. Die Auflösung des gemeinsamen Haushaltes sowie die Trennung der bislang gemeinschaftlichen Finanzen verändert die finanzielle Situation der beiden Partner grundlegend. Mitunter kann einer der Partner Unterhaltsansprüche geltend machen. Hier sind vor allem die folgenden Regelungen zu nennen:

  • Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
  • Unterhalt wegen Alters
  • Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen
  • Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt
  • Unterhalt aus Billigkeitsgründen

Achtung! Tipp aus der Redaktion

Eine Scheidung ist stets eine schwerwiegende Entscheidung, die man nicht leichtfertig treffen sollte. Gleichzeitig sollte man aber auch nicht an der gescheiterten Ehe festhalten. Mit dem folgenden Tipp aus unserer Redaktion können Betroffene das Scheidungsverfahren besser durchstehen und so vielleicht wieder zuversichtlicher in die Zukunft schauen.

Suchen Sie sich einen versierten Fachanwalt beziehungsweise eine Fachanwältin!

Unabhängig davon, ob man mit seinem Noch-Ehepartner bezüglich der Scheidung einig ist oder nicht, sollte man auf keinen Fall auf den fachanwaltlichen Rat verzichten. Menschen, die sich scheiden lassen möchten, sollten daher unbedingt eine Fachanwältin beziehungsweise einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren. Als erfahrener Scheidungsanwalt kann dieser seine Mandanten bestmöglich vertreten und ihnen so zu einer reibungslosen Scheidung verhelfen.

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