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Unterhaltspflichtige Deutsche in Spanien
12-12-2008, 19:49
Beitrag #1
Unterhaltspflichtige Deutsche in Spanien
Hier besteht die Möglichkeit Erfahrungen, Tipps und Infos von unterhaltspflichtigen Vätern die in Spanien leben und arbeiten weiterzugeben. Vielleicht können hier auch Informationen aus anderen Threads spanienspezifisch zusammengeführt werden.
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12-12-2008, 22:49 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-12-2008 22:53 von Pussy Galore.)
Beitrag #2
RE: Unterhaltspflichtige Deutsche in Spanien
Den ersten Beitrag im Forum gefunden - er bezieht sich auf eine spanische Treuhand SL
http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=222

RE: Kindesunterhalt - Was tun, wenn man nicht die volle Summe zahlen kann?
Wenn es sich um eine Kapitalrente handelt und Du sowieso vorhast nach Spanien zu gehen hast Du die Möglichkeit (Achtung, nicht bei jeder Versicherungsgesellschaft!) als Begünstigten eine Treuhandgesellschaft anzugeben, ebenso kannst Du Deine Immobilie einer Treuhandgesellschaft übertragen, Du hast selbstverständlich auf alles als einziger Zugriff.

Kontaktiere einen spanischen Anwalt! Das ist von jedem deutschsprachigen spanischen Anwalt eine Standardübung, die "Gründung", eigentlich "Übernahme" einer Treuhand-SL kostet peanuts und kein deutscher Staatsanwalt hat die Möglichkeit Dir auf die Schliche zu kommen, es sei denn Du verplapperst Dich und nennst dabei noch zufälligerweise den Namen der Gesellschaft inkl. Steuernummer, aber selbst da wird es schwierig für die Gläubiger. Google einfach nach spanischen Anwälten, bei dieser Standardübung ist es egal welchen Du nimmst, kontaktiere einige von ihnen und geh einfach zu dem bei dem Du das beste Gefühl hast.

Die Möglichkeit der Treuhandgesellschaft hat sehr viele Vorteile, nicht nur, dass Du nicht Gefahr läufst Dein Dach über dem Kopf zu verlieren, auch ist es definitiv nicht möglich das Konto dieser Gesellschaft zu pfänden aufgrund Deiner Privatschulden.
Das ist speziell in der heutigen Zeit sehr wichtig, ein Leben ohne ATM-Karte, Kreditkarte, die Möglichkeit Telefon, Internet vom Konto abbuchen zu lassen,..... ist selbst in Spanien sehr einschränkend.
Wenn Du das mit der Gesellschaft nicht ausplauderst wirst Du ewig Deine Ruhe haben und es gibt Dir die Möglichkeit Deine Schulden nach Deinen Möglichkeiten zu bezahlen und nicht nach den unterstellten Möglichkeiten.

Um ganz sicher zu gehen, das wird Dir aber auch der Anwalt noch sagen, NIEMALS von dem Konto der Treuhandgesellschaft auf Dein Privatkonto überweisen, ausschliesslich Sachen vom Konto der Treuhandgesellschaft abbuchen lassen die auch auf die Treuhandgesellschaft angemeldet sind - das sind die beliebtesten Fehler, die aber die einzige Möglichkeit darstellen Dir Dein Haus und Geld doch noch wegzunehmen. Das ist aber auch gar nicht so schwierig einzuhalten, das Haus gehört der Gesellschaft, folgedessen bezahlt auch die Gesellschaft Strom, Wasser, Internet,...eine Anmeldung unter Deinem eigenen Namen, zum Beispiel beim Telefon (ein beliebter Fehler weil die Anmeldung privat schneller geht) ist zu vermeiden.
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12-12-2008, 23:50 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-12-2008 00:40 von Pussy Galore.)
Beitrag #3
RE: Unterhaltspflichtige Deutsche in Spanien
Und hier noch ein interessanter Link:

http://www.gomopa.net/Finanzforum/Insolv...anien.html

P.S. Bitte Datum beachten - ist von 2005
Noch mehr zum Thema Familienrecht in Spanien:
http://www.trennungsfaq.de/forum/showthr...ht=spanien

"Ein Deutscher muesste Unterhalt nach Deutschland bezahlen (wohnt in Malaga). Nachdem seine in Deutschland lebende EX durch die Vollstreckung des deutschen Titels in Andalusien ihr Geld haben wollte, erhob der EX vorm spanischen Gericht die Einrede der betruegerischen Titelerlangung in Deutschland durch fiktive Einkommenfestsetzung im deutschen Urteil mit Einkommensnachweisen, die aus seinem frueheren Leben in Deutschland herruehren (hat EX dem deutschen Gericht vorgelegt). Dieses Einkommen hat er aber nicht mehr in Spanien.

Stand der Dinge: das spanische Gericht hat die Vollstreckung ausser Vollzug gesetzt und wird dem deutschen Gericht die neuen spanischen Einkommennachweise des Mannes hinschicken.
Die EX hat bereits Beschwerde beim spanischen Gericht eingelegt und verlangt die Einhaltung internationaler Abmachungen. Hat spanisches Gericht abgelehnt mit dem Hinweis, das es eine Stellungnahme des deutschen Gerichts verlangen will, auf welchen Grundlagen das Urteil zustandegekommen war.
Es kann jetzt also wiedereinmal so sein, dass das deutsche Urteil wieder fuer nicht vollstreckungsfaehig erklaert wird, weil es den Grundsaetzen des spanischen Terretoriums widerspricht.

Der Trick: Durch die internationalen Abkommen wird das Urteil zwar anerkannt, kann aber wegen dem Ordre Public fuer nicht vollstreckungsfaehig erklaert werden."
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15-12-2008, 06:38
Beitrag #4
RE: Unterhaltspflichtige Deutsche in Spanien
Ausgezeichnet! Länderspezifisch mal zu untersuchen, welche Probleme aufkommen können und welche nicht...

Aus eigener Erfahrung möchte ich nur Eines zum Besten geben: Dies gilt für alle Länder!

Ich analysierte die Situationen vieler Länder, bevor ich mich entschied, in ein anderes Land zu gehen.
Ins Kalkül zog ich alles, was ich im Moment an Informationen sammeln konnte und so ging ich nach Polen.
Ich sagte mir, dass die Polen so weit von europäischen Strukturen entfernt seien, dass ich dort erstmal sicher bin. Jedoch, wie wir heute alle wissen, gab es eine rasante Entwicklung und Polen hat mittlerweile alle 'relevanten' Abkommen abgezeichnet und siehe da, plötzlich steht der Zwangsvollstreckung und Verfolgung meiner Person in Polen nicht mehr viel im Weg! Es hapert im Moment nur noch an Kleinigkeiten, wie die Sprache, um deutsche Begehren umzusetzen. Ich bin Realist: Ich baue meine Zukunft nicht auf Slogans auf: 'Es wird niemals...' oder 'Die Beamten verhalten sich alle ....'
Will sagen, dass der heutige Stand der Dinge nicht die Entscheidungsgrundlage für eine Veränderung sein sollte, sondern eine realistische Einschätzung der Zukunft, auch wenn es vielleicht keiner hören mag.
Es werden alle Behinderungen aus dem Weg geräumt, um den Weg freizumachen, derer habhaft zu werden, die sich aus dem Staub machen. Es ist nur eine Frage der Zeit.
Selbst fachkundige Personen wie Anwälte wurden schon eines Besseren belehrt.
Ich glaube nicht, dass es in Europa noch irgendwo sicher ist. Selbst in Asien ist es nicht sicher. Die einzige Sicherheit erwächst aus dem eigenen Handeln unter Berücksichtigung der politischen Entwicklung. Somit ist das Problem nicht statischer sondern dynamischer Natur und man muss jeden Tag wieder erneut überprüfen, ob die gestrige Entscheidung heute noch richtig ist, also wie eine Schleife im Computerprogramm zu sehen.
Ich möchte mit diesem Beitrag niemanden abhalten, sondern nur vor Verallgemeinerungen warnen, die unter Umständen Illusionen hervorrufen könnten.
Ich bin auf jeden Fall nicht dort, wo andere gauben, dass ich dort sei und es geht mir hervorragend! Es ist in Wirklichkeit ganz anders!!!

Al Bundy, der Damenschuhverkäufer im Exil

"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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15-12-2008, 09:07 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-12-2008 09:08 von ali mente.)
Beitrag #5
RE: Unterhaltspflichtige Deutsche in Spanien
(12-12-2008 23:50)Pussy Galore schrieb:  Stand der Dinge: das spanische Gericht hat die Vollstreckung ausser Vollzug gesetzt und wird dem deutschen Gericht die neuen spanischen Einkommennachweise des Mannes hinschicken.
Die EX hat bereits Beschwerde beim spanischen Gericht eingelegt und verlangt die Einhaltung internationaler Abmachungen. Hat spanisches Gericht abgelehnt mit dem Hinweis, das es eine Stellungnahme des deutschen Gerichts verlangen will, auf welchen Grundlagen das Urteil zustandegekommen war.
Es kann jetzt also wiedereinmal so sein, dass das deutsche Urteil wieder fuer nicht vollstreckungsfaehig erklaert wird, weil es den Grundsaetzen des spanischen Terretoriums widerspricht.

In einem anderen Thread wurde beireits erwähnt, dass es in Zukunft leichter sein soll, Deutsche Titel im EU-Ausland zu volstrecken. Es soll sogar so einfach sein, dass dieser Titel von z.B. spanischen Gerichten gar nicht mehr anerkannt werden muss, sondern direkt vollstreckt werden kann.

Ist da was wares dran? Wie sieht das dann aus in bezug auf den beschriebenen Fall?

Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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15-12-2008, 09:16
Beitrag #6
RE: Unterhaltspflichtige Deutsche in Spanien
@Al
Sehr interessant, was Du da schreibst. Ich habe auch schon überlegt, wohin mich meine Reise führt, wenn die Luft hier in der Schweiz zu dick zum Atmen wird. Nach der Thailand-Geschichte von Cocktail und allen Beteiligten, muss man wohl sagen, dass kein Land der Welt wirklich sicher ist. Die beste Sicherheit ist, wie Du auch sagst, die eigene Mobilität.
Deshalb versuche ich mich zu virtualisieren, d.h. keine Verträge mehr abzuschliessen, alle Verbindungen übers Internet laufen zu lassen. So kann ich im richtigen Augenblick, wenn die Zahl der Rechtsbeugungen so gross geworden ist, dass ein weiteres ankämpfen sinnlos ist (ist es vermutlich jetzt schon), kurzerhand meinen kleinen Koffer nehmen und mich unvermittelt auf die Reise machen.

Schöne Grüsse vom V-Man
(Ein William Wallace der Unterhaltsbetrogenen)
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15-12-2008, 22:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-12-2008 23:07 von Pussy Galore.)
Beitrag #7
RE: Unterhaltspflichtige Deutsche in Spanien
Ein paar Infos zur Unternehmensgründung und dem Gesundheitssystem in Spanien:

Selbstständige (Autónomos) müssen einen Beitrag für die Sozialversicherung monatlich entrichten (von einem spanischen Konto aus - egal ob Residenten oder Nicht-Residentenkonto. Der Pflichtbeitrag liegt ungefähr bei 260,-€ und beinhaltet Rentenversicherung und Krankenversicherung im staatlichen System. Für einen kleine Aufpreis kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Bis zum 40. Lebensjahr muss lediglich der Pflichtbeitrag gezahlt werden, danach kann mehr eingezahlt werden um auch entsprechend mehr Rente zu bekommen. Hinzu kommt eine Gebühr von ungefähr 70,-€/monatlich für sogenannte Consultores (Unternehmensberater/Steuerberater). Diese regeln die Behördengänge machen Veträge, die Steuer - sprich, halten einem den Rücken frei. Man kann es natürlich auch alles selbst machen, ist aber nicht unbedingt empfehlenswert.

Eine S.L. (Sociedad Limitada) in etwa vergleichbar mit einer GmbH ist etwas komplizierter. Man benötigt eine Kapitaleinlage von 3000,-€ auf einem spanischen Geschäftskonto und einen Notar und nach Möglichkeit einen Consultor. Um den Soialversicherungsbeitrag in selber Höhe wie obenstehend kommt man als Geschäftsführer auch nicht herum. Insofern ist mit Kosten zu rechnen. Im Vergleich zur deutschen Privatkrankenversicherung ist es allerdings ein sehr geringer Betrag und man zahlt gleichzeitig in seine Rente ein.

Das spanische Gesundheitsystem ist nach meiner Erfahrung gut. Es gibt staatliche Ärtzehäuser (Ambulatorios) in die man gehen muss. Dort bekommt man einen "Hausarzt" zugewiesen zu dem man bei Wehwehchen geht. Dieser überweist einen an Spezialisten. Mitunter herrschen längere Wartezeiten - es geht etwas militärisch zu, je nach Bundesland (Comunidad) ist die Qualität verschieden.
Im Notfall kann man in diese Ambulatorios oder auch Krankenhäuser gehen. Diese müssen einen auch ohne Krankenversicherung behandeln.

Generell gilt: Kaum jemand spricht Englisch in Spanien (ausser in Touristengegenden). Also unbedingt Spanischkenntnisse mitbringen.
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15-12-2008, 23:04
Beitrag #8
RE: Unterhaltspflichtige Deutsche in Spanien
Ich werde anfangen Spanisch zu lernen - denn egal wo - Südamerika oder Spanien - es kann ungemein nützlich sein.
V-Man
(der langsam merkt, in welcher S...ss Lage er ist)
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16-12-2008, 02:28 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-12-2008 02:51 von gleichgesinnter.)
Beitrag #9
RE: Unterhaltspflichtige Deutsche in Spanien
Nun mal langsam mit den Pferden...

Ich wohne jetzt seit fast 14 Jahren hier in Spanien und bin auch genauestens informiert über die Rechtslage hier mit Vollstreckungen usw., weil ich direkt davon betroffen sein KÖNNTE. Aber, und das sage ich jetzt mit aller Deutlichkeit, man kann sich auf den Tag X des deutschen Vollstreckungsversuch vorbereiten und dann können die einem GAR NICHTS! Und bitte, ich kenne keinen, der nicht davon weiss, dass da was in dieser Richtung auf einen zukommt, denn sonst könnte man sich sofort wehren, weil man vom deutschen Urteil, das dazu notwendig ist, nichts wusste und keine Gelegenheit hatte zur Stellungnahme oder ähnliches.
Jeder der also davon betroffen ist, kann sich vorbereiten und dementsprechend sein Vermögen schützen und da gibt es hier EINIGE Möglichkeiten. Das fängt schonmal mit dem Pfändungsversuch aufs Gehalt an, das man hier ganz leicht auf Mindestlohn absenken lassen kann sodass hier schonmal der Hahn zugedreht ist, denn den Rest kann man sich schwarz ausbezahlen lassen.
So mache ich es im Moment und wenn der Vollstreckungsversuch mal aus Deutschland kommen sollte, dann ist meine Nomina (Gehaltszettel) so niedrig, das eine Pfändung unmöglich ist.
Wenn man noch etwas Vermögen hat, kann man auch dies ganz leicht dort bunken, wo kein Gerichtsvollzieher drankommt. Das Stichwort heisst Drittstatt. Man nehme sein Vermögen, eröffne ein Konto zum Beispiel in Luxemburg oder Österreich und transferiere es dorthin und zwar über ein Konto eines Bekannten oder eines Anwalt zum Beispiel. Dann lasse man sich ein Kreditkarte zuschicken, damit man sich schnell Geld holen kann, wenn man es braucht. Wenn es dann noch eine Internetbank ist, worüber man dann übers Netz sein Konto verwalten kann, ist es perfekt. Hier kann ich zum Beispiel die ING Gruppe (auch in Deutschland unter DIBA bekannt) empfehlen. Die haben in fast jedem europäischen Land ein Standbein. Und dabei gibt es noch um die 3 % Zinsen drauf!
Die eben vorgestellte Möglichkeit ist die sicherste und wenn man seinen Mund hält, bombensicher zu 100%. Hier kommt kein spanischer Gerichtsvollzieher hin. Ausserdem gibt es noch die Möglichkeit der NICHTresidentenkonto, das ebenfalls NOCH sicher ist, was aber nicht verzinst wird. Auch hier ist es geschützt, das Vermögen, da es für das spanische Finanzamt nicht sichtbar ist!
Zum Thema Vollstreckung in Spanien:

Ich muss jetzt mal sagen, das es hier kaum Vollstreckungen gibt, da es hier absolut unüblich ist und auch sehr schwer zu realisieren. Vorher müssen hier eine Menge Dokumante ausgestellt werden und so einen Titel bekommt man nicht so schnell wie in Deutschland. Und wenn, dann kann man sich mit dem Papier, das die Zeilen nicht wert ist, sich beinahe den Hintern abwischen denn ausser der Gehaltsvollstreckung ist der Rest viel zu aufwändig und bedarf wegen jeder weiteren Recherche (Kontopfändung, Beteiligungen und nicht eigens benutzte Inmobilie) einen neuen Gerichtsbeschluss.
Und um damit noch das Sahnehäubchen auf das ganze Gezetere zu setzten, gebe ich mal kurz durch, was dem deutschen Vollstreckungsversuch in Spanien dem GLÄUBIGER bekannt sein muss, um VIELLEICHT an einer erfolgreichen Vollstreckung zu glauben:


Name, Vormane, Anschrift, Geburtsdatum (geht ja noch)
DNI oder NIE (Personalnummer oder Ausländernummer) .... hier wird es schon für manche sehr schwer, weil unbekannt
Arbeitgeber (auch nicht gerade leicht, wenn man es nicht weiss)
Kontonummern und Bankinstitute (auch das ist nicht gerade einfach, und wenn man das nicht weiss, wird es sehr schwer)
Grundbucheintragungen bei Inmobilien (wer seine Inmobilie in einer S.L. eingebracht hat, dann gute Nacht, unpfändbar!)

Desweiteren sind noch eine Reihe anderer Angaben zu machen, die aber irrelevant sind, wenn sie nicht bekannt sind.
ABER, wenn EINER der oben genannten Punkte nicht bekannt ist, dann muss erstmal gesucht werden....und das DAUERT und DAUERT. Wer jetzt allein immer noch sein Vermögen auf dem eigenen Konto in Spanien hat, kann immer noch beruhigt sein, denn dann wird erstmal das Finanzamt gefragt, wo der Schuldner eventuell was hat. Und dazu bedarf es vorher ein Gerichtsbeschluss für diese Anfrage. Und das DAUERT... Und jetzt der Knaller: Das Finanzamt fragt schriftlich bei der Person nach, ob man Angaben machen will, wenn es denen nicht bekannt ist. Der berühmte Wink mit dem Zaunpfahl...
Und bei Kontonachfragen wird es ganz haarig, denn da wird zwar auf Anfrage die Kontonummer rausgerückt, aber ob was drauf ist, weiss immer noch keiner von aussen...um das zu erfahren, bedarf es wiederum eines Gerichtsbeschlusses und bis dahin hat man vom eigenen Bankinstitut den nächsten Wink mit dem Zaunpfahl bekommen, wenn man mit denen gut gestellt ist.

Übrigens: Wenn der erwünschte Vollstreckungsversuch nach einiger Zeit fruchtlos bleibt wird vom örtlichen Gericht sehr schnell ein Brief an den Schuldner geschickt und nachgefragt, ob man dazu Angaben machen will, ja genau, ob nam will, denn es gibt im spanischen Gesetz ein Recht eines jeden Bürgers, das er keine Angaben zu seinem Vermögen machen muss. Er kann sich für insolvent erklären und das wars dann! Dann wird ein Brief zurückgeschickt an den deutschen Gläubiger, das der in Spanien lebende Schuldner kein Vermögen hat und nicht vollstreckt werden kann. Aus die Maus!

Meinem spanischen Anwalt ist noch kein erfolgreicher deutscher Vollstreckungsversuch aus Deutschland auf den Kanaren bekannt geworden und der kennt sich hier wirklich gut aus. Ausserdem ist ihm bekannt, das ausländische Vollstreckungsversuche nur sehr ungern bearbeitet werden, weill dann Kapital abgezogen werden muss, das dem spanischen Konsum veringert.

EU Abkommen hin oder her, was wirkt denn ein Abkommen, wenn der Vollstreckungsversuch im Sand verläuft und nach einiger Zeit völlig eingestellt wird weil kein Geld da ist? Zaubern kann so ein Abkommen auch nicht und es steht auch nirgends im Abkommen geschrieben, wie lang das Verfahren zu dauern hat und ab wann man es wegen Erfolglosigkeit einstellen kann.
Meinem Anwalt sind schon Fälle bekannt, wo das spanische Gericht nach ein paar Monaten des Vollstreckungsversuchs aus Deutschland eine Meldung zurückgeschickt hat, das nicht vollstreckt werden kann OBWOHL der Schuldner gar nichts davon wusste. Mit anderen Worten, es wurde einige Monate liegengelassen und dann zurückgeschickt. Erfahren haben es dann die Schuldner erst von Deutschland aus über andere Quellen. Es wäre schon was zu vollstrecken gewesen teilweise, aber der Schuldner wurde nichtmal angeschrieben, das was gegen ihn vorliegt oder er nach ergebnisloser Suche Angaben machen kann oder soll. Nix!

Tolles Abkommen...wirklich sehr fruchteinflössend!

gleichgesinnter
Noch ein kleinerLink zum nachlesen:

http://europa.eu/scadplus/leg/de/s22003.htm

Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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16-12-2008, 03:29 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-12-2008 03:43 von gleichgesinnter.)
Beitrag #10
RE: Unterhaltspflichtige Deutsche in Spanien
Hier der momentante Stand des neuen Abkommens in der EU (ist noch nicht durch):

http://ec.europa.eu/prelex/detail_dossie...sId=193665
Und SO soll das neue EU Abkommen aussehen:

Als PDF zum download (unten)

Naja, auch hier kann ich nur drüber lachen, denn wer involviert ist, den kratzt das Ganze nicht weil Vorkehrungen getroffen wurden!

gleichgesinnter

Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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16-12-2008, 09:27
Beitrag #11
RE: Unterhaltspflichtige Deutsche in Spanien
Mit großem Interesse habe ich die Postings in diesem Thread studiert.

Sehr interessant finde ich die Gründung eine S.L., wenn man sich selbständig machen will.

Was mich auch noch brennend interessieren würde, ob und nach wieviel Jahren die Möglichkeit besteht, die spanische Staatsangehörigkeit zu erwerben und ob vielleicht schon jemand Erfahrungen damit gemacht hat.

Ich meine, mal irgendwo gelesen zu haben, dass dieses grundsätzlich nach 10 Jahren möglich ist; diese Zeit soll in Zukunft für EU- Bürger verkürzt werden.

Wenn nach 10 Jahren die Gültigkeit des deutschen Passes abläuft, könnte das interessant werden....

Was vielleicht noch gut wäre zu wissen, ist, ob man bei Beantragung ein (deutsches) polizeiliches Führungszeugnis benötigt - was vielleicht schwierig werden kann, wenn eine Anzeige wg. Unterhaltspflichtverletzung vorliegt.

Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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17-12-2008, 00:03 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-12-2008 00:26 von Pussy Galore.)
Beitrag #12
RE: Unterhaltspflichtige Deutsche in Spanien
Es ist die Frage inwieweit eine spanische Staatsbürgerschaft notwendig ist. Den deutschen Pass bzw. Personalausweis bekommt man über das örtliche Konsulat bzw. über die Botschaft in Madrid. Hierin wird eine spanische Adresse vermerkt (ohne Straße). Ob sich hier so quer gestellt wird wie in Detlef´s Fall scheint mir unrealistisch, frei nach dem Motto: "Entweder du zahlst, oder du bekommst keinen Pass." Schließlich ist der Vollstrecker ja der spanische Staat und somit ist die deutsche Botschaft nicht direkt involviert.

Hinweis zur S.L.
Eine Adresse in Spanien muss meines Wissens vorhanden sein. Hier zu beachten ist dass man eine Wohnung in Spanien nicht so leicht anmietet wie in Deutschland. Zum einen gibt es recht wenig Mietobjekte (abgesehen von Urlaubsgegenden) und sie sind recht teuer und zum anderen werden Wohnungen meistens über Makler (Imobiliarias) vermittelt. Kosten: eine Monatsmiete Kaution und eine Miete Provision (Blutsauger...) und wird bei besseren Objekten gerne an Referenzen, Arbeitsstelle und Bankbürgschaften festgemacht. Bei Absteigen und in unbeliebten Gegenden ist es leichter eine Wohnung zu bekommen. Es kann also empfehlenswert sein am Anfang in einer W.G. zur Untermiete zu wohnen...

Die Praxis des gesplitteten Gehalts wie sie von Gleichgesinnter geschildert wurde kann ich bestätigen. Auch aus eigener Erfahrung. Vorteil des Arbeitgebers: geringere Sozialabgaben. Und dieses Argument zieht immer. Somit ist man im spanischen Sozialversicherungssystem und bekommt den Rest "schwarz" auf das Konto überwiesen (!) oder ausbezahlt. Oftmals werden auch einfach weniger Stunden im Arbeitsvertrag vermerkt und ein Wechselturnus, bzw. flexible Stundenableistung ausgemacht. Damit kommt es wieder auf das Gleiche raus und der Arbeitgeber ist im Falle eines Betriebsunfalles abgesichert da der Arbeitnehmer "offiziell" beim Arbeiten war auch wenn er bereits die Wochenstunden schon abgeleistet hatte, etc., etc. Hier einfach den Consultor fragen - es gibt eine Menge weiterer Praktiken sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
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17-12-2008, 09:27
Beitrag #13
RE: Unterhaltspflichtige Deutsche in Spanien
(16-12-2008 09:27)ali mente schrieb:  ... polizeiliches Führungszeugnis - was vielleicht schwierig werden kann, wenn eine Anzeige wg. Unterhaltspflichtverletzung vorliegt.

Im Führungszeugnis stehen nur rechtswirksame Urteile eines Gerichtes drin. - Keine Bußgelder, keine Strafbefehle, keine laufenden Anzeigen.
Beantrage doch einfach ein, dann siehste, was los ist!

Im Bürgerbüro Deiner Wahl legst Du 13 EUR auf den Tisch und dann bekommst Du das Führungszeugnis bequem nach Hause geschickt.
Besser gehts doch nicht!
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17-12-2008, 15:51
Beitrag #14
RE: Unterhaltspflichtige Deutsche in Spanien
Noch eine Info zum Gesundheitssystem die ich vergessen hatte anzuführen: Im staatlichen System sind Zahnbehandlungen nicht eingeschlossen. Hier gibt es private Zusatzversicherungen.
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22-12-2008, 19:39
Beitrag #15
RE: Unterhaltspflichtige Deutsche in Spanien
Hallo Freunde,

hier ein Link wegen Antrag auf pol. Führungszeugnis für im Ausland lebende Germanistaner:

http://www.bundesjustizamt.de/cln_092/nn...nortA.html

Allerbeste Grüße aus Belgien,

Goddiejens
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22-01-2009, 09:38
Beitrag #16
RE: Unterhaltspflichtige Deutsche in Spanien
Liebe Leidensgenossen,

ich bin gerade von meinem Trip auf die kanarischen Inseln zurück und habe vielleicht einige interessante Informationen für euch, die ich aus diversen Gesprächen erhalten habe:

Die Finanzkriese ist auch an den Kanaren nicht spurlos vorbei gegangen und viele Gastronomen beklagen, dass das Geld nicht mehr so locker sitzt, wie in den vergangenen Jahren. Auch die Imobilienpreise sind im Keller und auf meinen Ausflügen, waren mehr Schilder "Se Vende" (zu verkaufen) zu sehen, als bei meinem vergangenen Besuchen auf der Insel meiner Wahl.

Wer sich entschließt, auf die Kanaren auszuwandern, sollte sich gut überlegen, was dort beruflich noch Zukunft hat. In der Gastronomie sieht es eher schlecht aus. Es werden nur kurzfristige Arbeitsverträge gemacht, was auch den Grund hat, dass bei langfristigen Arbeitsverträgen in Spanien, hohe Abfindungen gezahlt werden müssen.

Die Lebenshaltungskosten, insbesondere Lebensmittel, sind teurer als in Deutschland und das Durschnittseinkommen liegt bei etwa tausend Euro - obwohl ich glaube, dass das nur die offiziellen Zahlen sind, da wie gesagt, auch mal gerne ein Teil schwarz ausgezahlt wird und man muss bedenken, dass die Abzüge deutlich weniger sind als hierzulande.

Nun zu den positiven Dingen:
Was meiner Meinung nach gute Chancen hat, sind Pflege-, Gesundheits-, und Beautyberufe. Auch Fachkräfte im Bau, werden trotz rückgängiger Auftragszahlen für Neubauten, immer noch gerne genommen.

Die risikoreichste aber beste Möglichkeit auf den Kanaren Fuß zu fassen ist, eine Marktlücke zu erkennen und eine Selbständigkeit anzustreben.
Neben den üblichen Fixkosten wie Pacht, Energiekosten usw. hat man in Spanien deutlich weniger Beiträge an irgendwelche Sesselfurzerbehörden abzudrücken - d.h. lediglich die Beiträge für die Kranken- und Rentenversicherung (Seguro Social) in Höhe von monatlich ca. EUR 230,-- müssen abgeführt werden und das Beste ist, diesen Beitrag kann man noch voll den Geschäftsausgaben anrechnen. Dann kommt natürlich noch die Einkommenssteuer, welche man als Sebständiger gut steuern kann...

Das Gesundheitssystem auf den Kanaren ist erstklassig und deutlich besser, als in Deutschland. Es funktioniert ähnlich, wie das Hausarztprinzip.

Bei kleineren Wehwehchen geht man zum Appotheker. Bei größeren, in das "Centro Salud" (Gesundheitszentrum) und wird dort an den Facharzt überwiesen. Für rund 60 EUR mehr im Monat, kann man auch eine private Zusatzversicherung abschließen, mit der man gleich zu einem Facharzt gehen kann.

Die Klinik auf Gran Canaria zählt zu den besten in ganz Europa und auch wenn man auf einer anderen Insel lebt, wird der Flug nach Gran Canaria von der Seguro Social bezahlt.

Wichtig: Ob Arbeitnehmertätigkeit oder Selbständigkeit - Spanisch lernen!! Auch Englischkenntnisse sind von Vorteil, da viele Residenten Engländer sind.

Ich sage mir immer, wo ein Wille, da ein Weg.

Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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26-01-2009, 07:17
Beitrag #17
RE: Unterhaltspflichtige Deutsche in Spanien
Danke, ali mente,

da hast Du in aller Kürze doch schon mal die wesentlichen Dinge benannt. Ich bekomme die Finanzkrise gerade in den Philippinen zu spüren: Vor wenigen Jahren erhielt ich spitze 1 Euro = 74 Pesos, gestern in zentraler Lage in Cebu nur noch 1 Euro = 60.5 Pesos.

Dennoch: Ich hole jetzt meine Herzdame hier raus nach Belgien. Anschliessend gehen wir binnen knapp 2 Jahren zusammen in die Sonne, Richtung Süden, ausserhalb der EU.

Reismehl
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26-01-2009, 08:18
Beitrag #18
RE: Unterhaltspflichtige Deutsche in Spanien
Hier noch eine kleine Ergänzung:

Wer überlegt sein Auto mit nach Spanien mitzunehmen sollte sich das gut überlegen, da die Einfuhr mit hohen Kosten verbunden ist. Das Fahrzeug wird grundsätzlich nachversteuert (Verkehrswert) und muss trotz deutschen TÜV vom spanischen TÜV noch mal abgenommen werden was wiederum Kosten verursacht.

Es ist günstiger sein Fahrzeug in Deutschland zu verkaufen und in Spanien ein Neues zu erwerben, auch da die Autos in Spanien günstiger sind, als in BRD.

Steuern und Versicherung sollen günstiger sein als hierzulande.

Man sollte sich sowieso überlegen, sein Hab und Gut in Deutschland zu Geld zu machen, da gerade der Transport auf die Kanaren mit hohen Kosten verbunden sind. Auf den Kanaren gibt es auch IKEA.

Für die Motorradfahrer:
Leider ist Motorradfahren in Spanien wohl deutlich teurer, als in Deutschland, da neben der Beiträge zur Seguro Social eine zusätzliche Kranken-, bzw. Unfallversicherung abgeschlossen werden muss, die so EUR 300,-- im Jahr kosten soll. Außerdem sollen die Steuern für Mopeds auch ziemlich hoch sein.

Ich habe jemanden getroffen, der nur eine 50'er fährt und die vorgenannten Kosten hat.

Vielleicht weiß der ein oder andere noch mehr zum Thema Motorrad und Kosten zu sagen, da ich eigentlich ungern auf ein geliebtes Zweirad verzichten möchte.

Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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26-01-2009, 09:31 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-01-2009 09:33 von Max.)
Beitrag #19
RE: Unterhaltspflichtige Deutsche in Spanien
(26-01-2009 08:18)ali mente schrieb:  Es ist günstiger sein Fahrzeug in Deutschland zu verkaufen und in Spanien ein Neues zu erwerben...
Am Rande:
Ein Fahrzeug bekommt einmal in seinem Leben ein Kennzeichen und wird einem Käufer weitergegeben. Es entfallen also die lästigen Kennzeichenwechsel wie in Deutschland üblich.



(26-01-2009 08:18)ali mente schrieb:  zusätzliche Kranken-, bzw. Unfallversicherung abgeschlossen werden muss, die so EUR 300,-- im Jahr ...
Das klingt aber tüchtig hoch.
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