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Vaterpflichten sträflich vernachlässigt
10-03-2010, 20:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-03-2010 20:46 von borni.)
Beitrag #1
Vaterpflichten sträflich vernachlässigt
Ein Vater hat "Probleme mit seinen Pflichten als Erzeuger". Nämlich mit der Zahlung von Unterhalt.

Für diese „Verletzung der Unterhaltspflicht“ saß er bereits vier Monate im Gefängnis. Ein Umdenken bewirkte der Knastaufenthalt offenbar nicht.
Dass er trotz eines Monatsverdiensts von rund 1400 Euro monatelang kein Geld für seinen Sohn überwies, rechtfertigte er damit, dass die Kindsmutter ihm jeglichen Kontakt mit dem Buben verweigere.

Dass der Angeklagte seit Herbst 2007 „arbeitssuchend“ ist, zurzeit Hartz IV bezieht und bei einem Bestattungsunternehmen einen Minijob hat - und damit keinen Unterhalt zahlen muss -, sah der Richter kritisch.
Mit zu wenig Nachdruck Arbeit gesucht


"Gnädigerweise" gab es 6 Monate auf Bewährung.

Zusätzlich muss der Mann 100 Euro im Monat an sein Kind zahlen und sich ernsthaft um Arbeit umschauen, um künftig den vollen Unterhaltssatz zahlen zu können.
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home...,4503.html

Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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10-03-2010, 21:18
Beitrag #2
RE: Vaterpflichten sträflich vernachlässigt
(10-03-2010 20:45)borni schrieb:  "Gnädigerweise" gab es 6 Monate auf Bewährung.

Ich würde mich da ungerecht behandelt fühlen, 6 Monate ohne Bewährung iss wohl ein Witz. Frau Richterin ich bekenne mich Schuldig, ich bitte um 3 weitere Jahre freier Kost und Logie. Gabs son Fall mal?
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10-03-2010, 21:26
Beitrag #3
RE: Vaterpflichten sträflich vernachlässigt
(10-03-2010 21:18)Tee-Rak schrieb:  Frau Richterin ich bekenne mich Schuldig, ich bitte um 3 weitere Jahre freier Kost und Logie. Gabs son Fall mal?

Ja, diese Fälle gibt es. Nicht so selten. Ich kenne selber einen. Die kommen aber weder ins Gefängnis noch in die Zeitung. Denen will man keine öffentliche Plattform geben. Häufig ist auch, dass Bewährungsstrafen ausgesprochen werden aber die Bewährungsauflagen (Unterhalt zahlen) nicht erfüllt werden können. Dass dann die Bewährung widerrufen wird, wie es eigentlich passieren müsste, ist nur ganz selten der Fall.

An diesem Punkt winken Richter und selbst Staatsanwälte ganz leise ab und sagen nichts mehr. Riesen, die aus einem Stein Wasser quetschen wollten.

http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=69&pid=3432#pid3432
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10-03-2010, 21:57
Beitrag #4
RE: Vaterpflichten sträflich vernachlässigt
Man stelle sich vor:
6 Monate Knast:
6*30 = 180 Tage á 100,- EUR/Tag
= 18.000 EUR

Eine stattliche Summe. Ok, ich nehme den Knast.
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10-03-2010, 21:58
Beitrag #5
RE: Vaterpflichten sträflich vernachlässigt
(10-03-2010 21:26)p schrieb:  
(10-03-2010 21:18)Tee-Rak schrieb:  Frau Richterin ich bekenne mich Schuldig, ich bitte um 3 weitere Jahre freier Kost und Logie. Gabs son Fall mal?
Denen will man keine öffentliche Plattform geben.

Versteh ich nicht ganz, die wollen oder können nicht mehr?
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10-03-2010, 22:22
Beitrag #6
RE: Vaterpflichten sträflich vernachlässigt
(10-03-2010 21:58)Tee-Rak schrieb:  
(10-03-2010 21:26)p schrieb:  
(10-03-2010 21:18)Tee-Rak schrieb:  Frau Richterin ich bekenne mich Schuldig, ich bitte um 3 weitere Jahre freier Kost und Logie. Gabs son Fall mal?
Denen will man keine öffentliche Plattform geben.

Versteh ich nicht ganz, die wollen oder können nicht mehr?

Naja, man möcht einfach vermeiden, dass dieses Verhalten eine Art "Vorbildfunktion" hat, und deswegen auch in der Öffentlichkeit immer mehr ins Lächerliche gezogen wird("Vorbestraft? Wie furchtbar!... Achso.. wegen Unterhaltspflichtverletzung.. also eh nicht wirklich vorbestraft..." - es wird zahnlos und einfach nicht mehr ernst genommen, wenn man anfängt die zahlungsunfähigen Väter einzusperren, es könnte eine "falsche" Meinung zu dem Thema entstehen. Ist also nur Drohung um das Letzte rauszupressen.), weil es einfach häufiger vorkommt als man vielleicht denken mag, zumindestens auf den ersten Blick denken mag.

Deswegen die Frage, glaubst Du ernsthaft, dass ein Vater, dem der Umgang verweigert wird, sowieso auf Hartz4 ist, und dieses ganze Theater mit der Umgangsverweigerung nicht auch noch finanzieren möchte tatsächlich den Unterhalt bezahlt, nur weil ihm mit ein paar Monaten Knast gedroht wird?

Ich glaube das nicht.

Ich selbst würde, vordergründlich um dann in Zukunft in Ruhe gelassen zu werden, auch sofort anbieten in den Knast zu gehen, und würde das auch machen. - Dass die mich jedes Jahr mal ein paar Monate in den Knast stecken glaube ich nicht, viel mehr glaube ich, dass man da einfach durch muss, und dann seine Ruhe hat. - Meistens wird man eh nicht einsitzen, hin und wieder verurteilt man halt einen Erzeuger zu einer unbedingten um den Mythos aufrecht zu erhalten...
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10-03-2010, 22:47
Beitrag #7
RE: Vaterpflichten sträflich vernachlässigt
(10-03-2010 22:22)Webworker schrieb:  Naja, man möcht einfach vermeiden, dass dieses Verhalten eine Art "Vorbildfunktion" hat, und deswegen auch in der Öffentlichkeit immer mehr ins Lächerliche gezogen wird
Weil ein paar Wenige kapiert haben...
Heute knechtet die Muddi den Vaddi wegen KU, später knechtet der Staat die Kinder wegen Elternunterhalt. Big Grin
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11-03-2010, 02:28 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-03-2010 02:29 von Tee-Rak.)
Beitrag #8
RE: Vaterpflichten sträflich vernachlässigt
(10-03-2010 22:22)Webworker schrieb:  Ich glaube das nicht.

Ich selbst würde, vordergründlich um dann in Zukunft in Ruhe gelassen zu werden, auch sofort anbieten in den Knast zu gehen, und würde das auch machen. - Dass die mich jedes Jahr mal ein paar Monate in den Knast stecken glaube ich nicht, viel mehr glaube ich, dass man da einfach durch muss, und dann seine Ruhe hat. - Meistens wird man eh nicht einsitzen, hin und wieder verurteilt man halt einen Erzeuger zu einer unbedingten um den Mythos aufrecht zu erhalten...

Ich auch nicht, rein rechnerisch dürfte das nicht bis zur Rente nicht mehr hinhauen.

mal knallhart durchkalkuliert:

Sagen wir ich bin 40 Jahre jung, mein Reisepass gilt noch 10 Jahre.
Dann wäre ich 50, ich bekomme dann eine EV und muss mich vor dem Gerichts wegen Unterhaltsverletzung beugen. Dann beantrage ich mir wieder einen neuen Ausweiss, ist ja eh Pflicht, und hab weitere 10 Jahre.

Dann wäre ich 60, die Frage wer beschäftigt dann noch ein 60iger. Der womöglich noch arbeitsunfähig wird. Wer weiss wie die Gesetze in 20 Jahren dann sind.....

Vielleicht gibts dann das Ausweisspapier in 1 Jahres Schritten. Sitze dann, sagen wir mal max. 3 Jahre ein, müsste man mal durchkalkulieren ob sich nicht Totschlag rechnet Angel Die Junks im Knast helfen einem sicher weiter. Baut ganz neue Geschäftsbeziehungen auf, und ich würd mal sagen, das kann sich auch lohnen.

P.S. hier der <ironietag>

schon gesehn: Bilderburger Endgame http://www.youtube.com/watch?v=x-CrNlilZho
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