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OLG Brandbg. 15 UF 98/08: Ständiger Umgangsboykott -> Vater allein sorgeberechtigt
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25-10-2009, 22:38
Beitrag #1
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OLG Brandbg. 15 UF 98/08: Ständiger Umgangsboykott -> Vater allein sorgeberechtigt
Beschluss vom 27.07.2009
"Der Senat ist ... zu der sicheren Überzeugung gelangt, dass bei einem weiteren Verbleib der Kinder im Haushalt der Mutter das Kindeswohl nachhaltig gefährdet ist, wobei es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich die Gefährdung jedenfalls bei V… bereits manifestiert. Dabei ist nicht in Frage zu stellen, dass sich die Mutter vordergründig umsichtig um die Kinder kümmert und für sie sorgt. Das entscheidende Defizit in Bezug auf ihre Erziehungsfähigkeit, das sie letztlich als Erziehungsberechtigte disqualifiziert, besteht darin, dass sie keinerlei Bindungstoleranz in Bezug auf das Vater-Kind-Verhältnis aufbringt. ... Sie gefährdet dadurch seit Jahren das Kindeswohl nachhaltig. Auch angesichts der Bedeutung des Umgangsrechts des nicht betreuenden Elternteils, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfG, FamRZ 2009, 399) und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (grundlegend EGMR, NJW 2004, 3397) immer wieder betont und mit Verfassungsrang ausgestattet haben - eine Rechtsauffassung der der Senat uneingeschränkt folgt -, kann dies nicht hingenommen werden. Die Beteuerungen der Mutter, Umgangskontakten der Kinder mit dem Vater positiv gegenüberzustehen, haben sich als reine Lippenbekenntnisse erwiesen. Es reicht nicht und wird ihrer elterlichen Verantwortung nicht gerecht, wenn sie die Kinder auf "Druck" von dritter Seite (Umgangspfleger; Umgangsbegleiter) pünktlich bringt und zur vereinbarten Zeit wieder abholt; vielmehr ist sie verpflichtet, die Kinder positiv auf den Umgang einzustimmen und mögliche Störfaktoren zu beseitigen. Hier hat sie auf ganzer Linie versagt." http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...focuspoint Hier hat eine Mutter wohl kräftig überzogen. Das "mildere Mittel" - wie das OLG meint -, nämlich die vorübergehende Drittunterbringung der Kinder, scheiterte, weil Sachverständiger und Jugendamt keine geeigneten Einrichtungen nennen konnten. Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst. Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst, und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden. |
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25-10-2009, 23:32
Beitrag #2
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RE: OLG Brandbg. 15 UF 98/08: Ständiger Umgangsboykott -> Vater allein sorgeberechti
...und so kam nach der gescheiterten Drittunterbringung der Vater dran, wie üblich der Letzte in der Reihe. Erst immer die Mutter, dann immer die Anderen, schliesslich darf der Vater ran, wenn sich wirklich nach mühevoller Suche niemand anders finden lässt.
Aber ich will nicht meckern. Immerhin gelangte der Überriss der Mutter mal auf OLG-Ebene und kann so ein kleines bisschen mehr Rechtsfortbildungskraft entfalten. Sonst bleibt das immer im Amtsgericht stecken. In Brandenburg scheint man ein klein wenig Muffensausen zu bekommen, nach den mehrfachen schallenden Ohrfeigen des BGH und BVerfG. Dafür verlustieren sie sich im Unterhaltsrecht weiterhin mit irren Urteilen. http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=69&pid=3432#pid3432 |
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25-10-2009, 23:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-10-2009 00:00 von Ralf G..)
Beitrag #3
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RE: OLG Brandbg. 15 UF 98/08: Ständiger Umgangsboykott -> Vater allein sorgeberechtigt
(25-10-2009 23:32)p schrieb: In Brandenburg scheint man ein klein wenig Muffensausen zu bekommen, nach den mehrfachen schallenden Ohrfeigen des BGH und BVerfG. im nur 85 km entfernten Wolmirstedt interessiert es jedenfalls keine Sau und Herrn Richter Mersch auch nicht ... > 8 Jahre ohne Besuche, > 4 Jahre ohne Lebenszeichen von der heute 13-j. Tochter - Das ist "Mutterland" Deutschland! Dagegen lauf ich den www.Papa-Lauf.de - das nächste mal nach Karlsruhe und Straßburg |
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26-10-2009, 00:04
Beitrag #4
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RE: OLG Brandbg. 15 UF 98/08: Ständiger Umgangsboykott -> Vater allein sorgeberechtigt
Auch angesichts der Bedeutung des Umgangsrechts des nicht betreuenden Elternteils, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfG, FamRZ 2009, 399) und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (grundlegend EGMR, NJW 2004, 3397) immer wieder betont und mit Verfassungsrang ausgestattet haben - eine Rechtsauffassung der der Senat uneingeschränkt folgt -, kann dies nicht hingenommen werden.
So einfach kann das sein... |
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26-10-2009, 04:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-10-2009 04:06 von Master Chief.)
Beitrag #5
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RE: OLG Brandbg. 15 UF 98/08: Ständiger Umgangsboykott -> Vater allein sorgeberechtigt
(26-10-2009 00:04)lordsofmidnight schrieb: So einfach kann das sein... Lesen & verstehen ist gerade bei meinem Knirps in der zweiten Grundschulklasse dran. Ein Richter am OLG Zitat:In der Gehaltsstufe R3 (...) [bekommt dafür] 6.056,77 Euro pro Monat (...) ![]() Die Schelte von p in Anbetracht der Umstände des (uneingeschränkt zu begrüßendem) Urteils ist aber durchaus berechtigt. Aber da jetzt nur noch weibliche Richterschaft nachwächst (siehe anderer Thread), sollten solche Urteile in Zukunft nicht mehr vorkommen. Mein Rechtsverständnis ist tatsächlich gestört gewesen... ![]() Master Chief Seine Fans über ihn borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen. Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...] Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...] |
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26-10-2009, 07:08
Beitrag #6
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RE: OLG Brandbg. 15 UF 98/08: Ständiger Umgangsboykott -> Vater allein sorgeberechtigt
(26-10-2009 00:04)lordsofmidnight schrieb: ..., kann dies nicht hingenommen werden. muss es aber nicht, wie Herr Richter Mersch und vor ihm seine Kolleginnen in Haldenleben/Wolmirstedt gezeigt haben > 8 Jahre ohne Besuche, > 4 Jahre ohne Lebenszeichen von der heute 13-j. Tochter - Das ist "Mutterland" Deutschland! Dagegen lauf ich den www.Papa-Lauf.de - das nächste mal nach Karlsruhe und Straßburg |
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12-12-2009, 16:12
Beitrag #7
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RE: OLG Brandbg. 15 UF 98/08: Ständiger Umgangsboykott -> Vater allein sorgeberechtigt
Ganz ähnlich das AG München vom 1.12.2009
Vereitelt ein Elternteil den Kontakt seines Kindes mit dem anderen Elternteil, obwohl kein Grund dafür besteht und entzieht er sich auch allen Vermittlungs- – und Hilfsangeboten, kann als letzte Konsequenz das Sorgerecht entzogen werden. http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/c...mutter.pdf Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst. Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst, und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden. |
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11-02-2010, 22:53
Beitrag #8
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Richterin entzieht Sorgerecht (... von der KM)
Böse Richterin entzieht lieber KM das SR und überträgt es dem bösen KV
Kinder gehören zu KM ! ![]() ![]() ![]() http://www.abendzeitung.de/muenchen/165134 |
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12-02-2010, 02:02
Beitrag #9
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RE: Richterin entzieht Sorgerecht (... von der KM)
Puh was für ein übler Artikel hoffentlich geht die Zeitung bald kaputt und der Herr Torsten Huber kann sich sinnvolleren Dingen widmen. Selbstverständlich wird das OLG das Urteil wieder "geraderücken" und wenn nicht - wetten dass die KM trotzdem nie Unterhalt zahlen muss!
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12-02-2010, 08:15
Beitrag #10
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RE: Richterin entzieht Sorgerecht (... von der KM)
Ach ja wie traurig... ^^ Wenn man mal aufmerksam den Artikel liest, findet man genug Hinweise dafür, warum dem Vater das Sorgerecht zugesprochen wurde, da die KM anscheinend in 18 Monaten nur 5x einen Kontakt ermöglicht hat - trotz entsprechender Vereinbarungen. Das beste für den Jungen wäre, wenn seine Mama schnellstens nen neuen Stecher hat.
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12-02-2010, 08:36
Beitrag #11
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RE: Richterin entzieht Sorgerecht (... von der KM)
Zitat:Warum ist die Situation so eskaliert? Dazu Monika H.: „Mein Sohn wollte nicht zu meinem Mann. Er hat immer gesagt: ,Ich mag nicht zum Papa.’“ An diesem Umstand soll der Vater schuld sein. „Er hat uns die Polizei ins Haus geschickt, um das Kind mit Gewalt zu sich holen“, sagt die Mutter. Momentan gehe es dem kleinen Martin ganz schlecht. „Ich weiß, dass mein Mann ihn unter Druck setzt. Täglich impft er dem Kind ein, dass es vor Gericht sagen soll, dass es nicht zu Mama will. Wenn er das nicht so sagen würde, dann passiere was“, behauptet Monika H., die keine Hoffnung mehr hat, dass sich die Situation noch einmal entspannt.Hervorhebung von mir. Die Frau kennt sich offenbar genauestens aus. (Was ich selbst denk und tu, trau ich jedem andern zu...) |
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