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BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!!
03-05-2009, 17:52
Beitrag #42
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!!
Zitat:Umgang bei Vater z.B. : 2 Monate 322 Euro x 2 = 644 Euro inklusive Kindergeld. Mutter darf halbes Kindergeld für die weiterlaufenden Kosten wie Wohnraum behalten

Das kann ich nicht nachvollziehen, wieso soll die Mutter das halbe Kindergeld wegen dem Wohnraum einbehalten dürfen? Der Vater muss ja auch den Wohnraum bereitstellen. - Das wäre ja wieder ein ungerechter Kompromiss, der nicht dadurch besser wird, dass es so wie es jetzt ist einfach eine Katastrophe ist.
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Nachrichten in diesem Thema
Der nächste logische Schritt - Gast1 - 03-05-2009, 10:17
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - Exilierter - 03-05-2009, 11:42
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - Exilierter - 03-05-2009, 12:16
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - Exilierter - 03-05-2009, 12:30
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - Exilierter - 03-05-2009, 12:49
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - Webworker - 03-05-2009 17:52
Die Frau ist ein Opfer ein Opfer ein Opfer - Gast1 - 04-05-2009, 11:22

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