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BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!!
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03-05-2009, 12:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-05-2009 12:44 von VOLKSGERICHTSHOF.)
Beitrag #29
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RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!!
(03-05-2009 12:33)Fluechtling schrieb: Ja ich finde ihr liegt falsch. Solltet den Sozialstaat nicht belasten. sicher, sicher, und mit einer erhöhten erzwungenen arbeitsleistung, soll mann noch die arbeitslosen, hartz 4 er und rentner durchfüttern. als dank gibt es dann die vollversteuerte rente ab 67. und selbst soll mann auf unterstem niveau dahin vegetieren. lächerlich ! wers mag und das als vernunft deklariert, bitte schön. wenn die 7 millionen bedürftigen mal zur arbeit gezwungen werden, dann können wir mal von verantwortung und belastung der sozialkassen reden. Narrenfreiheit gab und gibt es nicht nur zum Fasching. Hauptsache das Kostüm sitzt richtig. |
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