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BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!!
03-05-2009, 12:43 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-05-2009 12:44 von VOLKSGERICHTSHOF.)
Beitrag #29
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!!
(03-05-2009 12:33)Fluechtling schrieb:  Ja ich finde ihr liegt falsch. Solltet den Sozialstaat nicht belasten.
Steht zu Eurer Verantwortung. Ihr habt doch euren Spass gehabt und denn wollt ihr jetzt vor Eurem Beitrag kneifen!!!!

Seid Väter und kümmert Euch *zynismus

sicher, sicher, und mit einer erhöhten erzwungenen arbeitsleistung, soll mann noch die arbeitslosen, hartz 4 er und rentner durchfüttern.

als dank gibt es dann die vollversteuerte rente ab 67. Smile

und selbst soll mann auf unterstem niveau dahin vegetieren.

lächerlich !

wers mag und das als vernunft deklariert, bitte schön.

wenn die 7 millionen bedürftigen mal zur arbeit gezwungen werden, dann können wir mal von verantwortung und belastung der sozialkassen reden.

Narrenfreiheit gab und gibt es nicht nur zum Fasching. Hauptsache das Kostüm sitzt richtig.
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Nachrichten in diesem Thema
Der nächste logische Schritt - Gast1 - 03-05-2009, 10:17
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - Exilierter - 03-05-2009, 11:42
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - Exilierter - 03-05-2009, 12:16
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - Exilierter - 03-05-2009, 12:30
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - VOLKSGERICHTSHOF - 03-05-2009 12:43
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - Exilierter - 03-05-2009, 12:49
Die Frau ist ein Opfer ein Opfer ein Opfer - Gast1 - 04-05-2009, 11:22

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