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BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!!
03-05-2009, 11:22
Beitrag #19
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!!
Zitat daraus:

Zitat:Die in einer Kindereinrichtung anfallenden Verpflegungskosten sind dagegen mit dem Tabellenunterhalt abgegolten.

Ich meine, es ist ja eh schon egal, macht das Kraut auch nicht mehr fett, aber es wird wohl nicht mehr lange dauern, bis die ersten Kindereinrichtungen damit werben, dass die Verpflegungskosten gratis im Angebot enthalten sind Big Grin
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Nachrichten in diesem Thema
Der nächste logische Schritt - Gast1 - 03-05-2009, 10:17
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - Webworker - 03-05-2009 11:22
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - Exilierter - 03-05-2009, 11:42
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - Exilierter - 03-05-2009, 12:16
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - Exilierter - 03-05-2009, 12:30
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - Exilierter - 03-05-2009, 12:49
Die Frau ist ein Opfer ein Opfer ein Opfer - Gast1 - 04-05-2009, 11:22

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