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BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!!
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03-05-2009, 11:22
Beitrag #19
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RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!!
Zitat daraus:
Zitat:Die in einer Kindereinrichtung anfallenden Verpflegungskosten sind dagegen mit dem Tabellenunterhalt abgegolten. Ich meine, es ist ja eh schon egal, macht das Kraut auch nicht mehr fett, aber es wird wohl nicht mehr lange dauern, bis die ersten Kindereinrichtungen damit werben, dass die Verpflegungskosten gratis im Angebot enthalten sind
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