Das Erbrecht des geschiedenen Ehegatten

Obgleich zwischen Ehegatten kein verwandtschaftliches Verhältnis herrscht, wird der Ehegatte automatisch zum gesetzlichen Erben. In § 1931 BGB wird das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten normiert. Daraus ergibt sich, dass der längerlebende Ehegatte erbberechtigt ist. Der deutsche Gesetzgeber trägt auf diese Art und Weise dem Umstand Rechnung, dass die beiden Partner durch die Eheschließung füreinander einstehen und gewisse Rechte und Pflichten erwerben. Zur Existenzsicherung des längerlebenden Ehegatten sieht der deutsche Gesetzgeber ein Ehegattenerbrecht vor. Neben dem ehelichen Hausrat sowie etwaigen Hochzeitsgeschenken steht dem überlebenden Ehepartner somit ein Erbe zu, dessen Anteil am gesamten Nachlass vom ehelichen Güterstand sowie davon, neben wem der Ehepartner erbt, abhängt.

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Steuerklassenwechsel bei Trennung

An einen Steuerklassenwechsel denkt man bei einer Trennung in der Regel nicht als erstes, schließlich ist die gescheiterte Partnerschaft ein Wendepunkt im eigenen Leben. Nichtsdestotrotz sollte man das endgültige Beziehungsende akzeptieren und lernen, mit den Konsequenzen zu leben. Diese betreffen nicht nur den privaten Alltag, sondern mitunter auch finanzielle Aspekte und behördliche Angelegenheiten.

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Wie funktioniert das Nestmodell?

Für Kinder ist eine Trennung der Eltern meist deshalb ganz besonders schwer, weil sich viele Veränderungen ergeben. So sehen viele Kinder einen Elternteil nicht mehr so häufig wie gewohnt, müssen möglicherweise umziehen und vielleicht auch die Schule wechseln und neue Freunde finden. Das Nestmodell versucht hier gegenzusteuern und ist eine Variante, wie getrennte Eltern das Leben danach mit ihren Kindern gestalten können. Dabei gibt es ein festes Heim, das so genannte Nest, in dem die Kinder dauerhaft wohnen. Oft ist das das Eigenheim der Familie, an dem das Kind fest verwurzelt ist, in der Nachbarschaft zur Schule geht und seine Freizeit mit Freunden und Hobbies verbringt. Die Eltern benutzen dieses Nest abwechselnd mit und betreuen das Kind in seinem Heim, die restliche Zeit (an der der andere Elternteil für die Betreuung zuständig ist) wird beispielsweise in einer eigenen separaten Wohnung verbracht.

Das Nestmodell eignet sich gut für Familien, die ihre Kinder auch trotz Trennung nur ungern aus ihrem gewohnten Umfeld herausreißen möchten. Doch natürlich hat auch diese Variante Nachteile, so dass jede Familie individuell entscheiden sollte, ob das Nestmodell die richtige Lösung ist.

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